Einführung einer Bürger*innenkammer

Politische Entscheidungen durch ausgeloste Gremien, wissenschaftlich begleitet, haben sich in der Praxis bewährt. Durch Beteiligung von Bürger*innen im parlamentarischen Prozess soll das Vertrauen gestärkt werden.

Diese Initiative wurde angenommen.

Initiator*innen
Renaldo Tiebel
miri
Bianca Schubert
Veröffentlicht am
5. September 2020
Bereich
Demokratie & Transparenz
Einordnung
Einzelinitiative
Ebene
Bund
Ergebnis der Abstimmung

Diese Initiative wurde angenommen.

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51 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.

Das waren 4 Prozent aller 1252 Abstimmungsberechtigten.

Generell geht die Idee der Büger*innenkammer in die Richtung, eine Instanz zu schaffen, die parteiunabhängig arbeiten soll. Das mag man kritisieren, es ist aber auch eine Art „Demokratie anders zu machen“.

Es soll nicht die spontane Meinung der Ausgelosten abgefragt werden, sondern sie sollen in die Lage versetzt werden, sich ein qualifiziertes Urteil über den Sachverhalt zu bilden. Das ist das Grundprinzip der deliberativen (machtfreier Diskurs) Demokratie (A1).

Darauf verweisend gibt es bei DiB auch schon eine Initiative die Losverfahren und Planungszellen fordert, welche bereits eine gestalterische Idee auf ähnlicher Basis in unserem Programm darstellt.

Problembeschreibung

Theoretisch soll ein gewähltes Parlament die gesamte Bevölkerung repräsentieren. In der Praxis ist der Bundestag aber in wesentlichen Punkten ganz anders zusammengesetzt als die Bevölkerung. Wahlen sollten ursprünglich auch für eine elitäre Zusammensetzung des Parlamentes sorgen, einen Exkurs zur historischen Bedeutung von Wahlen findet ihr hier: (A2).

Abgeordnete haben, aufgrund der Masse an Entwürfen (ca.150 pro Jahr), nicht genug Zeit sich mit jedem Gesetz zu befassen, über das sie abstimmen. Sie sind auf Zuarbeit der Fraktion und ihrer Kolleg*innen angewiesen.

Meist setzen sich nur wenige Expert*innen der Parteien mit dem jeweiligen Entwurf intensiv auseinander und geben maßgeblich die Entscheidung vor.

Die Einflussnahme von Interessenverbänden wird dadurch natürlich vereinfacht, da sie nicht die Gesamtheit des Bundestages überzeugen müssen, sondern nur den jeweiligen Fachausschuss bzw. die jeweiligen Expert*innen der Fraktionen.

Die hohe Akademiker*innenquote sowie die Fachfokussierung auf einzelne Bereiche führt dazu, dass teilweise sehr abstrakte Gesetzestexte formuliert werden, die für den durchschnittlichen Menschen nicht verständlich sind.

Forderung

Konzept:

Parlamente in Deutschland sollen durch geloste Bürger*innenkammern ergänzt werden.

Die Mitglieder dieser Kammern werden unter Bürger*innen ausgelost.

Gesetze die keine 2/3 Mehrheit im Parlament erreicht haben, werden diesen Kammern vorgelegt. Grundgesetz-/Verfassungsänderungen müssen immer von der Bürger*innenkammer behandelt werden.

Für die Verabschiedung eines Gesetzes ist eine Zustimmung der einfachen Mehrheit der Bürger*innenkammer notwendig.

Gesetzesblöcke aus verschiedenen Bereichen, müssen gegebenenfalls in sinnvolle Einzelthemen umgewandelt werden, damit sie behandelt werden können.

Ein Gesetz ohne einfache Mehrheit der Bürger*innenkammer wird begründet zurückgewiesen und könnte dann nicht in Kraft treten.

Gesetzeskorrekturen, die den Inhalt und die Reichweite des Gesetzes nicht verändern, müssen nicht von der Bürger*innenkammer bestätigt werden.

Die*der Bundespräsident*in hat die Aufgabe die verabschiedeten Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen.

