Diese Initiative wurde angenommen.
Initiator*innen
Ergebnis der Abstimmung
Diese Initiative wurde angenommen.
Abstimmungsbeteiligung
133 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.
Das waren 35 Prozent aller 384 Abstimmungsberechtigten.
Text der Initiative (Änderungshistorie einsehen ) 9
Der Konsum und der freie Verkauf von Cannabis und Cannabisprodukten soll legalisiert werden. Für Personen ab dem 18. Lebensjahr soll der Umgang damit legitimiert werden. Gesellschaftlich, medizinisch und vom Jugenschutz her gesehen wäre dies eine Verbesserung des Status quo. Deutschland sollte hier an die guten Erfahrungen anderer EU Länder und einigen Staaten der USA anknüpfen.
Problembeschreibung
Die aktuelle Handhabung von Cannabis führt zur Belastung der Polizei, des Zolls, der Bundespolizei, der Justiz und des Strafvollzuges. Der Ist-Zustand birgt gesundheitliche Risiken für den Konsumenten (durch Vermischung der Märkte harter und weicher Drogen, mangelnde Qualitätskontrollen und Aufklärung). Auch entsteht Kriminalisierung der Konsumenten und damit verbunden möglicherweise Arbeitsplatzverlust und Vorstrafen. Im Gesundheitsbereich wird durch die hohen Auflagen vielen Patienten eine Schmerzreduktion versagt.
Durch den illegalen Schwarzmarkt, in dem Cannabis vertrieben wird, ist ein Jugendschutz praktisch nicht existent.
Die Vermischung von Märkten mit harten und weichen Drogen führt, was Sucht angeht, zu einer Vergrößerung des Problems und der Gefahren durch den möglichen Kontakt zu harten Drogen.
Organisierte Kriminalität versorgt sich auf diesem Weg mit finanziellen Mitteln, welche in anderen und sich überschneidenden Bereichen der Kriminalität zum Tragen kommen und wiederum Kosten verursachen.
Das bedeutet bisher hohe Kosten statt Steuereinnahmen und neuen Arbeitsplätzen, die mit einer offiziellen Vermarktung einhergehen würden.
Der technologische und wissenschaftliche Fortschritt auf diesem Gebiet wird hauptsächlich anderen Ländern überlassen.
Kapazitäten in Exekutive und Judikative werden gebunden, welche zielgerichteter eingesetzt werden könnten. Bürger werden für Sachverhalte kriminalisiert, die in anderen EU Ländern straffrei sind.
Grenzwert
Wichtig ist es den Initiatoren*innen einen Grenzwert für das Führen eines Kraftfahrzeugs festzulegen, um durch eine "Gefährdungsgrenze" eine rechtliche Relevanz herzustellen. Dieser rechtsverbindliche Grenzwert soll auf der wissenschaftlichen Forschung der letzten 10 Jahre über die Gefahren von Cannabis im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und auf den Erfahrungen anderer europäischer Länder und einiger Staaten der USA mit Höchstgrenzen basieren. (Dieser bewegt sich zwischen 5 und 12ng/ml THC im Blutserum). Die angesprochene "Gefährdungsgrenze" wird, in Anlehnung an die 0,5 Promillegrenze bei Alkohol, bei Cannabis auf 5 ng/ml aktives THC im Blutserum festgelegt. Die Festlegung einer "Gefährdungsgrenze" für Cannabis soll definieren, ab welchem THC-Gehalt im Blut eine Ordnungswidrigkeit begangen wird. Eine THC-Konzentration über diesem Wert von 5 ng/ml kann Einfluss auf das Fahrverhalten haben und wird deshalb, entsprechend den Vorschriften für Alkohol, mit den bereits geltenden Sanktionen belegt.
Forderung
Vollständige Legalisierung von Cannabis und Cannabisprodukten.
Verkauf ab einem Alter von 18 Jahren gegen Vorlage eines in Deutschland gültigen Ausweisdokumentes, in speziell dafür vorgesehenen “Coffeeshops”.
Eine maximale Abgabemenge von 10g, angelehnt an die Menge, die in einigen Bundesländern jetzt schon straffrei bleiben kann (siehe: https://hanfverband.de/inhalte/bundesland-vergleich-der-richtlinien-zur-anwendung-des-ss-31a-btmg).
Anbau und Zucht für den Eigenbedarf werden ebenfalls für bis zu 5 Pflanzen legalisiert.
Für die medizinische Verwendung der einzelnen Wirkstoffe sollten separat Grenzen gesetzt werden.
Medizinprodukte müssen dem Marktpreis angeglichen werden und in den Heil/Arzneimittelkatalog aufgenommen werden.
Ein Grenzwert von 5 ng/ml THC im Blutserum soll als strafrechtlich relevante Grenze beim Führen von Fahrzeugen (auch Fahrrädern) im Straßenverkehr festgelegt werden.
Kosten
Es entstehen Kosten für die Errichtung und Kontrolle der “Coffeshops” und der Kontrolle der Einhaltung der maximalen Abgabemengen. Aufklärung und Information über die Gefahren müssen finanziert werden, ähnlich wie es bei Alkohol- und Tabakprodukten gemacht wird (zum Beispiel über BZGA und ähnliche). Auch auf dem Gebiet der Forschung können Kosten anfallen.
Finanzierungsvorschlag
Eventuell ist eine Anschubfinanzierung nötig für “Modellcoffeeshops”. Später tragen sich die Projekte selber und Nachfrage regelt das Angebot.
Je nach Gestaltung einer möglichen Cannabis-Umsatzsteuer können steuerliche Mehreinnahmen erwartet werden, die wiederum in Aufklärung und soziale Projekte im Rahmen der “Coffee shops” investiert werden können.
Zudem entfallen erhebliche Kosten für die bisherige Strafverfolgung und damit einhergehenden Gerichtsverfahren.
Arbeitsweise
Eigene Erfahrungen Gespräche
Quellen :
http://www.zeit.de/feature/drogenpolitik-drogengesetz-drogenhandel-jugendschutz-praevention
https://hanfverband.de/inhalte/bundesland-vergleich-der-richtlinien-zur-anwendung-des-ss-31a-btmg
Argument der Initiator*innen
Es spart Unsummen an Geldern und Kräften die frei werden für anderes. Es darf nicht sein, dass eine Medikamentenlobby und falsche Informationen den Konsum von Cannabis in Deutschland bestimmt. Alkohol, Zigaretten oder auch Zucker, sind weitaus schädlicher und werden nicht kriminalisiert.
PRO
KONTRA