Gebärdensprache als Amtssprache

Mit dieser Initiative wird die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als Amtssprache gefordert.

Diese Initiative wurde angenommen.

Initiator*innen
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Veröffentlicht am
5. Juli 2017
Bereich
Vielfältige, weltoffene und inklusive Gesellschaft
Einordnung
Einzelinitiative
Ebene
Bund
Ergebnis der Abstimmung

Diese Initiative wurde angenommen.

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76 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.

Das waren 19 Prozent aller 398 Abstimmungsberechtigten.

Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, die 2006 von der UN-Generalversammlung in New York verabschiedet und 2008 in Kraft getreten wurde, schließt „Sprache“ (Artikel 2, Begriffsbestimmungen) gesprochene Sprachen sowie Gebärdensprachen und andere nicht gesprochene Sprachen ein. Seit 2006 ist die Neuseeländische Gebärdensprache (NZSL) neben Englisch und Māori die offizielle Amtssprache Neuseelands.

Deutschland soll nachziehen. Mit dieser Initiative wird die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als Amtssprache in unserem Grundgesetz und in allen betreffenden Gesetzen gefordert.

Problembeschreibung

Die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprache wurde in Deutschland erst im Jahre 2002 mit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes umgesetzt. Jedoch ist die Gebärdensprache heute nicht der Deutschen Sprache gleichgestellt. Deutschland zählt zu den Staaten, die als erste die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet haben und soll die Gleichstellung von Deutscher Sprache und Deutscher Gebärdensprache umsetzen.

Forderung

Mit dieser Initiative wird die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als Amtssprache in unserem Grundgesetz und in allen betreffenden Gesetzen gefordert.

Kosten

Das Nähere sollen die anderen Gesetze bestimmen. Für die Anerkennung der Deutsche Gebärdensprache als Amtssprache im Grundgesetz allein entstehen keine Kosten.

Finanzierungsvorschlag

Nicht bekannt.

Arbeitsweise

Quellenangaben: Neuseeländische Gebärdensprache als Amtssprache in Neuseeland (https://de.wikipedia.org/wiki/Neuseeland#Sprachen) – UN-Behindertenrechtskonvention (http://www.un.org/depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf)

Argument der Initiator*innen

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KONTRA
Nicht darstellbarer hoher Aufwand bei <0,1% Betroffenen Angebot bliebe die meiste Zeit ungenutzt.
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KONTRA
Ohne eine Konkretisierung zur Umsetzung und eine entsprechende Bezifferung der Kosten inkl. Finanzierung nicht sehr tragfähig.
Gebärdensprache als als Zweitsprache. Ausbildung Gebärdensprache.
Es muss eine Kostenabschätzung gemacht und ein Vorschlag zur Kostentragung gemacht werden.