Sie*er stellt auch die Notwendigkeit für die Bearbeitung durch die Bürger*innenkammer fest.

Festlegung der Kammergröße und Regelungen des Losverfahrens:

Auf Bundesebene besteht die Kammer aus 160 Teilnehmer*innen. (20 Gruppen mit jeweils 8 Teilnehmer*innen) Diese werden entsprechend ihres Bevölkerungsanteils aus den jeweiligen Bundesländern gelost.

In Landesparlamenten entspricht die Anzahl der gelosten Mitglieder 25% der Größe des jeweiligen Landesparlamentes, mindestens aber 32 Personen. Jede geloste Bürger*innenkammer behandelt jeweils nur ein Gesetzesvorhaben.

Von der Auslosung ausgeschlossen sind generell Personen, die bereits in anderen Organen (Parlament, Regierung, usw.) an Ausarbeitung und Beschluss des Gesetzes beteiligt waren.

Die Regelung über Zulassung bzw. Ablehnung der Mitglieder soll möglichst angelehnt an die Regeln der Schöff*innen erfolgen. Die Teilnahme bei Auslosung wäre also bis auf die Ausnahmen verpflichtend.

Die Berufung zur Bürger*innenkammer dürfen ablehnen:

  1. Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die unmittelbare persönliche Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert;
  2. Personen die schwerwiegende medizinische Gründe attestiert bekommen
  3. Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Amtes für sie oder einen Dritten wegen Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage eine besondere Härte bedeutet.

Ausgelost wird mindestens vier Monate vor Einsatz der Bürger*innenkammer. Die Namen der Ausgelosten dürfen von den beteiligten Stellen nicht veröffentlicht werden oder Dritten außerhalb des Verfahrens zugänglich gemacht werden. Die ausgelosten Bürger dürfen aber über ihre Teilnahme Auskunft geben (dies ist sowieso für Organisatorisches unerlässlich). Welches Gesetz bearbeitet wird, erfährt man erst bei Zusammenkunft der Bürger*innenkammer.

Die Vergütung der Mitglieder erfolgt entsprechend der Abgeordnetenentschädigung. Ausgeloste Bürger*innen haben Anspruch auf unbezahlte Freistellung. Zusätzliche Betreuung von Kindern oder Familienangehörigen wird gewährleistet. Die Reisekosten werden übernommen.

Arbeitsweise der Bürger*innenkammer:

Es gibt eine Einführung, die den Prozess und das Verfahren erklärt.

In Ausnahmefällen sind Videozuschaltungen der Kammermitglieder im Sinne der Barrierefreiheit erlaubt.

Die in Frage kommenden Expert*innen werden durch die durchführende Behörde ermittelt. Die Auswahl aus diesem Pool wird im Nachgang von einer zuvor zu einem anderen Thema tagenden Kammer systemisch konsensiert. Sie stellen den Gesetzestext vor und geben für das Verständnis nötige Erklärungen ab.

Statt Präsenzvorträgen werden schriftliche, vereinfachte Fachinformationen und Videos angeboten, um Inhalte möglichst neutral zu präsentieren.

Pro und Contra Argumente der Interessenvertreter*innen, die dazugehörige Bundestagsdebatte sowie Aufzeichnungen der Ausschüsse, werden gleichwertig aufgearbeitet und digital zur Verfügung gestellt. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kann dazu herangezogen werden. Zusätzlich können weitere Expert*innen von der Kammer angefordert werden.

Das Gremium soll die Möglichkeit haben, sich ausführlich mit dem Gesetz zu befassen, Expert*innen zu befragen und Informationen zu sichten. Die Ausgelosten sollen sich eine qualifizierte Meinung bilden können und erst dann abstimmen.

Die 20 Gruppen treffen sich im Plenum und stimmen ihre Ergebnisse ab. Das systemische Konsensieren kann Bestandteil der Arbeitsweise sein, beispielsweise für die Formulierung einer Ablehnung.

Die Kammer kann selbstlernend arbeiten. Zum einen soll ständig Feedback eingeholt werden. Auf der anderen Seite soll periodisch, mindestens einmal im Jahr, aus allen Teilnehmer*innen ein Gremium gelost werden, was vorgeschlagene Verbesserungen prüft und auch verabschieden kann.

