Kostenloser Telefonvermittlungsdienst (24 Std) für Gehörlose

In Deutschland können taube Menschen telefonieren – über Vermittlungsdienste. Für zehn Minuten Telefonieren müssen tauben Menschen aber 2,80 Euro zahlen. Gefordert ist daher die Abschaffung von Gebühren.

Diese Initiative wurde angenommen.

Initiator*innen
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Veröffentlicht am
2. Juli 2017
Bereich
Gerechtigkeit und Verantwortung füreinander
Einordnung
Einzelinitiative
Ebene
Bund
Ergebnis der Abstimmung

Diese Initiative wurde angenommen.

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91 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.

Das waren 23 Prozent aller 398 Abstimmungsberechtigten.

Text der Initiative

In Deutschland können taube Menschen nur über teure Vermittlungsdienste wie Tess (www.tess-relay-dienste.de) telefonieren. Für die Nutzung der Vermittlungsdienste müssen hörgeschädigte Menschen aber eine monatliche Grundgebühr und die jeweiligen Gesprächsgebühren zahlen (http://www.tess-relay-dienste.de/kosten). Fürs Telefonieren müssen taube Menschen daher weit viel mehr zahlen als hörende Menschen. Mit dieser Initiative wird das gebührenfreie Telefonieren für taube Menschen gefordert.

Problembeschreibung

Die Bundesnetzagentur ist für Relay-Dienste für hörbehinderte Menschen zuständig. In Deutschland ist die Bereitstellung des Telefonvermittlungsdienstes seit 2009 im Telekommunikationsgesetz (TKG § 45) geregelt. Es wurde entschieden, dass die Nutzer des Telefonvermittlungsdienstes einen Anteil zahlen müssen.

95 % der Kosten eines Vermittlungsdienstes werden von den führenden Telekommunikationsunternehmen getragen. 5% der Kosten sollen aber die tauben Menschen tragen. Das Angebot ist für taube Menschen nicht attraktiv, so dass die Zahl von tauben Endnutzer noch gering ist: 745 (Ende 2013). Nur 1,49% von gesamten tauben Menschen nutzt den Vermittlungsdienst.

Forderung

Mit dieser Initiative wird das barrierefreie und gebührenfreie Telefonieren für taube Menschen gefordert. Die Selbstbestimmung und beruflicher Erfolg von tauben Menschen würde durch die gebührenfreie und barrierefreie Telekommunikation stark verbessern.

Kosten

Die Bundesnetzagentur geht von jährlichen Gesamtnettokosten in Höhe von rund 1.900.000,- Euro für die Jahre 2015 bis 2018 aus. Falls sich die Nutzerzahl durch die Abschaffung der Gebühren verzehnfacht, lägen die jährlichen Gesamtkosten dann bei 19 Millionen Euro.

Finanzierungsvorschlag

Nicht 95 %, sondern 100% der Kosten eines Vermittlungsdienstes sollen von den führenden Telekommunikationsunternehmen getragen werden. Die Initiative wird daher nicht über Steuereinnahmen finanziert.

Arbeitsweise

Nutzerentwicklung und Prognose 2015 – 2018: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/UnternehmenInstitutionen/Anbieterpflichten/Kundenschutz/Vermittlungsdienst/Ausschreibungfuer2015-2018/AmtblattverfVfgNr392014.pdf?_blob=publicationFile&v=2

Statistik der schwerbehinderten Menschen vom Statistischen Bundesamt: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Gesundheit/BehinderteMenschen/SozialSchwerbehinderteKB5227101159004.pdf?__blob=publicationFile

Argument der Initiator*innen

Ein Leben ohne Telefon ist für die meisten Menschen heute kaum vorstellbar. Für die tauben Menschen gibt es bereits technische Möglichkeit zum barrierefreien Telefonieren. Jedoch nutzt nur 1,49% von gesamten tauben Menschen den Vermittlungsdienst. Fast alle tauben Menschen verzichten auf diese Möglichkeit. Die Abschaffung der Gebühren würde vielen tauben Menschen dazu ermutigen, einen gebührenfreien Vermittlungsdienst zu nutzen und somit ein barrierefreieres Alltagsleben führen.

Diese Debatte enthält keine Argumente.
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