Staatliche Unterstützung von Alleinerziehenden

Für soziale Gerechtigkeit: wir fordern staatliche Unterstützung von Alleinerziehenden, um Beruf und Familie gleichzeitig leben zu können.

Diese Initiative wurde angenommen.

Initiator*innen
Lea Brunn
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Veröffentlicht am
26. Juni 2017
Bereich
Gerechtigkeit und Verantwortung füreinander
Einordnung
Einzelinitiative
Ebene
Bund
Ergebnis der Abstimmung

Diese Initiative wurde angenommen.

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100 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.

Das waren 27 Prozent aller 371 Abstimmungsberechtigten.

1,6 Mio. Alleinerziehende von 2,2 Mio. Kindern leisten einen unschätzbaren sozialen Beitrag und das 24 Stunden täglich, denn viele haben keine (verlässliche u. regelmäßige) Unterstützung durch Verwandte oder den anderen Elternteil (2). Aufgrund mangelnder staatlicher Unterstützung in finanzieller Hinsicht sowie bei Kinderbetreuung und fehlenden Regelungen zu flexiblen Arbeitszeiten und Teilzeitjobs, ist das Armutsrisiko von Alleinerziehenden überproportional hoch. Alleinerziehende müssen durch unseren Staat mehr bei ihrem wertvollen gesellschaftlichen Beitrag unterstützt werden.

Problembeschreibung

In der BRD leben 1.6 Millionen Alleinerziehende (90% sind Frauen) mit ca. 2 Mio. Kindern. Sie machen 20 % aller Familien aus. Über 67 % aller Alleinerziehenden sind erwerbstätig, trotzdem liegt ihr Armutsrisiko bei 42 %.

80 % der Alleinerziehenden verfügen über einen mittleren bis hohen Bildungsabschluss verfügt. Und sie sind umso häufiger erwerbstätig, je höher ihr Bildungsabschluss ist. Umso bedenklicher ist die Tatsache, dass trotz sozialversicherungspflichtiger Vollzeitarbeit Alleinerziehende auf SGB II Bezug zur Sicherung ihres Lebensunterhalts angewiesen sind (33 Prozent)(1,2,3), da es sich oft um Beschäftigungen im Niedriglohnsektor, in unbefristeten, instabilen und unflexiblen Arbeitsverhältnissen handelt.

Die Folgen der prekären Situation von Alleinerziehenden sind:

  • soziale und materielle Benachteiligung

  • Ausgrenzung von über 2 Millionen Kindern von Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten,

  • chronische Erschöpfung sowie gesundheitliche Schäden für Alleinerziehende, da der ständige Spagat zwischen existenzsichernder Erwerbstätigkeit und qualitativer und quantitativer Betreuung der Kinder Alleinerziehende physisch und psychisch überlastet (3)

Alleinerziehende und ihre Kinder bedürfen deshalb umfangreicher staatlicher Unterstützungsmaßnahmen, die im folgenden aufgezeigt werden sollen. Hierbei soll jedoch ausdrücklich nicht die Vollerwerbstätigkeit der Alleinerziehenden gefordert werden.

Forderung

Entlastung für Alleinerziehende

Höhere steuerliche Entlastung für Alleinerziehende, Familiensplitting statt Ehegattensplitting und die Förderung von Kindern durch eine Grundsicherung (4), keine steuerliche Benachteiligung von Alleinerziehenden, wenn sie Wohngemeinschaften mit Erwachsenen bilden.

