Änderung zur Initiative "Verbot von geschlechtsdikriminierender und sexistisc...

Der Initiativtext soll geschlechtsneutral formuliert werden, da sowohl sexistische Werbung mit Männern und/oder Frauen existiert

Diese Initiative wurde angenommen.

Initiator*innen
MGomes
Sara
Guido Drehsen
Veröffentlicht am
7. August 2017
Bereich
Gerechtigkeit und Verantwortung füreinander
Einordnung
Einzelinitiative
Ebene
Bund
Ergebnis der Abstimmung

Diese Initiative wurde angenommen.

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105 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.

Das waren 20 Prozent aller 528 Abstimmungsberechtigten.

Der Initiativtext soll nach den Änderungen wie folgt lauten:

Geschlechtsdiskriminierende und sexistische Werbung soll verboten werden. Dafür soll das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb erweitert werden.

Werbung gilt insbesondere als diskriminierend, wenn:

Menschen aufgrund ihres Geschlechts, Eigenschaften, Fähigkeiten und sozialen Rollen in Familie und Beruf zugeordnet werden

sexuelle Anziehung als ausschließlicher Wert von Menschen dargestellt wird

Menschen auf einen Gegenstand zum sexuellen Gebrauch reduziert werden, insbesondere indem Körper oder Körperteile ohne Produktbezug als Blickfang eingesetzt werden oder der Eindruck vermittelt wird, die abgebildete Person sei wie das Produkt käuflich.

Problembeschreibung

Werbung begegnet uns täglich und ist allgegenwärtig. Über Reklame wird verbreitet, wie Rollen (z.B. Berufe, alltägliche Aufgaben) und Macht in unserer Gesellschaft verteilt sind. Häufig jedoch werden in der Werbung Vorurteile über Geschlechter vermittelt.

Die Wirkung der Werbung behindert wirkliche Gleichberechtigung. Dabei hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, auf die tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter hinzuwirken.

Wir und unsere Kinder werden an Bushaltestellen, im TV, in sozialen Medien und auf öffentlichen Plätze täglich mit einseitigen Bildern der Geschlechter und Geschlechterrollenbildern konfrontiert. Dass dies Spuren hinterlässt können wir täglich im Umgang mit uns selbst und miteinander sehen (Vorurteile und Diskriminierung, Essstörungen, Mobbing, (Häusliche) Gewalt, (sexuelle) Ausbeutung, …).

Werbung ist mehr als eine Darstellung der jetzigen Situation. Werbung vermittelt uns ein Bild von uns selbst und der Gesellschaft. Was ist unsere Rolle in der Gesellschaft? Wer hat die Macht? Werbung hat massiven Einfluss darauf wie wir uns selbst sehen und wahrnehmen und mit uns selbst umgehen und wie wir andere sehen und wahrnehmen und miteinander umgehen.

In der Werbung wird “Männlichkeit” oft zusammen mit Aggressivität oder geringer sozialer Kompetenz dargestellt. Deshalb fällt es (jungen) Männern schwerer, sich in der Rolle eines fürsorglichen Vaters, Krankenpflegers oder Erziehers zu sehen. Männer, die diese Rollen haben, werden oft weniger wertgeschätzt oder haben Zweifel an ihrer “Männlichkeit”.

Frauen dagegen werden in der Werbung oft in Situationen dargestellt, in denen sie weniger kompetent oder durchsetzungsstark als Männer wirken (z.B. im Haushalt). Studien haben gezeigt, dass dies unmittelbare Auswirkungen auf den Glauben an die eigene Kompetenz, Leistungsfähigkeit und Motivation von Frauen hat. Viele Frauen können so nicht ihr volles Potential leben. Außerdem werden Frauen oft frauenverachtend und entwürdigend als bloße Dekoration und stark sexualisiert ohne jeglichen Bezug auf das Produkt dargestellt. Andere Personengruppen, wie lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, transsexuelle, queere und intersexuelle Menschen (LGBTQI) kommen gar nicht erst vor.

Durch diese Darstellung werden Vorurteile, strukturelle Diskriminierung* und Ausgrenzung unterstützt und verfestigt. Personen, die nicht dem typischen Geschlechterbild entsprechen, müssen sich rechtfertigen und werden diskriminiert. Besonders Frauen sind davon betroffen. Beispiele sind der geringe Anteil von Frauen in Führungspositionen, die Lohnungleich zwischen Männern und Frauen (“Gender pay gap”) oder die Geringschätzung von “weiblichen Qualitäten”. ( * strukturelle Diskriminierung = Ungleichbehandlung, die nicht von einzelnen Menschen, sondern von den Strukturen ausgeht)

Die typischen Rollen der Geschlechter, die die Werbung vermittelt, schränken also Menschen aller Geschlechter ein - in ihrer persönlichen Entfaltung und in ihrem Potential. Das Ziel des Verbots von geschlechtsdiskriminierender Werbung ist, dem entgegen zu wirken.

