Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und des Beitrags

Das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (örR) ist in seinem Umfang u. seiner Finanzierung nicht mehr zeitgemäß. Über Jahrzehnte hat sich ein zu groß gewordener u. zu teurer Apparat etabliert, der grundlegend reformiert u. modernisiert werden sollte. Inklusive seines sozial ungerechten Beitrags.

Diese Initiative wurde abgelehnt.

Initiator*innen
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Veröffentlicht am
23. August 2017
Bereich
Bildung, Forschung & Kultur
Einordnung
Einzelinitiative
Ebene
Bund
Ergebnis der Abstimmung

Diese Initiative wurde abgelehnt.

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128 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.

Das waren 15 Prozent aller 882 Abstimmungsberechtigten.

Das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (örR) ist in seinem Umfang u. seiner Finanzierung nicht mehr zeitgemäß. Der örR bietet weit über Nachrichten und Informationen hinaus Programme, die heute auch von anderen Anbietern angeboten werden. Für die „Erfüllung eines Unterhaltungsauftrages“, ein Auftrag der auf Grundgesetz-Interpretationen durch sog. Rundfunkurteile vom Bundesverfassungsgericht aus den 80er u. 90er Jahren basiert, gibt es keinen aktuellen Grund mehr. Entsprechend urteilte auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen (03/2014), dessen Empfehlungen mit dieser Initiative befürwortet werden: der öffentlich-rechtliche Anbieter sollte sich auf Bereiche beschränken, in denen das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist u. aus Steuermitteln finanziert werden (für eine Steuerfinanzierung gibt es Vorbilder in Europa, z.B. Holland u. Finnland).

Dabei würde der bisher nutzungsunabhängige und sozial ungerechte Rundfunkbeitrag, der Mehrpersonenhaushalte u. Haushalte m. höherem Einkommen übervorteilt, verringert und auf eine gerechtere Basis gestellt.

Problembeschreibung

Das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (örR) wurde nach Ende des 2. Weltkriegs geschaffen. Um die Wiederholung von Missbrauch zu Propaganda-Zwecken wie zur Nazizeit zu verhindern, wurde die Gewährleistung der Rundfunk- und Pressefreiheit im Grundgesetz verankert (GG Artikel 5, Abs.1) und der örR nach dem Vorbild der britischen BBC aufgebaut. Aufgrund der technologischen Herausforderungen und der Konkurrenzlosigkeit zur damaligen Zeit war dies auch notwendig. Seitdem haben sich Technologie u. Konkurrenz jedoch grundlegend weiterentwickelt. Während dieser Entwicklung, erst weiterer Sender, dann des Privatfernsehens u. heute der digitalen Medien, passte sich der örR jedoch nicht selbstständig an eine verringerte Notwendigkeit an u. reduzierte seine Rolle in dem Maße, in dem andere Anbieter mit ähnlicher o. gleicher Rolle den Markt bevölkerten. Im Gegenteil. Stattdessen wurde die ursprüngliche Grundversorgung durch Rundfunkurteile in den 80er (4. Rundfunkurteil zum „Dualen Rundfunksystem“ v. 1986: BVerfGE 73,118) und 90er Jahren ausinterpretiert zu einer "dynamischen Grundversorgung" (6. Rundfunk-Urteil v. 1991: BVerfGE 83, 238 WDR) und darf seitdem beliebig weiterwachsen. Das ist nicht mehr zeitgemäß.

Diese Entwicklung zeigt wie sehr an einmal etablierten Institutionen festgehalten werden soll u. Medien- und Interessenvertreter an der Aufrechterhaltung Ihrer Privilegien interessiert sind. Eine Staatsnähe ist entstanden, die durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom März 2014 (Urteil zu fehlender Staatsferne beim ZDF-Fernsehrats: BVerfG-Urteil 03/2014 - 1 BvF 1/11, http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/03/fs20140325_1bvf000111.html) nur oberflächlich behandelt werden konnte. Der Einfluss der Politik ist über sog. Freundeskreise etabliert ("Es sind Gruppierungen, die sich mit der Zeit im Hintergrund gebildet haben. Im ZDF-Fernsehrat gibt es zwei Freundeskreise: einen roten und einen schwarzen. Der rote wird auch Bergmann-Kreis genannt, benannt nach der früheren Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD). Die schwarzen Schäfchen, die der Union nahestehen, versammeln sich seit jeher um Franz Josef Jung (CDU)." - Quelle: http://uebermedien.de/6066/alles-zum-neuen-zdf-fernsehrat/)

Deshalb werden kleine Reformen für unrealistisch gehalten u. eine Neugestaltung mit mehr Bürgerbeteiligung, mehr Transparenz u. Steuerfinanzierung nach dem Vorbild Hollands für zielführend gehalten.

