Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)

Ein Grundeinkommen ist kein sozialpolitisches Projekt, welches versucht, Marktdefekte zu reparieren. Es ist ein Projekt für mehr Freiheit, Demokratie und Menschenwürde. Es weist über die bestehende Gesellschaft hinaus. Das BGE kann ein Mittel sein, um die zukünftig zu erwartenden Veränderungen des Arbeitsmarktes für die Erwerbstätigen abzufedern. Es ist kein Eintritt ins Paradies.

Diese Initiative wurde angenommen.

Initiator*innen
Sigrid Ott
Dieter Goldschalt
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Veröffentlicht am
1. Juli 2017
Bereich
Gerechtigkeit und Verantwortung füreinander
Einordnung
Einzelinitiative
Ebene
Bund
Ergebnis der Abstimmung

Diese Initiative wurde angenommen.

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127 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.

Das waren 32 Prozent aller 398 Abstimmungsberechtigten.

Da die Einführung eines BGE sehr vielschichtig ist, stellt diese Initiative ein Positionspapier dar, welches noch vertieft bearbeitet werden sollte. Unsere Berechnungen belegen die Machbarkeit.

"Christine Ax, Ökonomin, Philosophin und Autorin, forscht und schreibt seit Mitte der 1990er Jahre über Fragen des nachhaltigen Wirtschaftens mit Schwerpunkt auf lokaler Ökonomie und Handwerk. In guter Arbeit, die ihren Lohn auch in sich selbst trägt, sieht sie eine wichtige Quelle von Wohlstand und Glück- und in einer als sinnvoll empfundenen Tätigkeit zugleich eine nachhaltige Alternative zu ressourcenintensiven Konsumverhalten. Dass ein bedingungsloses Grundeinkommen eine machbare Alternative zu unserem komplizierten und aufwendigen sozialen Sicherungssystem ist, dafür sprechen sich heute selbst solche Experten aus, denen man nicht unterstellen kann, sie wären “alternative Spinner” oder einfach nur faul. Verschwenden zu müssen, um arbeiten zu dürfen, ist eine zerstörerische, sinnlose und unmenschliche Strategie. Wir sollten es einfach bleiben lassen." (Quelle: Mannheimer Morgen, 13. Mai 2017)

Problembeschreibung

In der heutigen Zeit sind 69% der BürgerInnen der Meinung, dass Vermögen und Einkommen ungerecht verteilt sind.

Viele BürgerInnen empfinden ihre Arbeit als krankmachend, da immer mehr von ihnen abverlangt wird. Dies führt zu stressbedingten Krankheiten, wie Burnout und Depression.

Der Arbeitsalltag, bzw. die Auflagen der Ämter kollidieren mittlerweile mit dem Art. 2 des GG: „Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Sowie Art.12: „Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden.“

Hartz IV Empfänger müssen bis zu 89% eines zusätzlich verdienten Euro abgeben. Das macht den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben unattraktiv.

Alleinerziehende haben oft 2 oder mehr Arbeitsstellen, um überhaupt ihren Lebensunterhalt und den ihrer Kinder zu finanzieren.

Antrieb für Viele ist nicht die Freude an der Arbeit, sondern ein „Muss“, damit Geld zum Leben da ist.

Für die Pflege und Erziehung der Kinder haben viele keine Zeit mehr, obwohl dies im GG Art.6 Abs. 2 als das natürliche Recht der Eltern erklärt ist.

Art.6 Abs.2 spricht der Mutter den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft aus und trotzdem wird sie gezwungen schnell wieder arbeiten zu gehen.

Frauen und Männer sind immer noch nicht gleichberechtigt, da die/der, egal wer zuhause bei den Kindern bleibt, immer auf das Geld des Anderen angewiesen ist.

Kinder werden schon gar nicht gewürdigt, solange sie noch der Fürsorge bedürfen, sonst könnte Mutter oder Vater sich frei entscheiden Zeit mit dem Kind zu verbringen, anstatt es mit einem Jahr in die Obhut einer Kita zu geben.

Altersarmut zwingt Menschen zur Suppenküche zu gehen, die immer, aber schlecht bezahlt, gearbeitet haben.

