Diese Initiative wurde angenommen.
Initiator*innen
Ergebnis der Abstimmung
Diese Initiative wurde angenommen.
Abstimmungsbeteiligung
128 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.
Das waren 32 Prozent aller 398 Abstimmungsberechtigten.
Text der Initiative (Änderungshistorie einsehen ) 7
Demokratie in Bewegung steht für Zukunftsorientierung und Nachhaltigkeit. Deshalb sehen wir vor dem Hintergrund des Klimawandels die Notwendigkeit, so schnell wie möglich von fossilen auf erneuerbare Energieträger umzusteigen, um unsere Klimaziele einzuhalten. Wir bekennen uns zu einer nachhaltigen Energiewirtschaft, welche auf den Säulen Effizienz (mehr Nutzen bei weniger Verbrauch), Suffizienz (Reduktion des Verbrauchs durch Verzicht auf Überflüssiges/Genügsamkeit) und Konsistenz (Umstellung auf erneuerbare Energieträger) beruht.
Die Energiewende ist für uns eine dezentrale Bürgerenergiewende. Sie ermöglicht und benötigt Teilhabe, Verantwortungsübernahme und Engagement aller Bürger*Innen.
Hierfür bekennen wir uns zu einer Förderung der regenerativen Energieträger, Kraft-Wärme-Kopplung, dem Atomausstieg sowie einer Verminderung des Primärenergieverbrauchs. Die Energiewende soll nach unseren Werten sozialverträglich und möglichst ohne weitere Belastung der einkommensschwachen Bevölkerung erfolgen.
Problembeschreibung
Die Erzeugung von Strom aus fossilen Energieträgern ist mit hohen Umweltbelastungen durch Bergbau und Luftverschmutzung sowie dem Ausstoß von Klimagasen verbunden, bei der Kernenergienutzung entstehen unkalkulierbare Risiken durch die nicht geklärte Entsorgung von strahlenden Abfällen. Erneuerbare Energien werden in Deutschland zwar gefördert, jedoch wäre bei konsequenterer Energieeinsparung und durch Umstellung der aktuellen Förderung eine zügigere Energiewende möglich.
Forderung
Divestment Wir fordern, dass die öffentlichen Institutionen einen Divestment-Ansatz verfolgen. Das bedeutet, dass sie stufenweise die Beteiligung an Unternehmen reduzieren, die Investitionen in fossile Energieträger und Kernkraft tätigen. Dadurch sollen Interessenskonflikten reduziert werden.
Einsparung von Primärenergie
Jede Kilowattstunde Energie, die nicht verbraucht wird, führt zu einer Bewahrung der fossilen Energieträger. Um dies zu fördern setzen wir uns für eine Reihe von Einsparungsmaßnahmen ein.
In öffentlichen Institutionen sind Energiesparmaßnahmen in Anlehnung an die Energieeinsparnorm ISO EN 50001 umzusetzen.
Für die Institutionen sind Anreize für Einsparungen zu schaffen, indem die Stromkosten nicht pauschal übernommen werden, sondern die Institutionen eine Pauschale erhalten, die es ihnen ermöglicht, die Einsparungen selbst nutzen zu können.
Um auch einkommensschwachen Bevölkerungsschichten die Einsparung von Strom zu ermöglichen, fordern wir, einen signifikanten Zuschuss für einkommensschwache Haushalte für den Austausch stromintensiver Haushaltsgeräte einzuführen. Somit können sie Stromfresser kostenneutral gegen energieeffiziente Geräte austauschen, sofern die gesamte Ökobilanz unter Berücksichtigung der Geräteherstellung positiv ist, was von einer staatlichen Stelle unter Berücksichtigung des Altgeräts zu prüfen ist. Die eingesammelten Geräte sind fachgerecht zu entsorgen.
Auch kleinere Maßnahmen führen zu einem Effizienzgewinn. Deswegen fordern wir die Öffnung von KfW-Förderprogrammen auch für Einzelmaßnahmen, wenn dadurch Nettoeinsparungen möglich sind.
Der, das Energieversorgungsnetz belastende Gesamtstrom, setzt sich aus 2 Teilen zusammen. Der “Wirkstrom (etwa 70%)” und der “Blindstrom (etwa 30%)”. Der Blindstrom wird fast ausschließlich von produzierenden Industriefirmen erzeugt. Diese sollten deshalb der Blindstromerzeugung entgegenwirken. Industriefirmen, die der Blindstromerzeugung entgegenwirken, sollten pro Jahr mit einer Steuerersparnis in Höhe von 10% der Kosten einer neuen Blindleistungsregelanlage pro Jahr gefördert werden. Nach 10 Jahren wird diese Steuerersparnis nur dann fortgeführt, wenn eine neue Blindleistungsregelanlage gekauft und eingebaut wird. Die Förderung kann nach “deminimis” durchgeführt werden.
