Diese Initiative wurde abgelehnt.
Initiator*innen
Es wurden auch folgende Varianten eingebracht
Hartz-IV Sanktionen abschaffen
2016 wurden 134.000 Hartz-IV Empfängern mindestens einmal Sanktionen ausgesprochen. Wir fordern die Abschaffung der Hartz-IV Sanktionen.
Gerechtere Hartz 4 Sätze
Individualisierte Nivellierung der ALG 2 Sätze unter Einbeziehung der Bildung und sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten.
Ergebnis der Abstimmung
Diese Initiative wurde abgelehnt, weil eine Variante (s.o.) mehr Ja-Stimmen bekommen hat.
Abstimmungsbeteiligung
93 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.
Das waren 23 Prozent aller 403 Abstimmungsberechtigten.
Text der Initiative (Änderungshistorie einsehen ) 3
Geltendes Sozialrecht im Hinblick auf Grundsicherung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt (Hartz IV) ist menschenunwürdig und durch ein gerechteres Sozial- und Arbeitssystem abzulösen.
Erhalt und angemessene Anpassung einer Grundsicherung für arbeitsunfähige Bedürftige
Neuführung der Grundsicherung + (Plus)
Problembeschreibung
Das Thema ist umfassend und die Materie teilweise sehr kompliziert. Probleme gibt es vor allem, weil sich der Gesetzgeber in wesentlichen Teilbereichen des Gesetzes nicht konkretisiert hat und die Grundsicherung von den Betroffenen, als zu gering empfunden wird. Was den Tatsachen entspricht, denn mit den Hartz IV-Bestimmungen zu Wohnungsgrößen und Höhe der Mietübernahmen, werden seitens der Behörden zu geringe Werte herangezogen, mit gravierenden Folgen für Bedürftige. Eingliederungsmaßnahmen zur Arbeitsaufnahme oder Unterstützung werden oft gar nicht, nicht nachhaltig oder unzweckmäßig, verordnet.
Forderung
Daher soll Hartz IV abgeschafft werden. Ein neues menschenwürdiges, gerechtes, effektives Arbeits- und Sozialsystem soll das bisherige unter folgenden Gesichtspunkten ersetzen: • Erhalt und angemessene Anpassung einer Grundsicherung für arbeitsunfähige Be dürftige • Neuführung der Grundsicherung + (Plus) Das bedeutet: Arbeitsfähige/Arbeitswillige/Bedürftige legen die Höhe der Grundsicherung +, bis zu netto 1.500,- €/Monat, selbst fest und beantragen diese entsprechend. Plus bedeutet, mit dem neuen Mehrbetrag über der Grundsicherung können selbstständig Weiterbildungsmaßnahmen, Arbeitsgeräte, oder sonstige Bedarfe beliebig gedeckt werden. Der Bedürftige entscheidet selbstständig, was er braucht und was nicht. Im Gegenzug arbeitet er die Grundsicherung + ab, zahlt in die Sozialkassen und kommt somit aus dem „Hartz IV“ System. Separate Eingliederungsentscheidungen und Ermessensentscheidungen zur Eingliederung, entfallen dadurch. • Abschaffung der Antragsbewilligung durch Jobcenter Mitarbeiter. Anträge für Grundsicherung + bis zu einer Höhe von 1.500,- €/monatl. Netto werden automatisch bewilligt. • Akquirieren von Jobs durch Jobcentermitarbeiter. • Uneingeschränkt sinnvolle Eingliederung durch zur Verfügung gestellte Arbeitsplätze entsprechend der Ausbildung von Antragstellern, mit dem Ziel: Dauerarbeitsplätze • Ausbildungskonforme Bezahlung und soziale Absicherung durch Eigenleistung • Entlastung der Sozialkassen • Wegfall aller Sanktionen gegen Bedürftige durch das neue System. • Wegfall von Ermessensentscheidungen durch Jobcenter Mitarbeiter, durch das neue System • Bedürftige legen künftig selbstständig und freiwillig fest, ob Sie Mitarbeiterkontakt zu bestimmten Fragen wünschen und vereinbaren ihre Termine eigenständig.
