Diese Initiative wurde angenommen.
Initiator*innen
Ergebnis der Abstimmung
Diese Initiative wurde angenommen.
Abstimmungsbeteiligung
105 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.
Das waren 27 Prozent aller 384 Abstimmungsberechtigten.
Text der Initiative (Änderungshistorie einsehen ) 2
Schulbildung soll zur Sache des Bundes werden. Der Bund soll Rahmenregelungen und essentielle Lerninhalte festlegen, sowie die Finanzierung sicherstellen, wobei den Ländern darüber hinaus Gestaltungsspielräume eingeräumt werden können, solange diese nicht die Vergleichbarkeit der Abschlüsse und die freie Wohnortwahl gefährden. Ziel ist eine Vereinheitlichung der Schulbildung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland um Vergleichbarkeit der Abschlüsse und Chancengleichheit herzustellen.
Dafür ist eine Grundgesetzänderung erforderlich: Die Bildungspolitik soll in Artikel 74 GG Absatz 1 aufgenommen werden und somit zur Sache des Bundes erklärt werden.
Problembeschreibung
In Deutschland finden 16 verschiedene Schulsysteme eine Anwendung, hinzu kommt erschwerend, dass viele Bundesländer zusätzlich die Systeme ständig wechseln (Beispiel: G8/G9). Daraus folgt eine unnötige Belastung für Kinder, die das Bundesland aufgrund eines Umzugs wechseln müssen und oftmals ein Jahr wiederholen müssen oder gar die Schulform ändern müssen. Durch die stark variierenden Leistungsanforderungen beim Abitur je nach Bundesland sind Abschlüsse kaum vergleichbar. Daraus folgt Ungerechtigkeit bei der Zulassung zu zulassungsbeschränkten Studiengängen, die meist nach dem Kriterium der Abinote erfolgt.
Forderung
Die Bildungspolitik soll in Artikel 74 Absatz 1 des Grundgesetzes aufgenommen werden und somit zur Sache des Bundes erklärt werden. In der Übergangszeit bis bundeseinheitliche Regelungen getroffen werden, überträgt der Bund die Kompetenzen wieder auf die einzelnen Länder. Diese Übergangszeit darf nicht länger als zwei Jahre dauern. Innerhalb dieses Übergangszeit werden einheitliche Rahmenregelungen und essentielle Lerninhalte festgelegt. Dabei soll einer Kommission aus gleichen Anteilen an Schülern, Lehrern und Eltern alles Bundesländer ein Vorschlags- und Vetorecht eingeräumt werden. Die großen Rahmenregelungen (welche und wieviele Schulformen? welche Abschlüsse gibt es? was muss man belegen um diese Abschlüsse zu erreichen?) und essentiellen Lehrninhalte (Rahmenlernpläne für Pflichtfächer, welches Wissen wird in Abschlussprüfungen abgefragt?) werden bundeseinheitlich festgelegt. Freiheiten für die Bundesländer könnten zum Beispiel die Wahl von zusätzlichen Fremdsprachen oder spezielle Fächer in einem Wahlpflichtbereich sein.
Kosten
Die Kosten für die Schulbildung werden lediglich von den Ländern auf den Bund verlagert. Je nachdem welche Entscheidungen für bundeseinheitliche Regelungen getroffen werden, können hieraus auch Mehrkosten entstehen, diese sind jedoch nicht abzusehen. Außerdem werden für den Prozess der Festlegung der bundeseinheitlichen Regelungen neue Kosten entstehen, deren Höhe jedoch ebenso nicht abschätzbar ist.
Finanzierungsvorschlag
Die Kosten der Initiative sollen über Steuereinnahmen finanziert werden, da Bildung der Grundstein unserer Gesellschaft ist.
Arbeitsweise
Diskussion auf dem alten HumHub, sowie im Marktplatz Austausch im Google Doc
Argument der Initiator*innen
Es kann nicht sein, dass beim Umzug von Bayern nach NRW gesagt wird "ach in Bayern warst du auf der Realschule? Ja, dann kannst du hier locker aufs Gymnasium gehen", während beim Umzug von NRW nach Baden-Württemberg gesagt wird "ach du kommst aus NRW? ne dann kannst du hier die 10 direkt erstmal wiederholen, sonst hast du keine Chance".
PRO
PRO