Hier finden sich zahlreiche Beispiele von geschlechtsdikriminierender und sexistischer Werbung : https://pinkstinks.de/negativ-beispiele/

Forderung

Das Ziel ist das Verbot von sexistischer Werbung durch eine Erweiterung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) um folgende Norm:

㤠7a UWG Diskriminierende Werbung

(1) Eine geschäftliche Handlung, durch die Marktteilnehmende in diskriminierender Weise angesprochen werden, ist unzulässig, wenn nicht verfassungsrechtlich geschützte Interessen ausnahmsweise überwiegen. Die Diskriminierung kann sich aus der Aussage einer Werbung, ihrem Gesamteindruck oder der Gesamtheit der einzelnen Teile einer Werbekampagne ergeben.

(2) Werbung ist geschlechtsdiskriminierend, wenn sie Geschlechtsrollenstereotype in Form von Bildern oder Texten wiedergibt oder sich in sonstiger Weise ein geschlechtsbezogenes Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen den Personen in der Werbung oder im Verhältnis zu den von der Werbung adressierten Personen ergibt. Werbung ist insbesondere geschlechtsdiskriminierend, wenn sie

Menschen aufgrund ihres Geschlechts Eigenschaften, Fähigkeiten und sozialen Rollen in Familie und Beruf zuordnet oder

sexuelle Anziehung als ausschließlichen Wert von Menschen darstellt oder

Menschen auf einen Gegenstand zum sexuellen Gebrauch reduziert, insbesondere indem Körper oder Körperteile ohne Produktbezug als Blickfang eingesetzt werden oder der Eindruck vermittelt wird, die abgebildete Person sei wie das Produkt käuflich.“(3)

Einbettung des Verbotes in das bestehende Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG):

Eine Einbettung des Schutzes vor geschlechtsdiskriminierender Werbung in das UWG ist sinnvoll, da sich das UWG schwerpunktmäßig mit der Regulierung von Werbung befasst. (3)

„Ein Vorgehen gegen geschlechtsdiskriminierende Werbung ist mit europäischem Primärrecht vereinbar. Eine Norm, die geschlechtsdiskriminierender Wirtschaftswerbung entgegen wirkt, beeinträchtigt zumindest zum Teil die Warenverkehrsfreiheit. Ein solcher Eingriff wäre aber durch das in Art. 21 Abs. 1 GRCh normierte Diskriminierungsverbot gerechtfertigt. „(3)

Kosten

s.u.

Finanzierungsvorschlag

Eher Einnahmen durch Bußgelder, werden allerdings durch Verwaltungsaufwand wahrscheinlich wieder neutralisiert.

Die ggf entstehenden Kosten können langfristig durch Ersparnisse im Gesundheitssystem (für Therapien etc.) und Ersparnisse in Betrieben (ca. 25% von Abwesenheit, verminderter Produktivität und Krankschreibung am Arbeitsplatz gehen auf das Konto Häuslicher Gewalt) aufgefangen werden. Umsatzeinbußen durch das Wegbrechen von “Marktsegmentierung” haben die Unternehmen zu tragen (ggf mit Verweis auf das AGG?).

“Momentan schätzt TDF den volkswirtschaftlichen Schaden durch Häusliche Gewalt auf 14,8 Mrd. Euro jährlich. 25 Prozent von Arbeitsplatzproblemen wie verminderte Produktivität und Krankschreibungen werden ebenfalls auf familiäre Gewalt zurückgeführt. Hier sind die Unternehmen dazu aufgerufen, ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen.” (4)

Arbeitsweise

https://abstimmen.bewegung.jetzt/initiative/19-verbot-von-geschlechtsdikriminierender-und-sexistischer-werbung

Änderung im Finanzierungsvorschlag: http://www.staderfrauenhaus.info/2013/01/sensibilisierung-der-arzte-und-arztinnen-fur-das-thema-hausliche-gewalt/

Argument der Initiator*innen

Die ursprüngliche und angenommene Initiative wurde nur in geringen Punkten dahingehend abgeändert, dass spezielle Formulierungen, welche nur Frauen als Gegenstand von sexistischer und diskriminierender Werbung gesehen hat, in geschlechtsneutrale Formen umgewandelt wurden.

Beispiel:

Vorher: Frauen auf einen Gegenstand zum sexuellen Gebrauch reduziert werden, insbesondere indem weibliche Körper oder Körperteile ohne Produktbezug als Blickfang eingesetzt werden oder der Eindruck vermittelt wird, die abgebildete Frau sei wie das Produkt käuflich.

Nachher: Menschen auf einen Gegenstand zum sexuellen Gebrauch reduziert werden, insbesondere indem Körper oder Körperteile ohne Produktbezug als Blickfang eingesetzt werden oder der Eindruck vermittelt wird, die abgebildete Person sei wie das Produkt käuflich.

Da dieses Problem nicht nur Frauen betrifft, entspricht diese Änderung eher unserem Wert der Gleichberechtigung.

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PRO
Dadurch kann auch Mobbing verringert werden...
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Prinzipiell finde ich die Initiative gut. Und doch greift sie mir zu kurz. Ich wünsche mir, dass dieses Thema umfänglich angegangen wird,
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PRO
Ein Schritt weiter in die richtige Richtung.
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Ein kleiner Meilenstein auf einem langen Weg.
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PRO
Geschlechtsneutral über Gleichberechtigung
Als nächster Schritt: Diskrimierung aller Menschen in den Fokus nehmen.