Unabhängigkeit sicherstellen:

Wirklich abgewogen abstimmen kann nur, wer sich ein Bild über die Vor- und auch die Nachteile machen kann. Die Teilnehmer*innen der Bürger*innenkammer müssen die Möglichkeit haben, sich vorher umfassend über das zu verabschiedende Gesetz zu informieren.

Um eine einseitige und manipulierende Einflussnahme aus Politik und Wirtschaft, von Interessenverbänden, sprich Lobbyist*innen, bestmöglich zu verhindern sollen die teilnehmenden Bürger*innen folgende Fachinformationen direkt vor Ort und vor der Abstimmung erhalten:

a. Die Begründung der Initiator*innen des Gesetzes.

b. Von einem unabhängigen, neutralen Gremium werden spezifisches Fachwissen, Forschungsergebnisse, Meinungen von Fachleuten, Politolog*innen usw. gut verständlich schriftlich zusammengefasst und aufbereitet.

c. Für- und Widersprecher*innen kommen nicht in direkten Kontakt zu den abstimmenden Bürger*innen, um Möglichkeiten für Einflussnahme, die Ausübung von Druck, Bestechung u.a. zu vermeiden.

Sie bekommen die Möglichkeit ihre Ansprachen und Informationen auf Videos zu sprechen. Dabei wird die Anzahl beschränkt (zwischen 10 und 20 z.B.). Es ist die Ausgewogenheit der Für- und Widersprecher*innen zu beachten.

Die maximale Videosequenz soll pro Sprecher*in 10 Minuten nicht übersteigen.

d. Auswahl der Video-Beiträge:

Den Teilnehmer*innen steht sowohl Zeit für eigene Recherchen zur Verfügung als auch eine grundlegende Präsentation. Der wissenschaftliche Dienst steht für Rückfragen zur Verfügung.

e. Ausgewogenheit der Informationen:

Ein unabhängiger Prüfrat aus Journalist*innen sorgt für die Ausgewogenheit. Journalist*innen sollten per se Ausgewogenheit und inhaltlichen Wert analysieren können.

Denkbar wäre eine Losauswahl aus einem Pool aus freien Journalist*innen.

f. Transparenz:

Prozesse und Entscheidungen sollen für alle einsehbar und nachvollziehbar sein. Das gesamte Material muss archiviert werden und steht somit anschließend als Dokumentation zur Verfügung. Die Vorteile sind Transparenz des Verfahrens sowie spätere Überprüfbarkeit.

g. Organisatorisches:

Das Moderationsteam legt die Anzahl der benötigten Sitzungstage sowie den Ablaufplan fest. Die Sitzung muss zusammenhängend in aufeinander folgenden Tagen stattfinden. Die Teilnehmer*innen haben sich an die Tagungsordnung zu halten. Unterkunft und Versorgung sind sichergestellt.

Wie wird die Moderation ausgewählt?

Die Moderation wird per Los aus einem Moderator*innenpool ausgewählt. Sie wird von den Teilnehmer*innen bewertet.

Diejenigen mit schlechten Bewertungen werden nach einem gewissen Intervall gegen neue Moderator*innen ausgewechselt.

Wer beaufsichtigt das Verfahren?

Eine Behörde muss geschaffen werden. Diese organisiert die Auslosung, den Tagungsort, den Moderator*innenpool, die Sammlung der Informationen und den Feedbackprozess. Sie selbst ist dabei auch Gegenstand des Feedbacks der Bürger*innenkammer.

Ergebnis:

Bei einfacher Mehrheit ist das Gesetz angenommen.

Bei Ablehnung eines Gesetzes ist eine Begründung zu formulieren, damit nachgebessert werden kann. Hier kann beispielsweise systemisch konsensiert werden, welche Elemente kritisch sind und in welche Richtung sie für mehr Zustimmung entwickelt werden könnten. Eine Protokollierung des Prozesses ist unerlässlich, für Analyse, Aufarbeitung und Präsentation.