Begründung: Alleinerziehende, die alleine mit ihren Kindern leben, erhalten einen steuerlichen Entlastungsbetrag (Steuerklasse II) von etwa 324 bis 564 Euro pro Jahr und das auch nur wenn die Alleinerziehende ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als rund 30.000 Euro hat. Kindergeld und Kinderfreibetrag schließen sich gegenseitig aus,, es gibt nur eines von beiden. Im Vergleich die Entlastung durch das Ehegattensplitting liegt bei bis zu 15.000 Euro im Jahr, unabhängig davon, ob sie Kinder haben. (8, 9, 10)

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Lohnersatzleistung (Anerkennungsbeitrag für die Erziehungsleistung)

Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern und einer Erwerbstätigkeit von 50% einer Vollzeitstelle.(5) Es muss möglich sein, dass eine Alleinerziehende mit einer Teilzeitstelle und staatlichem Anerkennungsbeitrag ein ausreichendes Einkommen erzielen kann.

Begründung: Für die meisten Alleinerziehenden überwiegt der Wunsch nach einer Teilzeitarbeit. Von der Politik wird zwar immer wieder die Vollbeschäftigung auch von Alleinerziehenden gefordert, hierbei wird jedoch oft übersehen, dass Alleinerziehende eben keinen Feierabend nach Arbeitsende haben, sondern dann quasi ihr Zweitjob beginnt (alleinige Kinderbetreuung, Hausarbeit, Arztbesuche, Elternabende, Bring- und Holservice für die Kinder zu Freizeit- und Bildungsangebote etc). Die Forderung nach einer Vollzeiterwerbstätigkeit ist eine unzumutbare psychische und physische Belastung sowohl für die Alleinerziehenden selbst sowie die Kinder.

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Lohnausgleich

Voller Lohnausgleich bei Krankheit und Betreuungspflichten der Kinder (Ferien, Brückentage, Lehrerausflug, Kita-Streik etc.). Umfassende Kinderbetreuung (siehe unten) könnte diese Forderung ergänzen bzw. entlasten. In Schweden gibt es hierzu die Elternversicherung (11)

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Alterssicherung

Alterssicherung von Alleinerziehenden: Ausgleich der Familienarbeitszeit durch Rentenpunkte (6)

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Staatliche Förderung von Teil- oder Vollzeitstellen mit 50% Homeoffice

Steuerliche Vergünstigungen für Arbeitgeber, die Alleinerziehende einstellen und sich hier auch in den Arbeitszeiten flexibel und verständnisvoll zeigen. Bonus für soziales Verhalten. Die meisten Alleinerziehenden wünschen sich eine Teilzeittätigkeit, siehe oben (Lohnersatzleistung)

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Weitere Entlastungen

Freier Eintritt bzw. Obulus für die Benutzung aller öffentlichen Einrichtungen (Schwimmbäder, Museen, Büchereien etc.)

Freier/Obulus ÖPNV für Alleinerziehende und ihre Kinder

Begründung: Aufgrund der prekären Situation können Alleinerziehende an vielen Freizeit- und Bildungsangeboten nicht teilhaben. Dies führt zu sozialen Ausgrenzung und Vorurteilen.

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Ausbau Kinder- und Hortbetreuung

Umfassender Ausbau der unentgeltlichen Kinder- und Hortbetreuung für Alleinerziehende (auch Abends und am Wochenende und in Kindergarten- und Schulferienzeiten, Notprogramme bei Streik und Krankheit ). Viele arbeiten im Niedriglohnsektor mit Arbeitszeiten auch abends, nachts und am Wochenende oder im Schichtdienst. Darüberhinaus benötige sie auch Kinderauszeiten für die eigene Erholung und Fürsorge.

Begründung: Das Durchschnittseinkommen bei erwerbstätigen Alleinerziehenden liegt durchschnittlich bei 1226 Euro/Monat. Bei Paaren bei 2572 Euro/Monat (3). Letztere können sich gegenseitig in der Kinderbetreuung unterstützen und haben zusätzlich auch mehr Geld für die Kinderbetreuung zur Verfügung.

Alleinerziehende haben weder kostenfreie Hilfe, keine verlässlichen Umgangszeiten mit dem anderen Elternteil, noch genügend Einkommen, um sich kostenpflichtige Kinderbetreuung über ihre Zeiten der Erwerbstätigkeit hinaus leisten zu können.

