Diese Initiative wurde angenommen.
Initiator*innen
Ergebnis der Abstimmung
Diese Initiative wurde angenommen.
Abstimmungsbeteiligung
104 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.
Das waren 27 Prozent aller 384 Abstimmungsberechtigten.
Text der Initiative
Leiharbeit kann Auftragsspitzen oder personelle Unterbesetzung in Unternehmen abdecken, und erfüllt damit einen wichtigen Zweck. In der Vergangenheit jedoch hat sich Leiharbeit als probates Mittel für Unternehmen etabliert, den eigenen Haustarifvertrag mit oftmals deutlich besseren Sozialleistungen zu unterlaufen. Leiharbeiter verdienen für dieselbe Arbeit im Schnitt zwischen 20 bis 25 Prozent weniger als regulär Beschäftigte. Hinzu kommt eine deutlich höhere Belastung der Entliehenen. Wir fordern daher: Gehalt 10 % höher als von regulär Beschäftigten am gleichen Arbeitsplatz. Dieser Betrag ist zu 100% in Form eines Lohnzuschlages an die Leiharbeiter auszukehren, Mindestlohn für Zeitarbeitsbranche festzulegen, welcher pauschal 20% über dem allgemeinen Mindestlohn zu liegen hat, Leih- und Zeitarbeiter können höchstens 6 Monate an denselben Betrieb verliehen werden, danach müssen sie fest eingestellt werden und Betriebsräte müssen der Einstellung über Werkverträge zustimmen um Lohndumping durch Werkverträge zu verhindern.
Problembeschreibung
Rund eine Million Beschäftigte gibt es in Deutschland in der Leih- und Zeitarbeit. Sie arbeiten in 11.000 Unternehmen. Leiharbeit kann Auftragsspitzen oder personelle Unterbesetzung durch Krankheit oder Urlaubszeit in Unternehmen abdecken, und erfüllt damit einen wichtigen Zweck. In der Vergangenheit jedoch hat sich Leiharbeit als probates Mittel für Unternehmen etabliert, den eigenen Haustarifvertrag mit oftmals deutlich besseren Sozialleistungen zu unterlaufen.
Laut einer IAB-Studie verdienen Leiharbeiter für dieselbe Arbeit im Schnitt zwischen 20 bis 25 Prozent weniger als regulär Beschäftigte. Dieser geringeren Bezahlung stehen erhebliche Nachteile für die Arbeitnehmer gegenüber: In der Regel können Sozialleistungen des Stammbetriebes nicht in Anspruch genommen werden. Hinzu kommt eine deutlich höhere Belastung der Entliehenen. Diese entsteht z. B. dadurch, dass oftmals an wechselnden Einsatzorten gearbeitet werden muss oder die Entliehenen sich sehr kurzfristig in neue Abteilungen, Arbeitsweisen und Unternehmen einarbeiten müssen. Leiharbeitnehmer müssen erst nach neun Monaten das gleiche Arbeitsentgelt bekommen wie vergleichbare Stammbeschäftigte und sie dürfen zudem 18 Monate an denselben Betrieb verliehen werden um erst danach von diesem fest eingestellt zu werden.
Forderung
Die Bezahlung von Leih- und Zeitarbeitern muss aufgrund der erhöhten Anforderungen 10 % höher ausfallen als von regulär Beschäftigten am gleichen Arbeitsplatz. Dieser Betrag ist zu 100% in Form eines Lohnzuschlages an die Leiharbeiter auszukehren. Um bei der Entleihung in nur Mindestlohn zahlende Unternehmen eine Ungleichbehandlung mit anderen gleich qualifizierten im entleihenden Unternehmen zu vermeiden, ist ein Mindestlohn für Zeitarbeitsbranche festzulegen, welcher pauschal 20% über dem allgemeinen Mindestlohn zu liegen hat. Leih- und Zeitarbeiter können höchstens 6 Monate an denselben Betrieb verliehen werden, danach müssen sie fest eingestellt werden. Betriebsräte müssen der Einstellung über Werkverträge zustimmen um Lohndumping durch Werkverträge zu verhindern.
Kosten
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Finanzierungsvorschlag
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Arbeitsweise
Eine Übersicht der Quellen, auf die sich Teile der ausgearbeiteten Forderungen stützen:
Aktuelle Gesetze von der Bundesregierung https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/06/2016-06-01-leiharbeit-werkvertraege.html1
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) http://infosys.iab.de/infoplattform/dokSelect.asp?pkyDokSelect=30&sortLit=2&show=Lit&title=Zeitarbeit/Leiharbeit__
Argument der Initiator*innen
Es ist ungerecht, dass Menschen die mit mehr Belastung und Unsicherheit durch ihre Beruf rechnen müssen, weniger verdienen als ihre Kollegen. Einstellung von eigenen Mitarbeitern bedeutet Verantwortung und finanzielle Verpflichtungen. Entscheidet sich der Arbeitgeber für Leiharbeiter, so muss er diese weggefallene Verpflichtung durch höhere Vergütungen kompensieren.