Was versprechen wir uns für Vorteile?

Konzentration auf ein(!) Gesetz

Im Gegensatz zu Parlamentarier*innen, die viele verschiedene Gesetze behandeln müssen, könnte sich jede geloste Versammlung ganz einem einzigen Gesetz widmen, es von allen Seiten durchleuchten und verschiedene Expert*innen dazu anhören.

Überlegungen, warum wir gewählten Volksvertreter*innen nicht das alleinige Recht zur Gesetzgebung überlassen möchten findet ihr hier: (A3)

Verständliche Gesetze

Es ist zu erwarten, dass Gesetze in diesem Verfahren wesentlich verständlicher formuliert werden müssten, damit die ausgelosten Bürger*innen eine Chance haben sie zu bewerten, anstatt sie wegen Unverständlichkeit abzulehnen.

Verständlichere Gesetze wären gut für die Demokratie, denn nur diese können die Bürger*innen verstehen, einhalten und bewerten. Und wie könnten sie überhaupt eine Regierung für schlechte Gesetze abwählen, wenn sie diese nicht verstehen?

„Im Übrigen schaffen gesetzliche Komplizierungen oft gar nicht Einzelfallgerechtigkeit, sondern beruhen auf der Nachgiebigkeit gegenüber schlagkräftig organisierten Partikularinteressen [=Einzelinteressen]“ (B1)

Auch die Bundesregierung erkennt den Wert verständlicher formulierter Gesetze an: “Recht soll einfach, verständlich und zielgenau ausgestaltet werden.” (B2)

Repräsentation der Bevölkerung

Alle Menschen haben die gleiche Chance in diese Kammer berufen zu werden. Durch die häufigen Auslosungen können außerdem viel mehr Menschen an der Gesetzgebung mitwirken.

Näheres zum Losen unter Arbeitsweise (A4).

Demokratische Kontrolle

Erhöhung der Responsivität [Antwortbereitschaft]: Empirische Studien belegen (Elsässer et al. für Deutschland, Gilens et al. für die USA, Quellen B3+B4 ), dass die Meinung der Bürger*innen in der Politik umso weniger Gehör findet, je niedriger das Einkommen der Betroffenen ist.

Durch die bessere Repräsentation der Bevölkerung werden die Einkommensklassen besser dargestellt und somit die Responsivität erhöht. Es stünde von vornherein fest, dass ein Gesetz die Zustimmung der Bürger*innenkammer braucht. Daher müsste der Gesetzgeber dies einkalkulieren.

Auch Entscheidungen in eigener Sache ließen sich nicht mehr vor der Öffentlichkeit verstecken (z.B. Parteienfinanzierung) und sind somit wirksam kontrollierbar. Einige weitere Beispiele finden sich unter Arbeitsweise. (C)

Stärkung des Vertrauens in die Demokratie

Sinkende Wahlbeteiligung und zunehmende Politikverdrossenheit gefährden die Demokratie. Solchen Phänomenen kann man aus unserer Sicht aber nur offensiv begegnen, in dem man die Demokratie weiter entwickelt. Durch ausgeloste Gremien kommen mehr Menschen direkt mit der Politik in Kontakt.

Durch die obligatorische Zustimmung der Bürger*innenkammer wird der Behauptung, dass die Politik ohnehin nicht auf die einfachen Menschen höre der Boden entzogen, sei sie nun wahr oder nicht. Eine genauere Erörterung in Bezug auf die Gefährdung der Demokratie findet ihr hier: (A5)

Vermeidung von Korruption und Lobbyismus

Eine kurze Mitwirkungszeit vermindert außerdem die Möglichkeiten der Einflussnahme von Interessenverbänden und Partikularinteressen. Mitglieder der Bürger*innenkammer wären somit gegen Korruption und übermäßige Einflussnahme finanzstarker Lobbys weitgehend immun.

Die kurze Mitwirkungszeit hält zudem die Belastung der ausgelosten Bürger*innen in Grenzen und gibt möglichst vielen Bürger*innen die Möglichkeit zur Beteiligung. Der Versuch der Einflussnahme muss strafrechtlich sanktioniert werden.