Regenerative Energien
Laut dem Statistischen Bundesamt lag der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung 2016 bei 31 Prozent. Noch heute werden Kohle und Kernenergie vom Staat subventioniert, was den Ausbau von erneuerbaren Energien unattraktiver macht. Es ist unser Ziel, bis 2040 durch eine kontinuierliche Weiterentwicklung des EEG einen EE-Anteil von 90% zu erreichen.
Um hierfür Fläche bereitzustellen, werden die Dächer aller öffentlichen Gebäude für eine mögliche Verpachtung überprüft. Bei einem positiven Ergebnis sind die Flächen öffentlich auszuschreiben.
Um für die verbleibenden fossilen primären Energieträger eine höhere Effizienz zu erreichen, sollen Blockheizkraftwerke für eine möglichst dezentrale Versorgung über die KfW zinsgünstig gefördert werden.
Eine Erhöhung der EEG-Umlage hierfür lehnen wir ab, da dadurch einkommensschwache Bevölkerungsschichten unverhältnismäßig stark belastet werden. Stattdessen sollen die Ausnahmetatbestände für industrielle Großverbraucher überprüft und reduziert werden.
In ländlichen Regionen sollte es eine stärkere Bezuschussung von privaten Projekten der Stromversorgung aus Nachhaltigen Wind-, Sonnen- und Wasserkraftsystemen geben. Kleinere Industrieunternehmen können sich an den Kosten und dem Nutzen beteiligen. Die Technische Aufsicht hat die örtliche Staatliche Energieversorgungsabteilung (z.B. Stadtwerke etc.) . Nach einer monatlichen Teilabzahlung der Erstehungskosten kann eine übrige Rendite als Rentenbezuschussung an die privaten Eigner ausgezahlt werden.
Atomausstieg
Die von der Bundesregierung beschlossene pauschale Abgeltung der finanziellen Folgen ist für uns zu niedrig angesetzt. Wir setzen uns deswegen für eine erneute Prüfung ein, wie nach einer Neubewertung den Konzernen die tatsächlichen Kosten auferlegt werden können.
Die Suche nach einem Atommüllendlager muss ernsthaft und unter tatsächlicher Beteiligung der Fachleute, sowie ohne Einflussmöglichkeit durch die Atomwirtschaft betrieben werden, jedoch soll mittelfristig noch keine Endlagerung erfolgen, um eine Rückholung zu ermöglichen, bis ein wirklich sicheres Endlager gefunden ist. Hierfür sind den betroffenen Kommunen finanzielle Kompensationen zuzusagen. Im Gegenzug ist eine eindeutige Kennzeichnung im Grundbuch von belasteten Flächen vorzunehmen. Daneben ist zu prüfen, ob eine Umkehrung der Auslagerung von Haftungsrisiken aus der Kernenergie durch die großen Energieversorger in eigenständige Gesellschaften machbar ist.
Um die Erhitzung der Zwischen- sowie Endlager abzumildern, ist die Wärme abzuleiten. Eine potentielle wirtschaftliche Nutzung im Rahmen von Nah- bzw. Fernwärme ist zu prüfen.
Verstöße gegen Betriebsauflagen und meldepflichtige Ereignisse sowie beim “Freimessen” von kaum strahlenden Abfällen sind mit spürbaren Konsequenzen ( bis zur sofortigen Stilllegung ) zu belegen. Wir setzen uns für die deutliche Erhöhung der Bußgelder ein.
Reservekapazitäten und Kohleausstieg
Für eine Höchstverfügbarkeit des Stromnetzes müssen ausreichend Reservekapazitäten bereitgehalten werden. Wir fordern neben einer rein wirtschaftlichen Betrachtung auch die Einbeziehung von ökologischen Aspekten in die Ausschreibungen. Nach einem erfolgten Atomausstieg sind die Kohlekraftwerke nach ihrem Effizienzgrad sowie den durchschnittlichen Emissionen sukzessive abzuschalten. Über die im Steinkohlefinanzierungsgesetz bis 2019 zugesicherten Zahlungen hinaus sollen keine weiteren Finanzmittel für Kohlebergbauunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Wir streben an, bis zum Jahr 2030 aus der Kohleverstromung auszusteigen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist uns noch nicht klar, welche rechtlichen oder technischen Maßnahmen ergriffen werden müssen um dieses Ziel zu erreichen. Die notwendigen Maßnahmen wollen wir unter Berücksichtigung des Strukturwandels, der Nachhaltigkeit und der Wirtschaftlichkeit zusammen mit betroffenen BürgerInnen und Experten erarbeitet.
Um Preismanipulationen auf dem Strommarkt zu verhindern, stehen wir für eine stärkere Kontrolle der Kraftwerkskapazitäten durch die Bundesnetzagentur. Die Ergebnisse sind in allgemein verständlicher Sprache und aktuell zu veröffentlichen.