Die vorgenannten Beispiele sind letztlich alle in den Vorbemerkung zum Datenreport 2016 zum Arbeitsmarkt-Kapitel in allgemeiner Form angeführt:

“Erwerbsarbeit spielt in Deutschland sowohl in gesellschaftlicher als auch in individueller Hinsicht eine zentrale Rolle. Unbestritten wird Arbeit als Hauptquelle zur Sicherung des Lebensunterhalts gesehen. Nicht minder wichtig ist die Bedeutung, die der ausgeübte Beruf und die berufliche Stellung für das Selbstverständnis jedes Einzelnen und seine gesellschaftliche Position haben, Für viele ist Arbeit ein wichtiger Teil der persönlichen Selbstentfaltung, Immer mehr Frauen sind erwerbstätig und die Erwerbsbeteiligung älterer Menschen nimmt seit einiger Zeit wieder zu. Das heißt für einen noch größeren Teil der Bevölkerung ist Erwerbsarbeit ein wesentlicher Teil des Alltags. Erwerbslosigkeit ist umgekehrt nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch wegen der gesellschaftlichen Stigmatisierung ein Problem. Die mit ihr einhergehenden Einkommensverluste zwingen meist nicht nur zum Konsumverzicht, sondern führen zu einer eingeschränkten Teilnahme der Erwerbslosen und aller von ihnen abhängigen Personen am gesellschaftlichen Leben. Eine auf den Arbeitsmarkt bezogene Perspektivlosigkeit kann darüber hinaus persönliche Krisen auslösen. Ebenso groß ist die Bedeutung der Erwerbsarbeit auf gesellschaftlicher Ebene. Das Steuersystem und die Sozialversicherungssysteme finanzieren sich über die Erwerbsbeteiligung. Für materiellen Wohlstand sind die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen einer wichtige Voraussetzung. Dementsprechend groß ist auch die öffentliche und politische Diskussion um die Zukunft der Arbeitswelt. Die weiterhin rasante technische Entwicklung, die zunehmende Globalisierung der Arbeitsmärkte, der demografische Wandel, veränderte Beschäftigungsformen, aber auch Ansprüche der Menschen an ihre Arbeit und deren Vereinbarkeit mit dem Privatleben werfen viele Fragen auf. Im Vordergrund stehen heute die zunehmende Heterogenität der Erwerbsformen, deren Auswirkung auf die Normalarbeitsverhältnisse und die Frage, inwieweit Erwerbsarbeit noch existenzielle Absicherung garantieren kann. Auf der anderen Seite wird vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ein zunehmender Fachkräftemangel befürchtet und diskutiert, inwieweit ungenutztes beziehungsweise zusätzliches Arbeitskräftepotenzial aktiviert werden könnte.”

1,2 Millionen Beschäftigte erhalten eine Aufstockung zu ihrem Lohn, weil der gezahlte Lohn zum menschenwürdigen Leben nicht ausreicht. Die Aufstockung wird aus Beiträgen der Arbeitslosenversicherung bzw. Zuschüssen aus Steuergeldern gezahlt. Sie dient damit der Aufstockung der Kapitalrendite, einer Umverteilung von unten nach oben.

Forderung

Die Schaffung eines Bedingungslosen Grundeinkommens soll das soziale Ungleichgewicht durch bessere Verteilung des gesamtgesellschaftlichen Reichtums so weit aufheben, dass für jeden Bürger der Bundesrepublik Deutschland, von Geburt bis zum Tod, ein zeitgemäßes menschenwürdiges Dasein möglich ist.

Unsere Forderung lautet, basierend auf dem Datenreport 2016 der Bundesregierung:

Jedem Bürger Deutschlands ab Geburt eine Einnahmequelle in Form des bedingungslosen Grundeinkommens in Höhe von 1200,- Euro zu gewähren. Davon muss ein Mindestbeitrag von 150.- Euro als KV gerechnet werden.

Das BGE wird nur an in Deutschland lebende Personen bezahlt. Sodaß niemand ein BGE beziehen kann, das dann nicht zurückfließt in unseren Wirtschaftskreislauf. Dies soll so lange gelten, bis das Modell sich auch in der EU durchgesetzt hat.