Mit einer kompletten Neustrukturierung kann auch den Ungerechtigkeiten, die der heutige Rundfunkbeitrag verursacht, beigekommen werden: Heute wird von alleinlebenden Menschen mit geringem Einkommen der selbe hohe Beitrag erhoben wie von Mehrpersonenhaushalten mit hohem Einkommen o. sog. Großverdienern (eine Tatsache, die gerichtlich sogar für "hinnehmbar" erklärt wurde, BVerwG 6 C 6.15, obwohl der Anteil der Einpersonenhaushalte in 2015 bei 41% lag - Quelle: Statistisches Bundesamt, „Kennzahlen Haushalte & Familien 2015“, https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/HaushalteFamilien/HaushalteFamilien.html)

Forderung

1) Entsprechend den Empfehlungen des Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen (03/2014), sollte der öffentlich-rechtliche Anbieter nur dort noch auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist (Gutachten: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/Geschaeftsbereich/WissenschaftlicherBeirat/GutachtenundStellungnahmen/AusgewaehlteTexte/2014-12-15-gutachten-medien.html )

2) Der "gesamt-gesellschaftlich" zu finanzierende Anteil des örR ist damit auf einen bestimmbaren Rahmen zu begrenzen. Das Angebot innerhalb dieses Rahmens ist entweder direkt aus dem Staatshaushalt o. mittels einkommensabhängiger Steuer zu finanzieren (eine entsprechende Umstrukturierung der bisherigen Länderanstalten u. Gesetzesänderungen, die eine Steuerfinanzierung ermöglichen, sind machbar). Für bestimmte Programme oder Teile wären auch Abo-Modelle denkbar.

3) Für den "neuen örR" sind ordentliche Gesetzesgrundlagen zu schaffen, die die bisherigen gerichtlichen Rundfunkentscheidungen ersetzen. Damit würde die Klärung von Aufgabe u. Zuständigkeit des örR zurück zu Volksvertretern kehren, statt wie bisher von Gerichten entschieden zu werden.

4) Zur Herstellung des Programms sind neue, demokratischere u. transparentere Gremien u. Bürgergesellschaften zu schaffen (unter Beteiligung von Wissenden aus Kultur und Wissenschaft, statt politischen Interessenvertretern), deren Meetings öffentlich übertragen werden.

Kosten

Die Kosten für Verdiener m. einem monatl. Netto-Einkommen ab € 3.500,- u. mehr würden im Verhältnis zum heutigen Beitrag MEHR bezahlen. JEDER ANDERE = jeder, der unter € 3.500,- im Monat netto verdient, würde WENIGER zahlen.

Zusätzliche Kosten für den Staat dürften nur für die Umstrukturierung entstehen.

Finanzierungsvorschlag

Dem Staat u. den Bürgern würden Gelder eingespart.

Arbeitsweise

Quellen: 1) Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen (2014): http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/Geschaeftsbereich/WissenschaftlicherBeirat/GutachtenundStellungnahmen/AusgewaehlteTexte/2014-12-15-gutachten-medien.html 2) Gutachten "ZUR ENTWICKLUNG DER MEDIEN IN DEUTSCHLAND ZWISCHEN 2013 UND 2016", Hans-Bredow-Institut: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Anlagen/BKM/2017/2017-06-27-medienbericht.pdf?_blob=publicationFile&v=4 3) Zusammenfassung zu Rundfunkentscheidungen: https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkentscheidung

Argument der Initiator*innen

Die Initiative ist WICHTIGER als gemeinhin gedacht. Insbes. deshalb:

ZWANGSBEITRAG: Der Rundfunkbeitrag wird von viel mehr Menschen als öffentlich bekannt als Zwangsbeitrag empfunden und abgelehnt: Einem großen Anteil dieser Menschen ist Widerstand zu persönlich u. aufwendig, während ein weiterer großer Teil ihn als so unzumutbar empfindet, dass sie dem durch Nichtzahlung oder Klage Ausdruck verleihen (lt. WELT-Artikel v. 22.06.2017 waren in 2016 1,46 Millionen Konten in Vollstreckung; Quelle: https://www.welt.de/kultur/medien/article165808204/Inkassounternehmen-sollen-Rundfunkbeitrag-eintreiben.html). Das ist ein inakzeptabler Zustand, für den die Ursache in oben beschriebenen veralteten Rechtsgrundlagen u. entsprechend inakzeptablen Staatsverträgen liegt.

