Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz (Art. 3 Abs. 3 GG)

Eine freie Gesellschaft muss allen Menschen garantieren, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden sein zu dürfen. "Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen sind ein selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität und das muss so akzeptiert und als Grundrecht per Gesetz untermauert werden."

Diese Initiative wurde angenommen.

Initiator*innen
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Helen Hass
Johannes Bagdenand
Veröffentlicht am
1. Juli 2017
Bereich
Vielfältige, weltoffene und inklusive Gesellschaft
Einordnung
Einzelinitiative
Ebene
Bund
Ergebnis der Abstimmung

Diese Initiative wurde angenommen.

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94 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.

Das waren 24 Prozent aller 384 Abstimmungsberechtigten.

Text der Initiative

Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz [1] verpflichtet der Staat die Bürger/innen in einem gewissen Rahmen, niemanden aufgrund der sexuellen Identität zu diskriminieren. Sich selbst hat er diese Verpflichtung jedoch noch nicht auferlegt [2]. Dieser Widerspruch muss beseitigt werden. Der Staat darf sich kein Recht auf Diskriminierung reservieren.

Problembeschreibung

Durch unsere derzeitige Rechtssprechung werden LSBTIQ* Menschen auch heute noch durch die fehlende Berücksichtigung der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität im Grundgesetz als Bürger/innen minderen Rechts behandelt. Sie sehen sich im Umgang mit Behörden häufig mit Benachteiligungen und starken Vorurteilen konfrontiert.

Forderung

Gefordert wird eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um die Merkmale „sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität“. In einem erweiterten Artikel 3 Absatz 3 GG soll es demnach in Zukunft heißen:

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Kosten

Kosten entstehen durch die Änderung des Gesetzestextes in den Print-Medien.

Finanzierungsvorschlag

Falls Kosten entstehen sollten werden die über Steuereinhamen finanziert.

Arbeitsweise

1: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/AGG/agggleichbehandlungsgesetz.pdf?_blob=publicationFile 2: Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz https://dejure.org/gesetze/GG/3.html 3: Deutscher Bundestag Plenarprotokoll 12/209 http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/12/12209.pdf

Argument der Initiator*innen

Nachdem die Ehe für Alle im Bundestag durch ist, ist es nur konsequent den nächsten Schritt bei der Anti-Diskriminierung zu machen.

Diese Debatte enthält keine Argumente.
Es wurden keine Vorschläge eingebracht.