Eine mögliche Einsicht in das Lobbyregister ist ebenso selbstverständlich.

Generelles Interesse an Politik steigt

Im Falle einer Auslosung ist anzunehmen, dass die Mehrzahl der Ausgelosten sich automatisch mit aktuellen politischen Themen auseinandersetzt. Je näher der Termin der Bürger*innenkammer rückt, desto wahrscheinlicher wird dies.

Empfinden die Teilnehmer*innen der Bürger*innenkammer dies als erfolgreiche Veranstaltung, werden sie sich auch danach noch mit den schon behandelten oder ähnlichen Themen auseinandersetzen und diese Erfahrung in ihr soziales Umfeld tragen.

Nachteile:

Das Verfahren bewirkt eine längere Gesetzgebungsdauer, was zu einem Problem bei der Erfordernis “schneller” Entscheidungen werden kann.

Es wird einen Mehraufwand geben, um in juristischem Sprachgebrauch Gesetzestexte verständlicher auszudrücken.

Bei ca.130 Gesetzen/Jahr (2019) gibt es im schlechtesten Falle 130 Bürger*innenkammern und somit einen hohen Organisationsaufwand.

Kosten

Wir schätzen die Kosten auf etwa 100 Millionen Euro pro Jahr.

Dazu zählen beispielsweise: Kosten für:

  • Vergütung der Teilnehmer*innen
  • Kinderbetreuung
  • Reisekosten und Unterkunft
  • Tagungsräume
  • Verwaltung
  • Moderator*innen

Finanzierungsvorschlag

Steuermittel umverteilen. Mehr Vertrauen in die Demokratie sollte uns das wert sein.

Arbeitsweise

Arbeitsweise:

Ausarbeitung in Calls des Themenkreis soziale Demokratie, Mitbestimmung und Transparenz. Marktplatzdiskussion zu erster Idee.

A) Erklärungen:

A1) Deliberation: https://wolke.bewegung.jetzt/s/grsbnezaPz27tzK

A2) Parlamentarismus: https://wolke.bewegung.jetzt/s/b6db7WereyXcLL6

A3) Wahlen: https://wolke.bewegung.jetzt/s/rp7oPNSAt9CobE8

A4) Losen: https://wolke.bewegung.jetzt/s/rp7oPNSAt9CobE8

A5) Demokratie in Gefahr: https://wolke.bewegung.jetzt/s/r8s7AMdcSMEnJJP

A6) Losparlament: https://wolke.bewegung.jetzt/s/zrQ8e3o9NHGH5FZ

B) Quellen:

B1) Hans-Herbert von Arnim: „Die Deutschlandakte“, 3. Auflage, München 2008, S. 222

B2) Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018:

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975232/1560386/a5004f6046edb6a8c3ce916b411c8c3e43/2018-12-12-arbeitsprogramm-bessere-rechtsetzung-data.pdf?download=1

B3) Empirische Studien Responsivität Deutschland:

https://wolke.bewegung.jetzt/s/eCLDKMzw3cRj8GX

B4) Empirische Studien Responsivität USA:

https://wolke.bewegung.jetzt/s/Jjebrw2bZaRDYZZ

B5) Anzahl Gesetze pro Jahr:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw12-bundestag-zahlen-416182

C) Beispiele für versteckte Gesetze:

(auch Omnibusverfahren https://de.wikipedia.org/wiki/Omnibusverfahren)

Auskunftspflicht Rechnungshof Sachsen wegen Bergbaurisiken:

https://www.greenpeace.de/themen/energiewende-fossile-energien/kohle/lex-greenpeace-sachsen

Gesetz zum Staatstrojaner bei Gesetz zum Führerscheinentzug:

https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/omnibusverfahren-versteckte-gesetzesvorhaben-im-bundestag

Änderungen zu Zeiten der Fußball-WM: Mehrwertsteuererhöhung, Krankenkassenbeitragserhöhung, Parteienfinanzierung, Meldegesetz:

https://orange.handelsblatt.com/artikel/45738 https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Politische-Entscheidungen-im-Schatten-der-WM