MEINUNGSBILDUNG: Für die Forderung nach einer grundlegenden Modernisierung der öffentlich-rechtlichen Strukturen gibt es einen weiteren Grund, der durch die staatsnahe Geschichte entstanden ist u. hoch-brisante, gesellschaftliche Auswirkungen heute u. jeden Tag hat (Hintergrund: lt. dem 8. Rundfunkurteil 22. Februar 1994 BVerfGE 90, S. 87, Link: https://de.wikipedia.org/wiki/8._Rundfunk-Urteil, kommt "dem Rundfunk wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft besondere Bedeutung zu", worauf sich auch der heutige "Unterhaltungsauftrag" in den Staatsverträgen stützt u. die rechtliche Meinung, dass auch Unterhaltung zur Meinungsbildung beitrage):

Heute überwiegt in der Präsentation in den öffentlich-rechtlichen Medien der Fokus auf der Partei-Politik als Super-Held u. Details (Recherche, Fakten, Hintergründe) werden in den Nachrichten nicht geliefert, nur in bestimmten Sendungen zu späteren Zeiten. Im Allgemeinen gilt, nur der Partei-Politik überhaupt wird Relevanz zugebilligt. Dass sie alles richten kann, ist das "Meinungsbild", das übertragen wird u. das dazu beiträgt, das etablierte Meinungen der Status Quo bleiben u. (ähnlich wie in den USA, wo eine moderne Mehrheit in den Metropolen keinen Donald Trump wählte) hierzulande ("trotz alledem" modernere, jüngere Kräfte für eine andere Politik sind) zum x-ten Male die CDU wiedergewählt werden wird.

Hierzu ein Zitat aus dem Artikel "Öffentlich-rechtliche Sender sind den Politikern hörig" aus DER WELT (vom 08.03.2017):

"Nur der Politik wird überhaupt Relevanz zugebilligt. Keine andere Medienlandschaft [...] setzt derart extreme Erwartungen in die Spitzen des Staats. Alle anderen wirkenden Kräfte – Wirtschaft, Religion, Kultur, gesellschaftliche Gruppen – scheinen sekundär. Die gleiche Fixierung offenbart sich in der aus der Zeit gefallenen Verlautbarungsästhetik der „Tagesschau“, in der zunächst ein Politikerstatement präsentiert wird, um dann die Reaktionen aller Kollegen aus SPD, CDU, Grünen, Linkspartei herunterzudeklinieren, streng rituell nach Proporz und Präsenz in Bundestag und Gremien."

Quelle: https://www.welt.de/debatte/kommentare/article162682552/Oeffentlich-rechtliche-Sender-sind-den-Politikern-hoerig.html

Das bedeutet, zusätzlich zu den o.g. technologischen Veränderungen, die einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der bestehenden Form nicht mehr notwendig machen, wird mittels der bestehenden Medien eine Meinungsbildung betrieben, die ebenfalls nicht mehr ihrem ursprünglichen, gesetzlichen Auftrag entspricht.

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KONTRA
Das allererste Argument basiert auf einem Gutachten eines nicht zuständigen Ministeriums. Danach wäre der ÖR nur noch eine Nische.
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KONTRA
Zu schwammig formuliert
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KONTRA
Demokratiefeindliche Idee. Der Gesetzgeber soll ÖR die Aufgaben zuweisen? Da kann man gleich die allgemeine Pressefreiheit im GG streichen.
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PRO
Besinnung auf das Wesentlich - hochqualitative, seriöse Berichterstattung
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KONTRA
Informationen & Kulturgut müssen auch ohne Internet zugänglich sein
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KONTRA
Reformen Ja !! Aber nicht so !!
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PRO
Präsenz der Parteien in den Rundfunkräten minimieren oder besser beenden.
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KONTRA
Abo-Modelle bei öffentlich-rechtlichen Sendern wären im Rahmen der umfassenden Grundversorgung vollkommen inakzeptabel und sozial ungerecht
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KONTRA
Die Vielfalt der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten muss bestehen bleiben. Durch sie gibt es ein adäq. regionales Radio- und TV-Progr.
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KONTRA
Wer würde einen Radiosender hören, der ausschließlich ernsthafte Wortbeiträge sendet?
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KONTRA
Staatshaushalt und Finanzierung des örR müssen strikt getrennt bleiben
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KONTRA
öffentlich-rechtliche Sender müssen immer eine Grundversorgung in allen Bereichen bereitstellen mit teuren 69 EUR bei DVB-T2 für Private
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KONTRA
Kleine Reformen sind unrealistisch weil es zwei Freundeskreise gibt?
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PRO
Umfang der Sendeanstalten reduzieren.
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PRO
ARD musste augrund einer erfolgreichen Petition Gehälter offen legen.
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KONTRA
Im Rahmen einer einkommensabhängigen Steuer müsste per Freibetrag eine Besteuerung von Geringverdienern und Aufstockern ausgeschlossen sein
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KONTRA
Weniger Vielfalt bedeutet geringere Zielgruppe und geringere Reichweite
Ziemlich Komplexer Vorgang, den ÖR zu reformieren. Drei Bereiche sind hier schon: 1, Beitrag, 2. Auftrag, 3. Strukturen. Ini aufteilen?
Reformen, die sich an bundesdeutsche und europäische Gesetze halten. Erst mal legal u. gerecht, dann Qualität -das können auch Private!