Kosten
Investitionen würden lediglich für Programme und Organisation anfallen, im Gegenzug werden die Kassen der Sozialsysteme gefüllt. Der Staat spart die Grundsicherung von arbeitsfähigen Personen indem er sich das Geld von Dritten zurückholt. Es gibt keine Prozessflut mehr, die Gerichte werden entlastet. Derzeit sind dem System nur Vorteile zu entnehmen. Ein Modellversuch sollte evtl. Schwachstellen aufdecken, die dann, wenn überhaupt lösungsorientiert beseitigt werden. Betroffene hätten ein "Neues, unbeschwertes" Leben. Damit wäre jedem gedient. Kosten fallen für die Organisation und Systemeinrichtung an; Im Gegenzug werden Gerichte entlastet (Hartz IV Klagen), sowie die Sozialkassen. Dieses System ließe sich auch im Hinblick auf die Rentenproblematik installieren.
Finanzierungsvorschlag
Behörden und Firmen sollen das System unterstützen, Firmen die sich beteiligen und ihre Jobs zum Abruf zur Verfügung stellen, könnten im Gegenzug, steuerlich entlastet werden. Auf die Lohnsummen werden die Sozialabgaben aufgeschlagen und werden ebenfalls entsprechend abgearbeitet. Alle Abrechnungen mit Firmen erfolgen über ein automatisches System des öffentlichen Dienstes. Die Bedürftigen erhalten ihre selbstbestimmte "Grundsicherung" über den öffentlichen Dienst, der entsprechend mit den beteiligten Firmen abrechnet. Dabei können auch die Personallücken des öffentlichen Dienstes gefüllt werden. Sind im Hinblick auf eine bestimmte Berufsgruppe keine ausreichenden Jobs im System eingepflegt, kann der Bedürftige auf seiner Ausbildung nach untergeordnete Jobs, die er aufgrund seiner Ausbildung erledigen kann, zurückgreifen. Sein ausbildungsentsprechender Stundensatz bleibt ihm dabei jedoch erhalten. Dies dient dazu den öffentlichen Dienst dazu zu animieren, fleißig Jobs zu akquirieren. Das System finanziert sich überwiegend selbst.
Arbeitsweise
Recherche bei Betroffenen, Fachliteratur: „Das Hartz IV Mandat“; Internetplattformen zu Hartz IV; Aktenkenntnisse
Argument der Initiator*innen
- Die sogenannte Grundsicherung bleibt für alle Bedürftigen erhalten und wird der Höhe nach, an ein menschenwürdiges Dasein angepasst.
- Hinsichtlich der Eingliederung in Arbeit ist in einem neuen System die Entscheidungswillkür von Bediensteten des öffentlichen Dienstes abzuschaffen. Ermessensspielräume von Behörden werden gestrichen.
- Im neuen System pflegen Mitarbeiter der Jobcenter ausschließlich Jobs in ein Netzwerk ein. Dieses Netzwerk soll automatisches System der Jobvergabe sein. Berufs- und Ausbildung spezifisch wird für jeden eingestellten Job eine Codenummer vergeben. Antragsteller auf Leistungen zur Grundsicherung und Eingliederung erhalten ebenfalls adäquate Codenummern unter Berücksichtigung ihrer Ausbildungen und Qualifikationen. Dadurch haben sie ausschließlich Zugriff auf ihre jeweilige Jobgruppe.
- Leistungsbedürftige Menschen die arbeiten können und wollen, werden zukünftig die Höhe ihrer Grundsicherung bis zu einer Höhe von 1.500,- €/Monat selbst festlegen und beantragen. Bis zu dieser Höhe wird die Grundsicherung automatisch gewährt und der Leistungsbedürftige arbeitet die Grundsicherung ab, indem er sich eine nach seiner Codenummer entsprechend eingepflegte Stelle aussucht und die Grundsicherung abarbeitet. Dabei wird die Ausbildung des Bedürftigen mitberücksichtigt
Es wurden auch folgende Varianten eingebracht
Hartz-IV Sanktionen abschaffen
2016 wurden 134.000 Hartz-IV Empfängern mindestens einmal Sanktionen ausgesprochen. Wir fordern die Abschaffung der Hartz-IV Sanktionen.
Gerechtere Hartz 4 Sätze
Individualisierte Nivellierung der ALG 2 Sätze unter Einbeziehung der Bildung und sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten.
PRO
PRO
KONTRA