Optimale Versorgung der Menschen mit Sehhilfen, Hörhilfen u. andere Hilfsmitteln

Alle unter §33 SGB V ausgeschlossenen Leistungen, sollen wieder in den regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden: Sehhilfen. Hörhilfen. Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel.

Diese Initiative wurde angenommen.

Initiator*innen
Regine Deutsch
miri
mariana
Veröffentlicht am
28. Januar 2020
Bereich
Gesundheit, Ernährung & Verbraucher*innenschutz
Einordnung
Einzelinitiative
Ebene
Bund
Ergebnis der Abstimmung

Diese Initiative wurde angenommen.

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42 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.

Das waren 3 Prozent aller 1271 Abstimmungsberechtigten.

Die Aufnahme von optimalen Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln in den Regelleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung garantiert den betroffenen Menschen Bildungserfolg, Eigenständigkeit, Mobilität und Unabhängigkeit. Dadurch, können sie ein produktives selbstbestimmtes Leben führen und durch ihre Steuern ein vielfaches der entstehenden Kosten an die Gemeinschaft zurückgeben.

Problembeschreibung

Seit der Katalog der Krankenkassen extrem eingeschränkt wurde, haben wir eindeutig eine zwei Klassen Versorgung.

Diese ist ein Risiko für die Betroffenen selbst, da es ihre gesellschaftliche Teilhabe und ihre Berufsaussichten beeinträchtigen kann.

Dies ist ein Risiko für die Allgemeinheit, weil Menschen mit falschen, weil alten Sehhilfen oder Hörhilfen am Straßenverkehr teilnehmen oder Maschinen führen. Dadurch steigt das Unfallrisiko. Sie selbst und Andere können zu Schaden kommen. Die je nach Schwere des verursachten Schadens immensen Folgekosten trägt dann oft wieder die Gemeinschaft über ihre Versicherungsbeiträge ob gesetzliche Kranken und Pflege Versicherung oder Haftpflichtversicherung oder Erwerbsminderungsrente ... weil Menschen mit schlecht sitzenden, weil möglichst billigen und langwierig zu beantragenden, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln vermehrt Folgeschäden erleiden,die auch hier kostspieliger sind als eine ordentliche Versorgung.

Forderung

Alle unter §33 SGB V ausgeschlossenen Leistungen, sollen wieder in den regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. - Sehhilfen - Hörhilfen - Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln

Dazu ist der Teilsatz des $33 Absatz (1): “soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind” ersatzlos zu streichen.

Dazu ist §33 Absatz (7) “Die Krankenkasse übernimmt die jeweils vertraglich vereinbarten Preise” zu ersetzen durch: “Die Krankenkasse übernimmt die für eine optimale Versorgung notwendigen Kosten”

Dazu ist auch §12 Wirtschaftlichkeitsgebot zu ändern . Er befasst sich einseitig und nur mit der kurzfristigen finanziellen Wirtschaftlichkeit für die Krankenversicherung. Er berücksichtigt in keiner Weise die gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen und die langfristigen wirtschaftlichen Folgen für die Gesellschaft.

Besonders ist in $12 Absatz (1) der Teilsatz “Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen” zu streichen und der erste Satz “Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten” zu ersetzen durch “Die Leistungen müssen eine bestmögliche zweckmäßige Versorgung sicherstellen”

§12 Absatz (2) “ Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.” ist zu ersetzen durch “Die Krankenkasse übernimmt die für eine optimale Versorgung notwendigen Kosten”

Weitere §§ sind entsprechend dem “Leitsatz bestmögliche Gesundheit vor Kosteneffizienz” anzupassen.

Kosten

ca: 5,005 Milliarden € für Sehhilfen (4) ca:1,4 Milliarden € für Hörhilfen (5) (6) ca: 10,5 Milliarden € für Medizintechnik (7) insgesamt ca 17 Milliarden € von denen die GKV bereits jetzt (2018) 8,4 Milliarden € zahlt.(8) Es bleiben also ca 9 Milliarden € zu finanzieren. Bei 239.3 Milliarden im 2018 ist das gerade mal eine Steigerung um 4% (8)

Die sicher durch eingenommene Steuern und Sozialabgaben aus der verbesserten Eingliederung Betroffener in den Arbeismarkt wieder rein kommen.

