Diese Initiative wurde angenommen.
Initiator*innen
Ergebnis der Abstimmung
Diese Initiative wurde angenommen.
Abstimmungsbeteiligung
102 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.
Das waren 26 Prozent aller 385 Abstimmungsberechtigten.
Text der Initiative (Änderungshistorie einsehen ) 2
Die Zahl der Frauen in Führungspositionen in börsennotierten Unternehmen entspricht weder dem gesellschaftlichen Frauenanteil noch einem Abbild ihrer Qualifikation. Nach dem Scheitern der freiwilligen Selbstverpflichtung der Unternehmen gibt es keine andere Möglichkeit, um einen angemessenen Frauenanteil in Führungspositionen zu erreichen. Daher treten wir für die Einführung einer Frauenquote von 50 % in Führungsgremien und hohen Führungspositionen ein.
Problembeschreibung
Frauen sind im Unternehmenssektor insbesondere in Führungspositionen unterrepräsentiert. So finden sich in den Vorständen der Top 200 Unternehmen Deutschlands im Jahr 2016 nur 8.2 % Frauen, nur fünf Frauen haben einen Vorstandsvorsitz inne, keine davon bei einem der Top 100 Unternehmen.
Selbst im Finanzsektor, in dem mehrheitlich Frauen arbeiten, ist die Wahrscheinlichkeit, einen Mann in einer hohen Führungsposition anzutreffen deutlich höher, als eine Frau. Dies steht im eklatanten Gegensatz zur annähernden Gleichverteilung der Geschlechter in der Realität und hindert die Gleichberechtigung von Frau und Mann. Die bisherige Praxis der Selbstverpflichtung von Unternehmen, dahingehend Abhilfe zu schaffen, hat offensichtlich nicht zum Erfolg geführt.
Die im Bereich von Aufsichtsräten 2015 eingeführte Quote von 30 % hat zwar bereits erste positive Resultate gezeigt. So stieg der Anteil an Frauen in den Aufsichtsräten von Unternehmen, für die die Quote gilt, auf 27 %. Allerdings ist einschränkend anzumerken, dass in Unternehmen, in denen die Quote bereits erreicht wurde, diese auch nicht mehr weiter steigt. Eine niedrigere Quote einzuführen, als der gewünschten Verteilung entspricht, scheint daher nicht zielführend zu sein.
Forderung
Wir fordern, dass eine Frauenquote von 50 % verbindlich eingeführt wird. Die mögliche Abweichung von dieser Quote darf 5 % in beide Richtungen, entsprechend einem Verhältnis von Frauen zu Männern von 45/55 bis 55/45, betragen und in Gremien mit ungerader Personenzahl nur um eine Person möglich sein, beispielsweise müssen bei einem neunköpfigen Gremium vier oder fünf Frauen vertreten sein.
Der Geltungsbereich dieser Quote soll sich auf Aufsichtsrat, Vorstand sowie die zweitoberste Führungsebene in mitbestimmungspflichtigen (also ab 500 Beschäftigte), voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen sowie den öffentlichen Dienst erstrecken und ist bis Ende 2020 verbindlich umzusetzen. Um Branchen mit einem besonders niedrigen Frauenanteil Rechnung zu tragen, soll eine Abweichung von obiger Forderung in folgendem Fall möglich sein: Liegt in einem Unternehmen zum Zeitpunkt der Quoteneinführung der Frauenanteil der Belegschaft bei unter 20 %, so ist bis Ende 2020 ein Frauenquote von 35 % und bis Ende 2022 eine von 50 % verbindlich umzusetzen.
Eine Umgehung der Quote durch Aufspaltung von Unternehmen oder Verkauf von Unternehmensteilen soll nicht möglich sein. Innerhalb von 10 Jahren ab Quoteneinführung soll für Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Einführung unter die Umsetzungspflicht fallen, gelten, dass bei Aufspaltung in kleinere Unternehmen oder Verkauf von Unternehmensteilen die Quote für alle resultierenden Teilunternehmen sowie verkauften Unternehmensteile für einen Zeitraum von 10 Jahren ebenfalls verbindlich gilt.
Kosten
Die Umsetzung dieser Initiative wird für die staatlichen Institutionen nahezu kostenneutral sein. Auf Unternehmen kommen Kosten für Förderung und Qualifizierung von Frauen zu, die aber längst hätten getätigt werden müssen, sowie Kosten zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, von denen auch Männer profitieren werden.
Finanzierungsvorschlag
Die Finanzierung dieser Kosten obliegt den Unternehmen.
Arbeitsweise
Recherche der Daten erfolgte in Publikationen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin: DIW Wochenbericht Nr. 1+2.2017, 3-16. DIW Wochenblatt Nr. 1+2.2017, 17-30. Anregungen zur Umsetzung fanden wir bei "Frauen in die Aufsichtsräte": FidAR: 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Argument der Initiator*innen
Die freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft hat nicht ausgereicht, um Frauen in Führungspositionen zu bringen. So prägt auf hoher Ebene das männerdominierte Meinungsbild alle getroffenen Entscheidungen, obwohl wir paritätisch leben. Das hat weitreichende gesellschaftliche Auswirkungen und wir empfinden das als ungerecht. Wenn man sich den Frauenanteil der Universitätsabsolventen anschaut, muss man sich doch zwangsläufig fragen, warum von den 50 % der Absolventen, die Frauen sind, kaum eine qualifiziert zu sein scheint für Führungsaufgaben. Das kann doch nicht an der Qualifizierung der Frauen liegen.
Somit ist das häufig verwendete Argument gegen die Quote, dann bekäme ja jemand einen Job nur aufgrund des Geschlechts und nicht aufgrund der Qualifizierung, nämlich die "Quotenfrau", für uns nicht haltbar. Qualifizierte Frauen, oder zumindest solche, die sich für Führungsaufgaben durch Weiterbildung und Förderung im Job qualifizieren ließen, gibt es genauso viele wie Männer.
Die Beschreibung, jemand bekommt einen Job nur wegen des Geschlechts, trifft also auf den derzeitigen Zustand zu: Männer bekommen die Jobs aufgrund ihres Geschlechts, nicht aufgrund ihrer Qualifikation. Nur klappt das auch ohne Quote.
Wir verstehen die Frauenquote als notwendiges Instrument, um den Frauenanteil in Führungsebenen zu erhöhen und damit einen Impuls zu setzen. Damit dieser Impuls auch eine nachhaltige Änderung der beruflichen Geschlechtergerechtigkeit bewirkt, braucht es weitere Fördermaßnahmen, die z.B. die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Weiterbildungsangebote, auch zur Sensibilisierung für die Problematik, sind notwendig und sehr erwünscht.
PRO
KONTRA
PRO