Netzausbau
Die geplante Nord-Süd-Trasse ist ein elementarer Bestandteil der Bemühungen, erneuerbaren Strom aus dem Norden in den Süden zu schaffen. Wir unterstützen den notwendigen Netzausbau, sehen in der Finanzierung u.a. eine Erhöhung der Netzentgelte für die Industrie als notwendig an. Bei der Technologiewahl und genauen Trassenführung sind wir für eine möglichst frühe Einbeziehung betroffener BürgerInnen und Kommunen. Allerdings vertreten wir die Position, dass eine bundesweite Belastung der Bürger unverhältnismäßig ist. Um die Finanzierung zu sichern, sind wir für eine stärkere Beteiligung der industriellen Stromverbraucher bei den Netzentgelten. Insgesamt ist die Industrie mit den einfachen Ausbaukosten der Nord-Süd-Trasse (oberirdisch) zu belasten, da sie Hauptprofiteur dieses Ausbaus ist. Über die endgültige Ausgestaltung haben allerdings die Bürger der betroffenen Regionen in freier Wahl zu entscheiden. Entstehende Mehrkosten sind von den Stromverbrauchern über die Netzentgelte der betroffenen Regionen zu tragen.
Als europäisch orientierte Partei treten wir für den Ausbau der Netzübergänge an den Bundesgrenzen ein. Dadurch und durch eine EU-weite Ausschreibung von Speicherkapazitäten soll auch die Speicherung von EE-Stroms im europäischen Ausland kostengünstiger erfolgen.
Nationale Speicherkapazitäten sind finanziell zu fördern.
Power-to-Gas-Verfahren: Wir treten für eine moderate wirtschaftliche Nutzung des Power-to-Gas-Verfahrens zur Speicherung von überschüssigem EE-Strom ein, da sie zwar lange Speicherzeiten ermöglicht, aber nicht die Effizienz anderer Speichermethoden erreichen kann. Die Speicherung in natürlichen Speichern ist bevorzugt zu behandeln.
Kosten
Für den Ausbau erneuerbarer Energien fallen Kosten an, die jedoch vollständig über die EEG-Umlage abgedeckt sind. Genauso sollen Kosten für den Netzausbau auf die Industriebetriebe der betroffenen Regionen und, im Falle von Erdkabeln, auf die Strompreise umgelegt werden. Für den Austausch wenig energieeffizienter Geräte würden pro Großgerät etwa 200€ anfallen, die bei jährlich ca. 1 Mio. zu tauschenden Geräten Kosten von etwa 200 Mio. € verursachen.
Finanzierungsvorschlag
Die Finanzierung der effizienteren Haushaltsgeräte soll über Steuern, der Rest über Umlagen auf den Strompreis finanziert werden.
Arbeitsweise
Einige der Initiatoren arbeiten selbst im Feld der erneuerbaren Energien und verfügen deshalb über eigenes Fachwissen. Daneben wurden folgende Quellen verwendet: (https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Wirtschaftsbereiche/Energie/Erzeugung/Aktuell.html), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/erneuerbare-energien.html) und Umweltamt Bundesamt (http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltschaedliche-subventionen-in-deutschland-2016) BHKW / HPS Systeme: http://www.homepowersolutions.de/ Power-to-Gas Verfahren: http://www.powertogas.info/ Smart Grid: https://de.wikipedia.org/wiki/Intelligentes_Stromnetz Atomausstieg: ausgestrahlt.de 100% erneuerbare-Konzept von Greenpeace: https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/klimaschutz-der-plan-greenpeace-20151117.pdf
Argument der Initiator*innen
Die Energiewende ist entscheidend für die Reduktion der Umweltbelastung sowie die zukünftige Versorgungssicherheit und deshalb sehr wichtig für die Nachhaltigkeit unseres Lebensstils.
Erwiderung zu den Vorschlägen: Divestment als Zusage des Staates integrieren - Wurde aufgenommen, aber in schrittweiser Form, um Akzeptanz zu erhöhen - Reservekraftwerke und Kohleausstieg konkretisieren. - Jahreszahl wurde ergänzt, jedoch müssen Kosten für die Verkürzung von Restlaufzeiten berücksichtigt werden. - Präambel um einige Punkte ergänzen und verändern - übernommen. - Forderung nach Quotenmodell streichen - wurde jetzt offener formuliert. - Dezentrale Erzeugung und Speicherung fördern - Bürgerenergiewende wurde in Präambel ergänzt, die anderen Vorschläge sind so schon enthalten (indirekte Subventionen an Kernenergiewirtschaft werden schon angegangen). - Austauschprämie kostet unverhältnismäßig viel: Umfang wird begrenzt, dadurch reduzieren sich Kosten auf 200Mio.€/Jahr - Bitte den zellulären Ansatz z.B. des VDE diskutieren und ggf. Integrieren - Gibt es als eigene Initiative. Wurde von den Initiatoren als teurer erachtet. - Netzausbau und Industriebelastung - wurde sinngemäß übernommen. - Forderung nach Asynchrongeneratoren Windenergie streichen - übernommen. - Forderungen Blindleistungskompensation streichen - wurde zumindest gekürzt.