Plenumsentscheid zu Medienkampagne Ersatzstimme

Hallo Ihr Lieben, wie die meisten von euch ja schon mitbekommen haben, haben wir auf dem Parteienkongress in Workshop 1 erarbeitet, dass wir eine gemeinsame Medienkampagne zu einer konkreten Form der Ersatzstimme mit möglichst vielen Parteien durchführen wollen. Da die angestrebte Form von unserer Ini etwas abweicht (siehe unten), müssen wir aus Sicht des Teams Wahlrechtsreform dieses Vorgehen absegenen lassen.

Diese Plenumsentscheidung wurde angenommen.

Bundesvorstand
Guido Drehsen
Andreas Bergen
Regine Deutsch
Sabine Onayli
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Holger Pleus
Liv Gottmann
Veröffentlicht am
21. April 2022
Einordnung
Plenumsentscheidung
Ergebnis der Abstimmung

Diese Plenumsentscheidung wurde angenommen.

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57 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.

Das waren 5 Prozent aller 1207 Abstimmungsberechtigten.

Text der Plenumsentscheidungsvorlage

Plenumsentscheid DiB -Abwägung zur Medienkampagne Ersatzstimme durch die beim Parteienkongress vertretenen Parteien.

Auf dem Parteienkongress wurde in einem Workshop folgendes Ergebnis erarbeitet:

Die auf dem Parteienkongress vertretenen Parteien sollen gemeinsam eine Medienkampagne zur Ersatzstimme durchführen, um dieses Thema stärker in der Öffentlichkeit zu platzieren und dabei im Verbund als Kleinparteien besser in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.

Dabei soll folgendes besonders klares und einfaches Modell der Ersatzstimme gefordert werden:

  • Die Wählenden können jeweils eine Ersatzstimme bezüglich der Zweitstimme bei der Bundestagswahl vergeben.

  • Es soll dabei zwei Auszählungsvorgänge geben: In einer ersten Stimmauswertung wird festgestellt, welche Parteien die 5%-Hürde bzw. mindestens 3 Direktmandate (Grundmandatsklausel) nicht erreicht haben. Die Ersatzstimmen all dieser Parteien werden in einem zweiten Durchgang den im Bundestag vertretenen Parteien zugeteilt (die also nach der Erstauszählung entweder 5% oder 3 Direktmandate erzielt haben). Das dann vorhandene Ergebnis ist das offizielle und endgültige Wahlergebnis bezüglich der Zweitstimme.

  • Das Modell soll unter dem Begriff „Ersatzstimme (Dualwahl)“ beworben werden.

  • Daneben sollen keine weiteren Punkte zum Wahlrecht (wie z.B: inklusives Wahlrecht, Wahlalter 16 usw.) beworben/gefordert werden, um einen klaren Fokus auf die Ersatzstimme behalten zu können.

DiB hat zur Ersatzstimme eine Ini entwickelt, die seinerzeit angenommen wurde, und Parteiprogramm ist: https://abstimmen.bewegung.jetzt/initiative/72-absenkung-der-5-hurde-und-ersatzstimme-fur-bessere-reprasentanz-im-bundestag Diese weicht in folgenden 3 Punkten von dem Vorschlag des Parteienkongresses ab:

  1. Es wird eine Absenkung der Sperrklausel auf 3% gefordert
  2. Es werden mehr als eine Ersatzstimme vergeben: Jede/r Wähler/in kann entweder, wie bisher, eine Partei ankreuzen oder ihrer Präferenz der Parteien nach durchnummerieren (1, 2, 3) angeben.
  3. Beim Auszählen wird mehrstufig ausgezählt, wobei jeweils die Partei mit den wenigsten Hauptstimmen gestrichen wird, und von deren Wählern werden die Ersatzstimmen gewertet. Das wird so oft wiederholt, bis nur noch Parteien übrig sind, die die Sperrklausel übersprungen haben (oder die Wähler*in keine weitere Präferenz angegeben hat).

Zum Plenumsentscheid gestellte Frage:

Soll sich DiB an der Kampagne zur Ersatzstimme beteiligen, die auf dem Parteienkongress entwickelt und vorgeschlagen wurde, auch wenn diese in einigen Punkten von der Ini „Absenkung der Prozenthürde und Ersatzstimme für bessere Repräsentanz im Bundestag“ abweicht?

Pro Begründungen:

Eine gemeinsame Kampagne vieler Parteien (u.a. Volt, Piraten, ÖDP, Klimaliste) zur Ersatzstimme erzielt eine viel größere Wirkung in der Öffentlichkeit, als wenn DiB dies alleine versuchen würde. Auch finanziell kann hier durch die Bündelung vieler Parteien die Kampagne auf größere Beine gestellt werden. Durch die Klarheit und Einfachheit des Vorschlags ist dieser der Bevölkerung gut zu vermitteln. Bei den Wahlständen im Bundestagswahlkampf wurde das Prinzip der Ersatzstimme von den Wählenden oft sehr positiv aufgenommen. Die Forderung nach Absenkung der Sperrklausel auf 3% kann auch an anderer Stelle oder an einem anderen Zeitpunkt gefordert werden. Ist die Ersatzstimme in dieser einfachen Form erst einmal eingeführt und etabliert, kann sie auch in anderen Bereichen, z.B. bei der Bundestagswahl bei der Erststimme angestrebt bzw. gefordert werden, oder auch durch mehrstufige Auszählung verfeinert werden.

Denkbare Contra Begründungen:

DiB soll sein Parteiprogramm in der Öffentlichkeit präsentieren und dessen Forderungen 1:1 übernehmen und nicht verwässern. Die Absenkung der Sperrklausel auf 3% gehört zwingend dazu. Es ist nicht sicher gestellt, dass die Mitglieder der anderen auf dem Parteienkongress anwesenden Parteien für diesen Vorschlag stimmen. Was machen wir, wenn nur ein sehr kleiner Teil dieser Parteien zustimmt?