Mit der Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens wäre die Anpassung an die sich veränderte Arbeitswelt gewährleistet. Die vorhandenen Arbeitsplätze könnten auf eine größere Anzahl von Erwerbstätigen verteilt werden, ohne dass die bisher in Vollzeit Beschäftigten Einkommenseinbußen hinnehmen müßten.

Hierzu ist die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden von 1991 - 2016 aufschlußreich. (Statisches Bundesamt) So gab es: (die Erwerbstätige sind in 1000 und die Gesamtarbeitsstunden sind in Millionen zu berechnen) 1991 38.621 Erwerbstätige mit 59.666 Arbeitsstunden ,das sind 1.545 je Erwerbstätigem. 1995 37.601 Erwerbstätige mit 57.503 Arbeitsstunden, das sind 1.529 je Erwerbstätigem. 2000 39.144 Erwerbstätige mit 57.659 Arbeitsstunden, das sind 1.473 je Erwerbstätigem. 2005 38.976 Erwerbstätige mit 55.775 Arbeitsstunden, das sind 1.431 je Erwerbstätigem. 2010 41.020 Erwerbstätige mit 57.013 Arbeitsstunden, das sind 1.390 je Erwerbstätigem. 2016 43.486 Erwerbstätige mit 59.281 Arbeitsstunden, das sind 1.363 je Erwerbstätigem. Letztlich fehlt jedem Erwerbstätigen mindestens ein Monatseinkommen (182 h). Nimmt man jetzt die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten ins Verhältnis zu den atypischen Beschäftigungsverhältnissen wird das ganze desaströse Ausmaß unserer Arbeitswelt sichtbar.

Kosten

2015 hatte die BRD 81,41 Millionen Einwohner. Für 2017 wird geschätzt, dass es 82,8 Millionen sind.

Diese Zahlen beinhalten auch alle Einwohner, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben.

Laut AZR ( Ausländerzentralregister) lebten 2015 ca. 9 Millionen Ausländer in Deutschland.

Ich rechne jetzt mit einem Mittelwert, da nach 10 jährigem Aufenthalt das Grundeinkommen 100% beträgt, und ziehe von den 81,41 Millionen 5 Millionen ab.

76,41 Millionen x 1000 = 76,41 Milliarden x 12 = 916,92 Milliarden Das wären die Kosten im Jahr 2015 gewesen.

Finanzierungsvorschlag

Nach den Berechnungen der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages mit den Zahlen von 2003 war damals das gesamte Sozialbudget ohne Verwaltungskosten bei 620 Milliarden und es gab 80 Millionen Einwohner, sodass ein monatlicher Betrag von 645,- Euro zustande kam.

2015 betrug das Sozialbudget 888 Milliarden und es waren 81,4 Millionen Einwohner. Ich rechne nun wieder mit 76,4 Millionen weiter.

888 Milliarden Euro geteilt durch 76,4 Millionen sind 11623,- Euro durch 12 Monate sind 969,- Euro.

Nun sind wir im Jahr 2017 und es gibt noch keine sicheren Zahlen, darum habe ich hochgerechnet und eine prozentuale Steigerung des Sozialbudgets mit 2,8% pro Jahr angenommen. Dann komme ich auf ein Sozialbudget von 939 Milliarden Euro bei 82,8 Millionen Einwohner von denen ich wieder die 5 Millionen abziehe, sodass noch 77,8 Millionen bleiben.

939 Milliarden Euro geteilt durch 77,8 Millionen sind 12069,- Euro geteilt durch 12 Monate sind 1005,- Euro.

Da 2003 nur 645,- Euro bei der Rechnung übrig blieben, machte man sich Gedanken wie man durch Änderungen des bestehenden Steuersystems den Betrag für ein bedingungsloses Grundeinkommen decken könnte. Der Wegfall des jedem Steuerzahler zustehenden Steuerfreibetrages deckt bereits einen Anteil. Dieser Freibetrag ist nicht mehr erforderlich, da das Grundeinkommen gesichert ist. Jede zusätzliche Einnahme, gleichgültig ob aus Arbeitseinkommen, Kapitaleinkünften, Immobilieneinkünften, Beteiligungen etc. unterliegt der Steuer. Es bleibt die Finanzierung der Kranken- und Rentenversicherung noch zu klären. Bei Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze für KV und RV und einer Abgabepflicht für Alle wäre auch hier die Finanzierung ohne Mehrbelastung für die Arbeitgeber über das zur Zeit bestehende Maß hinaus gewährleistet.

