Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare

Vermeidung von diskriminierung verschiedenener Personen durch das Grundgesetz

Diese Initiative wurde angenommen.

Initiator*innen
Michael Hohenadler
Gerd Jung
Helen Hass
Veröffentlicht am
20. Juni 2017
Bereich
Vielfältige, weltoffene und inklusive Gesellschaft
Einordnung
Einzelinitiative
Ebene
Bund
Ergebnis der Abstimmung

Diese Initiative wurde angenommen.

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98 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.

Das waren 28 Prozent aller 354 Abstimmungsberechtigten.

Text der Initiative

In Deutschland werden gleichgeschlechtliche Paare im Bezug auf das Recht einer Eheschließung noch stets diskriminiert. Obwohl es hier seit 2001 die sogenannte „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ für homosexuelle Paare gibt, sind diese Paare im Vergleich zu Paaren in „konventionellen“ Ehen stark benachteiligt. Durch die Unterscheidung der beiden „Ehe“-formen, werden homosexuellen Paaren entscheidende Rechte vorenthalten.

An dieser offenen Diskriminierung haben auch wiederholte Urteilssprüche des Bundesverfassungsgerichts nichts geändert.

Daher wollen wir eine komplette Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren und fordern die Ehe als Rechtsform auch für homosexuelle Paare zu öffnen. Die Gewährung gleicher Rechte und der vollen rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften seitens des Staates, soll der Diskriminierung und Ausgrenzung durch die Gesellschaft entgegenwirken.

Problembeschreibung

Zurzeit gibt es 13 europäische Staaten, die die Ehe auch für homosexuelle Paare geöffnet haben. In Deutschland sieht das leider anders aus. Gleichgeschlechtliche Paare werden hier noch stets diskriminiert. Obwohl es in Deutschland seit 2001 die sogenannte „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ für homosexuelle Paare gibt, sind diese Paare im Vergleich zu Paaren in „konventionellen“ Ehen stark benachteiligt. Durch die Unterscheidung der beiden „Ehe“-formen, werden homosexuellen Paaren entscheidende Rechte vorenthalten. So besteht für eingetragenen Lebenspartnerschaften:

  • kein verfassungsrechtlicher Schutz nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes
  • eine enorme Einschränkung im Adoptionsrecht
  • eine massive Benachteiligung bei der Hinterbliebenenversorgung durch Versorgungswerke –für Berufsgruppen wie Ärzte und Apotheker, Architekten und Ingenieure, Notare und Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Tierärzte, Zahnärzte etc.)

Trotz mehrmaligen Urteilen durch das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung die Ehe noch immer nicht für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet.

  • Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 2002: Der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen.
  • Bundesverfassungsgericht am 7. Juli 2009:Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind
  • Bundesverfassungsgericht am 19. Februar 2013: Leben eingetragene Lebenspartner mit dem leiblichen oder angenommenen Kind eines Lebenspartners in sozial-familiärer Gemeinschaft, bilden sie mit diesem eine durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Familie im Sinne des Grundgesetzes

Ausnahme bildet hier die durch einen in 2009 gefällten Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts resultierende Situation, dass gleichgeschlechtliche Ehen in Einzelfällen bereits bestehen. Dieser Einzelfall tritt ein, falls sich einer der beiden Ehepartner während der Ehe für eine Personenstandsänderung entscheidet. Siehe hierzu folgendes Urteil:

  • § 8 Abs. 1 Nr. 2: Es ist einem verheirateten Transsexuellen nicht zumutbar, dass seine rechtliche Anerkennung im neuen Geschlecht voraussetzt, das er sich von seinem Ehegatten scheiden lässt, ohne dass ihm ermöglicht wird, seine ehelich begründete Lebensgemeinschaft in anderer, aber gleich gesicherter Form fortzusetzen. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung ist § 8 Abs. 1 Nr. 2 (Erfordernis der Ehelosigkeit) nicht anwendbar. Mit dem Gesetz zur Änderung des Transsexuellengesetzes vom 17. Juli 2009 wurde § 8 Abs 1 Nr. 2 TSG mit Wirkung zum 23. Juli 2009 aufgehoben.

