Landesgleichberechtigungsgesetz für Sachsen

Der öffentliche Dienst muss in die Pflicht genommen werden, die Umsetzung von Gleichberechtigung zu konkretisieren und zu stärken.

Diese Initiative wurde angenommen.

Initiator*innen
Michaela Zimmermann
Alina Obst
Siegfried Auerswald
Veröffentlicht am
22. März 2019
Bereich
Geschlechtergerechtigkeit
Einordnung
Einzelinitiative
Ebene
Sachsen
Ergebnis der Abstimmung

Diese Initiative wurde angenommen.

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59 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.

Das waren 5 Prozent aller 1272 Abstimmungsberechtigten.

Landesgleichberechtigungsgesetze haben das Ziel, die Gleichberechtigung der Geschlechter im öffentlichen Dienst voran zu treiben. Nach der Einführung des Frauenförderungsgesetzes von 1994 in Sachsen gilt es nun, die Regelungen und deren Umsetzung zu stärken und/oder weiterzuentwickeln.

Problembeschreibung

Der Freistaat Sachsen hat gemäß Artikel 8 der Sächsischen Verfassung die Aufgabe, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.

In Sachsen gilt ein Frauenförderungsgesetz von 1994, das den gegenwärtigen Entwicklungen im öffentlichen Dienst und der notwendigen Vereinbarkeit von Beruf und Familie weder für Frauen* noch für Männer gerecht wird.

CDU und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag 2014 über die Einführung eines Gleichstellungsgesetzes verständigt, werden es jedoch in der laufenden Legislaturperiode aufgrund von inhaltlichen Differenzen nicht mehr einbringen.

Forderung

Wir fordern ein modernes Landesgleichberechtigungsgesetz für Sachsen, das in seinem Grundsatz alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität, einbezieht. Die Regelungen für den öffentlichen Dienst sollen auch die Kommunen übernehmen und entsprechend ihre Kommunalverfassung anpassen bzw. ergänzen.

Das Landesgleichberechtigungsgesetz soll Maßnahmen und Instrumente implementieren, die eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen* und Männer ermöglicht (z.B. durch flexible Arbeitszeitregelungen).

Weiterhin sollen die bisherigen Frauenbeauftragten in den Dienststellen zu Gleichstellungsbeauftragten werden. Sie sollen Beteiligungsrechte und rechtliche Handhaben erhalten, damit sie wirksam gegen die Verletzung von gleichstellungsrechtlicher Regelungen vorgehen können.

Die Dienstellen (ab 50 Beschäftigten) sollen verpflichtet werden, regelmäßig einen Gleichberechtigungsplan (Bestandsaufnahme, Analyse und Prognose der Beschäftigtenstruktur) zu erstellen, zu evaluieren und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen* und Männern zu vereinbaren.

Kosten

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Finanzierungsvorschlag

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Arbeitsweise

(1) Bericht: Gleichstellungsministerin Petra Köpping stellt Frauenförderbericht für Öffentlichen Dienst vor (Zugriff: 24.01.19) https://medienservice.sachsen.de/medien/news/222969 1

(2) Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14176 Thema: Frauen in Führungspositionen in der Sächsischen Staatsregierung (Zugriff: 24.01.19) http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?doknr=14176&dokart=Drs&legper=6&posdok=1&dok_id=undefined

(3) Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter (2014): Musterinhalte für Landesgleichstellungsgesetze (Zugriff: 05.03.19) https://www.frauenbeauftragte.org/sites/default/files/uploads/downloads/bagmusterinhalte-lgggesamt.pdf

Argument der Initiator*innen

Das Sächsische Frauenförderungsgesetz von 1994 ist nicht mehr zeitgemäß. Die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst müssen sich nicht zuletzt wegen des Fachkräftemangels für Frauen* und Männer so gestalten, dass sie Berufstätigkeit und Familienleben vereinbaren können. Dass es geschlechtsspezifische Ungleichheiten im öffentlichen Dienst in Sachsen gibt, zeigt der letzte Frauenförderbericht (1). Die statistischen Daten belegen, dass 140.000 der rund 210.000 Beschäftigten Frauen sind. Dennoch sind sie bei den höchsten Führungspositionen, Laufbahn- sowie Entgeltgruppen deutlich unterrepräsentiert. (2) Hingegen liegt ihr Anteil bei der Teilzeitbeschäftigung bei 85 Prozent gegenüber knapp 15 Prozent bei den Männern. Ein modernes Landesgleichberechtigungsgesetz soll Führungspositionen in Teilzeit ermöglichen, die Arbeitszeitreduzierung für die Pflege von Angehörigen vereinfachen und männliche Beschäftigte für familienfreundliche Beschäftigungsmodelle gewinnen. Für den Gesetzesentwurf empfehlen wir die Umsetzungshilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter (3), die auf Basis der Erfahrungen der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Musterinhalte für Landesgleichberechtigungsgesetze als Diskussionsgrundlage erstellt hat.

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PRO
Wichtige Initiative für Sachsen und von der Thematik her sehr treffend für unsere Partei.
Es wurden keine Vorschläge eingebracht.