Diese Initiative wurde angenommen.
Initiator*innen
Ergebnis der Abstimmung
Diese Initiative wurde angenommen.
Abstimmungsbeteiligung
76 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.
Das waren 19 Prozent aller 398 Abstimmungsberechtigten.
Text der Initiative (Änderungshistorie einsehen ) 2
Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, die 2006 von der UN-Generalversammlung in New York verabschiedet und 2008 in Kraft getreten wurde, schließt „Sprache“ (Artikel 2, Begriffsbestimmungen) gesprochene Sprachen sowie Gebärdensprachen und andere nicht gesprochene Sprachen ein. Seit 2006 ist die Neuseeländische Gebärdensprache (NZSL) neben Englisch und Māori die offizielle Amtssprache Neuseelands.
Deutschland soll nachziehen. Mit dieser Initiative wird die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als Amtssprache in unserem Grundgesetz und in allen betreffenden Gesetzen gefordert.
Problembeschreibung
Die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprache wurde in Deutschland erst im Jahre 2002 mit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes umgesetzt. Jedoch ist die Gebärdensprache heute nicht der Deutschen Sprache gleichgestellt. Deutschland zählt zu den Staaten, die als erste die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet haben und soll die Gleichstellung von Deutscher Sprache und Deutscher Gebärdensprache umsetzen.
Forderung
Mit dieser Initiative wird die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als Amtssprache in unserem Grundgesetz und in allen betreffenden Gesetzen gefordert.
Kosten
Das Nähere sollen die anderen Gesetze bestimmen. Für die Anerkennung der Deutsche Gebärdensprache als Amtssprache im Grundgesetz allein entstehen keine Kosten.
Finanzierungsvorschlag
Nicht bekannt.
Arbeitsweise
Quellenangaben: Neuseeländische Gebärdensprache als Amtssprache in Neuseeland (https://de.wikipedia.org/wiki/Neuseeland#Sprachen) – UN-Behindertenrechtskonvention (http://www.un.org/depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf)
Argument der Initiator*innen
.
KONTRA