Das Paradoxon, dass gleichgeschlechtliche Ehen bereits bestehen, sollte die Bundesregierung veranlassen, die Ehe ganz generell für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Darüber hinaus zeigen repräsentative Umfragen, dass ein Großteil der deutschen Bevölkerung für die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare ist.

Als demokratische Partei sollten wir uns nicht nur an den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (als unabhängiges Verfassungsorgan und Teil der judikativen Staatsgewalt) orientieren, sondern auch ein klares Zeichen gegen Diskriminierung und Ausgrenzung setzen. Daher sollten wir für die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare eintreten.

Forderung

Wir sind für komplette Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren und fordern die Ehe als Rechtsform auch für homosexuelle Paare zu öffnen. Die Gewährung gleicher Rechte und der vollen rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften seitens des Staates, soll der Diskriminierung und Ausgrenzung durch die Gesellschaft entgegenwirken. Jeder Staatsbürger muss unabhängig von seinem Geschlecht denselben verfassungsrechtlichen Schutz und dieselben Rechte genießen, das gilt auch für die rechtlich geschlossene Partnerschaften und Adoption.

Paare, die bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sollen die Möglichkeit haben ihren Familienstand ohne bürokratische Hürden ändern zu können. Die Änderung des Familienstands erfolgt rückwirkend. Paaren, die von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen wollen, können die eingetragene Lebenspartnerschaft mit den bestehenden Rechten aufrechterhalten.

Kosten

Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wird durch das damit verbundene Ehegattensplitting zu weniger Steuereinnahmen führen. Genaue Schätzungen über die Kosten sind derzeit nicht möglich, sollten sich aber im unteren zweistelligen Millionenbereich befinden. Allerdings sind durch die aktuelle Gesetzgebung in Zukunft ähnliche Kosten zu erwarten, da durch den Bundesverfassungsschutz das Recht auf eine eingetragene Lebenspartnerschaft für ähnliche Steuermindereinnahmen. Allerdings ist zu erwarten, dass die oben genannten Kosten auch ohne Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts anfallen werden, da Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steuerrechtlich genauso behandelt werden, wie heterosexuelle Ehepaare.

Finanzierungsvorschlag

Finanzierung erfolgt aus den für die eingetragene Lebenspartnerschaft vorgesehenen Mitteln.

Arbeitsweise

Als Grundlage zu dieser Initiative wurde mit betroffenen Personengruppen gesprochen. Außerdem wurde in verschiedenen anderen Stellen (Parteien, Vereine, Verbände) geschaut, ob dort ähnliche Forderungen vorliegen um sich dann ggf. an ausgearbeitete Forderungen anzulehnen.

Argument der Initiator*innen

Als eine Partei die sich klar gegen Diskriminierung von Minderheiten ausspricht und somit auch die gesellschaftliche Vielfalt fördert, finden wir es selbstverständlich, dass wir uns für eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aussprechen.

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PRO
Die Öffnung der Ehe ist überfällig und wird die betroffenen Menschen nicht mehr ausgrenzen.
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PRO
Es gibt keine logische Begründung dagegen
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PRO
Eine unserer ersten Initiativen ist schon "durch:
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PRO
Wenn es uns um Gleichstellung geht, war's das noch nicht!
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PRO
Verfassungsklage wurde angekündigt. Ausgang und Zeitpunkt ungewiss. Initiative daher abgeändert trotzdem ins Parteiprogramm
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PRO
Jeder der im modernen und aufgeklärten Zeitgeist lebt, ist natürlich für diese Initiative. Nur Ewiggestrige sind dagegen. Absolut Pro.
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PRO
Die Ehe für alle scheint ja nun zu kommen. Hat die Initiative dennoch ihre Berechtigung?
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PRO
Die Ehe für alle scheint ja nun zu kommen. Hat die Initiative dennoch ihre Berechtigung?
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KONTRA
Ist diese Initiative jetzt nicht obsolet geworden?
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KONTRA
Ist obsolet. Bitte an die Initiator*innen / Moderator*innen, diese Initiative zurückzuziehen.