Heute sind die Sozialausgaben schon so hoch , dass allein aus diesem Budget ein Grundeinkommen fast finanziert werden könnte.

Eine weitere Möglichkeit ist die Besteuerung des Geldverkehrs, die sog. Microsteuer. Angedacht ab 1000,- Euro mit 0,05%.

Der Schweizer Soziologe, Volks- und Betriebswirtschaftler Oswald Sigg schlägt eine Belastung von 0,05 % auf den Zahlungsverkehr vor, der 300-mal so groß ist wie das Bruttoinlandprodukt. „Das Grundeinkommen wäre damit finanziert. Nach dem Prinzip: Wer mehr Geld bewegt, zahlt mehr. Über 90 Prozent des Volumens stamme aus der Finanzwirtschaft, etwa dem Hochfrequenzhandel”.

Da bei der Microsteuer die Geldbewegungen versteuert werden, reichen 50% als Höchstsatz für ein Steuersystem aus. Wie die Besteuerung der Einkommen zusätzlich zum BGE letztendlich aussehen soll, ist durch andere Initiativen zu errechnen,(z.B. in Anlehnung an die Initiative Reform der EKS inkl. Mindestsicherung) mit einer Staffelung von 10% - 50% ab dem 1. Euro Zuverdienst.

Eine Finanzierung des BGE durch Erhöhung der Mehrwertsteuer lehnen wir ab.

Die Krankenversicherung wird mit einem Mindestbeitrag von 150,- Euro vom Grundeinkommen bezahlt. Wer dazu verdient, zahlt bis zu einem Zuverdienst von 800,- Euro weiterhin den Grundbetrag und der Arbeitgeber 7,5% vom Lohn (AG-Anteil des jeweils geltenden KV-Beitragsatzes). Ab Zuverdienst von 801,- wird die KV anteilig mit 15% von 2001,- Euro (BGE 1200,- Euro plus 801,- Euro) ausgehend auf AG und AN hälftig aufgeteilt.

Die Rentenversicherungsbeiträge bleiben, wenn notwendig, zur Finanzierung erhalten. Sie könnten für bestehende Anwartschaften verwendet werden. Die genauen Prozentsätze, eventuell auch weniger als 9,35 %, müssten ermittelt werden. Bis Zuverdienst von 450,- Euro (heutiger Minijob): Aufteilung AG 15% und AN 3,9%. Bei 450,- übersteigendem Zuverdienst: wieder hälftige Aufteilung AG/AN jeweils 9,35 %. Bestehende Anwartschaften werden ausbezahlt und nicht mit dem BGE verrechnet.

Wer im Alter mehr Rente beansprucht als das BGE, müsste sich separat oder über eine Betriebsrente absichern.

Die Arbeitslosenversicherung fällt weg, genauso das Kindergeld.

Durch das BGE fallen viele Verwaltungskosten weg, die heute gebraucht werden, um Sozialhilfeempfänger zu kontrollieren, zu sanktionieren und zu verwalten.

Das BGE muss natürlich der Preisentwicklung angepasst werden, bzw. die Preisentwicklung an das BGE.

Desweiteren sollten auch Überlegungen angestellt werden über Mietpreisbremsen und Bau von bezahlbarem Wohnraum, damit die Mietkosten nicht gleich das ganze Grundeinkommen verschlingen.

Arbeitsweise

Quellen:

https://www.wiso.uni-hamburg.de/fachbereich-vwl/professuren/straubhaar/forschung/policy-und-discussion-paper-seriezs/policypapernr1-grundeinkommen-palm.pdf

https://www.bundestag.de/blob/417862/3e097f1996bc9ec497f77918059c3994/wd-5-201-06-pdf-data.pdf

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a230-15-sozialbudget-2015.pdf;jsessionid=BE307398F514F065ABD78E332B4365DC?__blob=publicationFile&v=3

www.grundeinkommen-ulm.de

Argument der Initiator*innen

Positive Aspekte

Die Würde und Wertschätzung eines Menschen hängt nicht mehr von seiner Arbeitssituation ab.

