Diese Initiative wurde angenommen.
Initiator*innen
Ergebnis der Abstimmung
Diese Initiative wurde angenommen.
Abstimmungsbeteiligung
140 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.
Das waren 36 Prozent aller 384 Abstimmungsberechtigten.
Text der Initiative (Änderungshistorie einsehen ) 3
Wasser ist ein wertvolles und absolut schützenswertes, rein zu haltendes Gut, es sollte als allgemeines Merkmal ins GG aufgenommen werden um es auch künftigen Generationen zu sichern.
Problembeschreibung
Der Kampf um Wasser ist weltweit bereits in vollem Gange! Es geht einerseits um "Rechte an Wasservorkommen, als auch deren Nutzung/Ausbeutung, die Verunreinigung, Erschwerung zu öffentlicher Wasserversorgung bis hin zu totaler Abgrenzung/Ausgrenzung zu Wasser. Die derzeitige Vorlage der EU-Kommision fordert eine Öffnung des weitgehend öffentlich bestehenden Wassernetzes mit Unterstützung einer recht zweifelhaften "Expertenkommission" Demnach soll das überwiegend öffentliche Wasserversorgungsnetz an private Anbieter vergeben werden <iframe src="https://www.facebook.com/plugins/video.php?href=https%3A%2F%2Fwww.facebook.com%2Fwirliebenaersche%2Fvideos%2F1822677061295911%2F&show_text=0&width=560" width="560" height="315" style="border:none;overflow:hidden" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="true" allowFullScreen="true"></iframe>
Forderung
Wasser muß der Allgemeinheit öffentlich zugänglich bleiben, die Rechte daran in öffentlicher Hand bleiben und die Qualität in öffentlicher Überwachung bleiben , bzw. verbessert werden. Wasser darf weder zum Spekulationsobjekt, noch zum Wirtschaftsgut mit Gewinnerzielung werden. Es soll staatlich kontrolliert, gewonnen und öffentlich abgegeben werden unter hygienisch und gesundheitlich einwandfreiem Zustand, so kostengünstig wie möglich sein, weiterhin weitreichender als bisher geschützt werden. Die Wasserversorgung soll kommunal bevorzugt erfolgen, sofern die Qualitätsmerkmale eingehalten werden, ist dies nicht der Fall, muß die Wasserversorgung über andere Wege aufrechterhalten werden
Kosten
Die Kosten dafür dürfen den Wasserpreis bestimmen, sind jedoch überwiegend aus allgemeinen Steuern zu bezahlen. Wasserversorgungsbetriebe müssen öffentlich kontrolliert werden und sind an der Verbreitung von Wasser, die Einhaltung der Qualität und das öffentliche Versorgungsnetz, sowie die öffentliche Verwaltung und Aufsicht gebunden.
Finanzierungsvorschlag
Steuerfinanziert mit Gewinnrückführung
Arbeitsweise
Öffentlich, Beteiligung der Bürger über Bürgerparlamente und/oder Bürgerentscheide auch in Aufsichtsorganen, Kooperation mit anderen öffentlichen Behörden und Ämtern , mindestens jährliche öffentliche Berichte und Prüfprotokolle zur Versorgung, Wasserbeauftragte als Mitglied in allen öffentlichen Bereichen mit Vetorecht.
Argument der Initiator*innen
Diese Initiative sollte unbedingt als Forderung von DiB nach außen und innen!
PRO
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