Finanzierungsvorschlag

Die Finanzierung der Gesunderhaltung einer älter werdenden Gesellschaft, die Pflegekosten und Steuerausfälle verhindert, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dem Schweizer Vorbild folgend die Beitragsbemessungsgrenze streichen und alle Einkommensarten an der Finanzierung beteiligen ( Bürgerversicherung), dann wäre eine Finanzierung überhaupt kein Problem. Fehlsichtigkeit und angeborene Schwerhörigkeit genau wie viele Probleme des Bewegungsapparates sind keine Krankheit sondern Behinderungen , vielleicht sollte das Geld dafür tatsächlich aus der Steuerkasse kommen. Dieses kommt durch die, erfolgreiche Teilnahme vieler Betroffener am Erwerbsleben sicher wieder rein, die dadurch erst möglich würde.

Arbeitsweise

Im Austausch mit Optikerinnen und Äugenärztinen, Durch eigene Erfahrung mit Sehhilfen Durch Erfahrung im Familienkreis mit Hörgeräteträger*innen. Internet Recherche Initiative zu Abschaffung des Zweiklassengesundheitswesens

Quellen: (1) http://www.gesetze-im-internet.de/sgb5/33.html (2) https://medlexi.de/Sehschw%C3%A4che (3) https://www.hno-aerzte-im-netz.de/krankheiten/schwerhoerigkeit/definition-und-haeufigkeit.html (4) https://www.zva.de/umsatzst%C3%A4rkste-unternehmen (5) https://de.statista.com/statistik/daten/studie/821770/umfrage/absatz-von-hoergeraeten-in-deutschland-prognose/ (6) https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Branche-2015-mit-14-Milliarden-Euro-Umsatz-303921.html (7) https://de.statista.com/statistik/daten/studie/30711/umfrage/deutsche-medizintechnik-industrie-umsatz-im-inland/ (8) https://www.vdek.com/presse/daten/dversorgung_leistungsausgaben.html (9) https://abstimmen.bewegung.jetzt/initiative/9-abschaffung-des-zweiklassengesundheitswesens#initiative-text (10) https://www.netdoktor.at/krankheit/presbyopie-7620 (11) https://flexikon.doccheck.com/de/Strabismus

Argument der Initiator*innen

Als Erzieherin erleben zu müssen, dass Kinder erst wenn Schwierigkeiten in der schulischen Leistung es all zu deutlich machen, endlich eine Seh-oder Hörhilfe bekommen nur, weil es Eltern privat finanziell belastet, ist entsetzlich. Hier werden Potenziale auf Kosten der Kinder aber auch auf Kosten der Allgemeinheit gefährdet und vergeudet, nur um hier und jetzt Einsparungen zu machen.

Als betroffene Familie aus vier extrem Fehlsichtigen summiert es sich schnell auf einige 1000€ im Jahr.

Betroffene haben sich eine Fehlsichtigkeit nicht ausgesucht oder selber zugefügt, Schwerhörige haben dieses Problem oft durch hohe Lärmbelastungen in einem langen Arbeitleben in dem sie Ihren Beitrag zu unserer Wertschöpfung geleistet und werden mit den Kosten alleine gelassen.

Es werden andererseits Kosten übernommen, für die Folgeschäden sogar beworbenen Suchtmittel, wegen der Steuereinnahmen mit Tabak- und Branntwein- und Genusssteuern, . Diese Steuern dem Gesundheitssystem zuzuführen könnte auch eine Möglichkeit zur Finanzierung sein.

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PRO
Raus aus dem Mittelalter
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PRO
Sehr schön ich bin dafür, aber ...
Forderung weniger am Gesetzestext orientieren