Transparenzpflicht entfernt bei Förderung von Elektromobilität:

https://netzpolitik.org/2019/bundestag-schafft-cum-ex-ausnahme-von-informationsfreiheit/

D) sonstige Quellen:

D1) Timo Rieg: „Demokratie für Deutschland - Von unwählbaren Parteien und einer echten Alternative“, Verlag Berliner Konsortium, 2013, S. 143 ff

D2) David van Reybrook: Gegen Wahlen, 5. Auflage Göttingen 2018

Argument der Initiator*innen

Die Möglichkeiten der Bürger*innenbeteiligung nehmen zwar zu, jedoch wird der Bogen selten mal soweit gespannt, dass Bürger*innen die Entscheidung am Ende selbst treffen.

Beteiligung wird hierbei oft recht wörtlich genommen, indem man nur mit am Tisch sitzt. Der Ruf nach mehr Bürger*innenbeteiligung wird auch deshalb laut, weil in den Augen vieler Menschen Politiker*innen nicht mehr zu den normalen Menschen gehören und auf einer anderen Ebene stehen.

Dies hat gefährliche Konsequenzen für beide Seiten. Daher möchten wir, der Themenkreis Soziale Demokratie und Transparenz uns für die Einsetzung der Bürger*innenkammer stark machen, die wieder ein aufeinander zu gehen beider Seite ermöglicht. Beide Seiten wären mehr als jetzt aufeinander angewiesen.

Durch die Einbeziehung möglichst vieler Bürger*innen versprechen wir uns eine entsprechende Aktivierung bürger*innenschaftlichen Engagements.

Gründe gegen das Losen beruhen häufig auf der Furcht, dass aus einem Durchschnitt der Bevölkerung viel Unqualifiziertes und Irrationales in Entscheidungen einfließt. Eine Elite von politisch gebildeten und interessierten könne eher qualifizierte Lösungen zum Wohle Aller treffen.

Selbst wenn solche Menschen aus einer Gemeinwohl-orientierten Haltung fürsorglich entscheiden und nicht den Verführungen der Lobby erliegen oder plumpe Interessenpolitik betreiben, so fehlt ihnen dennoch die Erfahrung um die Lebenswirklichkeit und die Tücken des Alltags einer Mehrheit.

Große Bevölkerungskreise haben das begründete Gefühl, nicht gefragt zu werden. Das löst zwar Ressentiments aus, führt aber nicht unbedingt zu dem Impuls, sich einzumischen. Es gibt genug andere Sorgen im Alltag. Also müssen diese Menschen abgeholt werden und diese Funktion hat das Los.

Ausblick: Die Vorteile des Losverfahrens gegenüber der Wahl lassen es sinnvoll erscheinen, über einen teilweisen oder kompletten Ersatz des gewählten Parlamentes durch ein gelostes nachzudenken.

Die Einführung einer gelosten Kammer kann ein erster Schritt in diese Richtung sein. Zwei Vorschläge, wie eine Gesetzgebung aussehen könnte, die auf Wahlen weitgehend verzichtet findet ihr hier: A6.

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PRO
Mehr demokratische Teilhabe
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PRO
In anderen Ländern gibt es bereits Bürgerkammern
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PRO
Ganz Europa braucht mehr Eigenverantwortung und Selbstorganisation bei politischen Entscheidungen.
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KONTRA
Bundestag ist eigentliche Wähler Vertretung
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KONTRA
Mit nur 160 Ausgelosten wird die geforderte Arbeitsleistung nicht zu bewältigen sein! Burn out vorprogrammiert.
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KONTRA
Mit 160 gelosten Bürgen lässt sich kein Repräsentationsquerschnitt der Bevölkerung abbilden.
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KONTRA
Das Konzept sieht einen erheblichen, unverhältnismäßigen Eingriffe in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte vor!
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KONTRA
Das Argument der hohe Akademiker*innenquote heute und das dies früher nicht so war, ist widerlegt!
Kammer nur als Ersatz, nicht als Zusatz
Frage: Pflicht-Berufung verfassungskonform?