Diese Initiative wurde angenommen.
Initiator*innen
Ergebnis der Abstimmung
Diese Initiative wurde angenommen.
Abstimmungsbeteiligung
94 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.
Das waren 24 Prozent aller 384 Abstimmungsberechtigten.
Text der Initiative
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz [1] verpflichtet der Staat die Bürger/innen in einem gewissen Rahmen, niemanden aufgrund der sexuellen Identität zu diskriminieren. Sich selbst hat er diese Verpflichtung jedoch noch nicht auferlegt [2]. Dieser Widerspruch muss beseitigt werden. Der Staat darf sich kein Recht auf Diskriminierung reservieren.
Problembeschreibung
Durch unsere derzeitige Rechtssprechung werden LSBTIQ* Menschen auch heute noch durch die fehlende Berücksichtigung der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität im Grundgesetz als Bürger/innen minderen Rechts behandelt. Sie sehen sich im Umgang mit Behörden häufig mit Benachteiligungen und starken Vorurteilen konfrontiert.
Forderung
Gefordert wird eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um die Merkmale „sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität“. In einem erweiterten Artikel 3 Absatz 3 GG soll es demnach in Zukunft heißen:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Kosten
Kosten entstehen durch die Änderung des Gesetzestextes in den Print-Medien.
Finanzierungsvorschlag
Falls Kosten entstehen sollten werden die über Steuereinhamen finanziert.
Arbeitsweise
1: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/AGG/agggleichbehandlungsgesetz.pdf?_blob=publicationFile 2: Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz https://dejure.org/gesetze/GG/3.html 3: Deutscher Bundestag Plenarprotokoll 12/209 http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/12/12209.pdf
Argument der Initiator*innen
Nachdem die Ehe für Alle im Bundestag durch ist, ist es nur konsequent den nächsten Schritt bei der Anti-Diskriminierung zu machen.