Die Menschen sind frei, die Arbeit, die sie gerne tun möchten, in dem Umfang, in dem es ihnen gut tut, zu machen.

Menschen gewinnen Zeit - um sich um ihre Kinder zu kümmern. - um Sport zu machen für ihre Gesundheit, - um sich ehrenamtlich zu engagieren, - um sich vielfältig zu bilden, - um politisch aktiv zu sein für unsere Gesellschaft

Notwendige Arbeit wird so gut bezahlt und attraktiv gestaltet, daß sich Jemand findet der sie macht. Angebot und Nachfrage statt Arbeitszwang.

Zufriedene Menschen sind gesünder und produktiver, was Kosten im medizinischen und sozialen Bereich spart und Umsätze bringt.

Ohne Existenzangst horten die Menschen kein Geld und kurbeln durch ihren Konsum die Konjunktur an.

Menschen können sich Kinder und deren Ausbildung leisten. Heute ist Kinder zu haben immer noch ein Armutsrisiko.

Die Menschen können sich eine gesunde Ernährung leisten und wertvolle, am besten ökologische, Lebensmittel werden fair bezahlt.

Neid und Mißgunst, die zu Anfeindungen z.B. gegen Fremde führen, verringern sich.

Die Altersarmut wäre vorbei. Wer gearbeitet hat, hat seine Rente zusätzlich.

Die durch den Wegfall der Arbeits-, Kranken- und Finanzbehörden frei werdenden Kräfte, können in anderen Bereichen eingesetzt werden. Menschen leisten sich Kultur- und Kunstangebote, so daß Theater, Museen und Orchester sich besser selbst tragen.

Die entwürdigende Bittstellerei auf verschiedenen Ämtern hätte ein Ende.

Niemand muß sich mehr als Schmarotzer fühlen oder bezeichnen lassen.

“Nachteile”: Wir bekommen freie und mündige Bürger, die sich nicht mehr von Arbeitgebern, und Behörden herumschubsen lassen müssen.

Viele Menschen werden sich erstmal neu orientieren, um herauszufinden, was ihnen gerecht wird. Das setzt Kräfte frei, die heute in Sorgen investiert werden.

In diesem Sinne:

DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR.

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PRO
Das Wort "Bedingungslos" ist das wichtige. Denn die aktuelle Unterstützung Harz 4 (SGB II) gibt es fast nur gegen (willkürl.) Bedingungen.
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PRO
BGE bringt Freiheit und Menschenwürde durch Wegfallen von Bevormundung durch die Hartz-Gesetze, Förderung von Innovationen u.Kreativität
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PRO
BGE ist bereits überfällig
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PRO
Es ist ein Menschenrecht auf bedingungslose wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Teilhabe zu erhalten.
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PRO
Ein Grundeinkommen würde vor allem die Versorgungslücken bei langwierigen Schadensersatz- und Berufsunfähigkeitsprozessen schließen.
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KONTRA
Ich glaube, Deutschland (insb. der Teil außerhalb von DiB) ist noch nicht reif dafür.
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PRO
Die Einführung eines BGE wird wahrscheinlich nur Schritt für Schritt gehen und erfordert, über den Bezug des BGE hinaus mehr Eigeninitiative
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KONTRA
Zu erwartende Preissteigerungen und geringere Gesamtbeschäftigung könnten Effekte wieder teilweise aufheben
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KONTRA
BGE muss auch im Kontext mit EUROPA und der Freizügigkeit gesehen werden
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PRO
„Arm ist man nicht, arm wird man gemacht.“
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PRO
„Arm ist man nicht, arm wird man gemacht.“
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PRO
„Arm ist man nicht, arm wird man gemacht.“
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KONTRA
BGE muss auch im Kontext mit EUROPA und der Freizügigkeit gesehen werden (Fortsetzung)
Nachtrag bedingungslose Grundversicherung
Wenn wir über ein bedingungsloses Grundeinkommen sprechen, dann sollten wir auch über eine bedingungslose Grundversicherung nachdenken.
Anpassung des Grundeinkommens an regionale Lebenshaltungskosten
Dynamische Anpassung an Preissteigerungsraten (bzw. Inflation) im Konzept verankern.
Ursache und Wirkung zusammenbringen