Einführung eines bundeseinheitlichen Gehörlosengeldes

Das Gehörlosengeld gibt es bislang nur in fünf Bundesländern. Wir fordern eine bundeseinheitliche Regelung für das Gehörlosengeld.

Diese Initiative wurde angenommen.

Initiator*innen
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Veröffentlicht am
2. Juli 2017
Bereich
Gerechtigkeit und Verantwortung füreinander
Einordnung
Einzelinitiative
Ebene
Bund
Ergebnis der Abstimmung

Diese Initiative wurde angenommen.

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87 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.

Das waren 22 Prozent aller 398 Abstimmungsberechtigten.

Text der Initiative

Gehörlosengeld gibt es in einigen Bundesländern als finanzielle Unterstützung für Menschen, die taub sind, und kann zum Ausgleich hörbehinderungsbedingter Nachteile und Mehraufwendungen eingesetzt werden. Das Gehörlosengeld ist einkommmens- und vermögensunabhängig und muss beantragt werden. Das Gehörlosengeld ist besonders geeignet, um das Selbstbestimmungsrecht der tauben Menschen weiter zu stärken. Das Gehörlosengeld gibt es aber bislang nur in fünf Bundesländern. Wir fordern eine bundeseinheitliche Regelung für das Gehörlosengeld.

Problembeschreibung

Das Gehörlosengeld wird in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Anders als beim Blindengeld (http://www.dbsv.org/blindengeld.html) wurde das Gehörlosengeld nur in fünf Bundesländern (http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Gehoerlosengeld-1349.html) eingeführt.

Forderung

Wir fordern die Einführung eines bundeseinheitlichen Gehörlosengeldes in Höhe von 420,00 Euro pro Monat. Die geforderte Summe orientiert sich an dem Vorschlag (§ 56a, Abs. 2 und 3) des Forums behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ), von denen der erste Arbeitsentwurf (http://www.forsea.de/projekte/Teilhabesicherunggesetz/2013-05-03GSTBremen.pdf) zum Bundesteilhabegesetz stammt.

Kosten

Laut Statistik der schwerbehinderten Menschen vom Statistischen Bundesamt leben 50.036 (https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Gesundheit/BehinderteMenschen/SozialSchwerbehinderteKB5227101159004.pdf?__blob=publicationFile) taube Menschen in Deutschland. Menschen mit dem Merkzeichen “Gl” (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 SchwbAwV, § 145 SGB IX) im Schwerbehindertenausweis können das Gehörlosengeld beantragen.

Wir rechnen mit folgenden Kosten der Initiative: 252,2 Millionen Euro pro Jahr (0,076% vom Bundeshaushalt 2017).

Finanzierungsvorschlag

Die Initiative wird vor allem über Steuereinnahmen – auch durch die tauben Menschen selbst – finanziert.

Arbeitsweise

Quellenangaben (s.o.)

Argument der Initiator*innen

Das Blindengeld gibt es in allen Bundesländern. Das Gehörlosengeld dagegen nicht. Fast alle tauben Menschen empfinden diese uneinheitliche Regelung als ungerecht und unfair. Seit Jahrzehnten ist das ein Thema für sie. Mit diesem Thema können wir eine starke Politik für die tauben Menschen machen.

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PRO
Alle Menschen mit Behinderung müssen gleichgestellt sein