Für den Erhalt der psychischen wie physischen Gesundheit benötigen Alleinerziehende kinderfreie “Verschnaufpausen” (z.B. für Sport, Arztbesuche, Kinobesuche, Wahrnehmung von kulturellen Veranstaltungen etc.).

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Wohnprojekte/Wohnhäuser für Alleinerziehende

Staatlich geförderte Wohnprojekte/Wohnhäuser für Alleinerziehende. Viele Alleinerziehende wünschen sich Wohnformen, in denen sie sich gegenseitig unterstützen können. Möglich wäre hier auch die Kombination mit Senioren, die bereit sind bei der Kinderbetreuung zu unterstützen.

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7% Mehrwertsteuer für Kinderprodukte (7)

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Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen Durchsetzung von sämtlichen Kindesunterhaltsansprüchen durch die Jugendämter. Seit 2017 wird nun zwar der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis 18 Jahre gezahlt. Dieser liegt jedoch max. bei 268 .- Euro pro Kind.

Nur 50 % der Unterhaltszahlungspflichtigen zahlen auch tatsächlich Unterhalt.

Die Gründe hierfür liegen nach einer Befragung der betroffenen Alleinerziehenden bei: Zahlungsverweigerung durch die Unterhaltspflichtigen (48%) oder fehlende Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen (43%) (3)

70% der Alleinerziehenden haben Schwierigkeiten mit der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche (3).

Begründung: Die rechtliche Durchsetzung und die damit verbundenen Kosten belasten Alleinerziehende psychisch wie finanziell zusätzlich. Deshalb ist die Durchsetzung des Zahlung von Kindesunterhalt bei den Unterhaltspflichtigen durch den Staat durchzuführen.

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Durchsetzung von Betreuungszeiten

Wenn das Sorgerecht beiden Eltern zugesprochen wurde, besteht auch eine Verpflichtung beider Eltern zur Wahrnehmung dieses Sorgerechts. Solange dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht, was bei geteiltem Sorgerecht nicht anzunehmen ist, kann ein Elternteil die 50 prozentige Wahrnehmung der Kinderbetreuung durch das andere Elternteil einfordern.

Kosten

s.u.

Finanzierungsvorschlag

Entlastung für Alleinerziehende

Finanzierung über die Mehreinnahmen über 15 Milliarden Euro bei Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten einer Individual­besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag.(4)

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Lohnersatzleistung & Lohnausgleich

Für Lohnersatzleistung bei Arbeitsausfall durch Krankheit der Kinder und Betreuungspflichten bei Streik etc. könnte die Finanzierung 50/50 zwischen Arbeitgeber und Staat aufgeteilt werden, denn durch die Forderung "Staatliche Förderung von Teil- oder Vollzeitstellen mit 50% Homeoffice" wird der Arbeitgeber durch die Anstellung von Alleinerziehenden bereits steuerlich entlastet.

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Alterssicherung

Der Staat muss die steuerliche Vergünstigung für Arbeitgeber führt zwar zu weniger Umsatzsteuereinnahmen auf der einen Seite, diese können jedoch durch die Zunahme von Lohnsteuerzahlungen durch erwerbstätige Alleinerziehende zum Großteil ausgeglichen werden. Mitunter zahlen diese zusätzlich durch ihre Erwerbstätigkeit in die Sozialkassen und sparen durch ihre Erwerbstätigkeit staatliche, soziale Transferleistungen.

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Freier Eintritt und ÖPNV

Nennenswerte Mehrkosten sind damit keine verbunden, da keine zusätzlichen Einrichtungen geschaffen werden müssen und der ÖPNV deshalb auch nicht mehr Plätze oder Fahrzeuge einrichten muss. Der Wegfall von bisher bezahlten Gebühren und Eintrittsgeldern wird auch nicht besonders ins Gewicht fallen, da sich viele Alleinerziehenden diese Kosten bisher eben nicht leisten können. Mehrwert für den Staat sind die bessere Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für die Kinder und Alleinerziehende sowie deren psychisches Wohlbefinden. Dies führt zur Einsparung von Krankheitskosten.

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Unentgeltliche Kinder- und Hortbetreuung

Nach Berechnungen des DIW würde die öffentliche subventionierte Kinderbetreuung dazu beitragen, dass deutlich mehr Alleinerziehende erwerbstätig sein könnten. Mit Subventionierung wären knapp 2 % (25.000) Alleinerziehende mit Kindern unter 12 Jahren mehr erwerbstätig, damit würde die Armutsrisikoquote von Alleinerziehenden um rund ein Fünftel (100.000 Haushalte) gesenkt und damit die Abhängigkeit von Transferleistungen vom SGB II.(2)

Je besser also die Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind, umso mehr steigt die Erwerbstätigkeit Alleinerziehenden. Erwerbstätige Alleinerziehende zahlen Sozialversicherungsbeiträge, Steuern etc.. ebenfalls werden dadurch staatliche Transferleistungen eingespart.

Über die eingesparten Sozialleistungen und Mehreinnahmen an Steuern können die Mehrkosten für die Kinderbetreuung rück finanziert werden. Wer mehr verdient, kann auch wiederum mehr konsumieren, was wiederum die Einnahmen bei den Mehrwertsteuern erhöht.

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Wohnprojekte für Alleinerziehende

Hier dürften kein zusätzlichen Kosten entstehen, allenfalls durch die Organisation (Verwaltungskosten). Viele Kommunen haben städtische Wohnungen bzw. Wohnblocks. Hier müssten eben nur bestimmte Wohnblocks speziell für Alleinerziehende (und Unterstützer z.B. Senioren) separat ausgewiesen und dementsprechend belegt/vermietet werden.

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Durchsetzung der Kinderunterhaltsansprüche durch den Staat

Die hierzu notwendigen Verwaltungs- und Gerichtskosten werden zum Großteil durch die durchgesetzten Unterhaltszahlungen gedeckt und den damit nicht mehr notwendigen Zahlungen von Unterhaltsvorschüssen an die Kinder. Notwendige Gerichtskosten sind dem nicht zahlungswilligen Unterhaltspflichtigen mindestens zu 60% zu berechnen.

Arbeitsweise

Die Daten kommen aus den aufgelisteten Quellen, sowie von folgenden Websites:

1 Stellungnahme des VAMV zur öffentlichen Anhörung am 14.3.16 im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend...

2 Studie Prognos AG, Im Blickpunkt: Alleinerziehende wirksam unterstützen

3 Armut Alleinerziehender Teil 2, Der Paritätische Gesamtverband und VAMV

4 Ehegattenbesteuerung, DIW Wochenbericht Nr. 13, 2017

5 Familienarbeitszeit: Wirkung und Kosten einer Lohnersatzleistung bei reduzierter Vollbeschäftigung, DIW Berlin 2013

6 Fachtagung des VAMV, Juni 2015, Dokumentation: Alterssicherung in Einelternfamilien

7 7% Mehrwertsteuer: Reduzierte Mehrwertsteuer auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V. (AGF)

8 Wie funktioniert das mit dem Kinderfreibetrag? www.vhl.de

9 Umsteuern, Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende, VAMV

10 Die Leistungen des Bildungspakets BmAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) http://www.bmas.de

11 Elternversicherung in Schweden

Argument der Initiator*innen

s.o.

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PRO
Die Anerkennung der Leistung von Alleinerziehenden für die Gesellschaft fehlt auf breiter Front
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PRO
Ein großer Schritt in die richtige Richtung, aber mir ist das nicht radikal genug.
Kompletter Wegfall der Mehrwertsteuer auf Kinderbekleidung und Schulsachen.