Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz für Sachsen

Bürger*innen müssen freien Zugang zu allen wichtigen Informationen aus Ämtern und Behörden bekommen.

Diese Initiative wurde angenommen.

Initiator*innen
Michaela Zimmermann
Florian Stinner
Alina Obst
Veröffentlicht am
2. April 2019
Bereich
Demokratie & Transparenz
Einordnung
Einzelinitiative
Ebene
Sachsen
Ergebnis der Abstimmung

Diese Initiative wurde angenommen.

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59 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.

Das waren 5 Prozent aller 1272 Abstimmungsberechtigten.

Ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz stärkt die demokratische Meinungs- und Willensbildung, fördert die aktive Teilhabe der Bevölkerung am öffentlichen Leben und ermöglicht eine bessere Kontrolle des staatlichen Handelns.

Problembeschreibung

Es gibt seit 2006 ein „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes – Informationsfreiheitsgesetz“. Das gilt jedoch nur für Bundesbehörden. Nur in wenigen Bundesländern gelten Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetze, die Länder- und Kommunalbehörden in die Verantwortung nehmen. Sachsen hat weder ein Transparenz-, noch ein Informationsfreiheitsgesetz. Im Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 zwischen der CDU Sachsen und der SPD Sachsen wurde ein Informationsfreiheitsgesetz vereinbart. Bis heute wurde aber kein Entwurf in den Landtag eingebracht.

Forderung

Wir fordern ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz für Sachsen, das den Bürger*innen Zugang zu behördlichen Informationen und Dokumenten einräumt, wenn nicht wesentliche Rechtsgüter wie der Schutz von personenbezogenen Daten, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder besonderen öffentlichen Belangen entgegenstehen.

Informationsfreiheitsgesetze basieren auf dem Prinzip, das Menschen auf Antrag von Behörden Auskunft darüber verlangen können, welche Informationen zu einem bestimmten Sachverhalt vorliegen, ohne ein gesondertes Interesse nachweisen zu müssen. Ein Transparenzgesetz ergänzt die reaktive Informationspflicht von Behörden um eine aktive Veröffentlichungspflicht wichtiger staatlicher Dokumente* in einem zentral geführten, elektronischen und allgemein zugänglichen Register.

*Welche Dokumente das sind, wird später im Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz festgelegt.

Kosten

Es sind umfangreiche Schulungen der Mitarbeitenden in Behörden im Umgang mit Anfragen und Veröffentlichungen notwendig, die jedoch im Zuge eines neuen Gesetzes immer anfallen.

Finanzierungsvorschlag

-

Arbeitsweise

Argument der Initiator*innen

Regierungen und Verwaltungen finanzieren sich aus Steuern, d.h. von der Gemeinschaft erbrachte Mittel. Daher müssen ihre Handlungen und Entscheidungen nachvollziehbar sein. Transparenz ist dafür die notwendige Voraussetzung. Transparenz in Politik und Verwaltung bedeutet Zugang zu Informationen, die von öffentlichem Interesse sind. Das umfasst zum Beispiel Zuständigkeiten, Verträge oder auch Dokumente zu Planungsvorhaben und deren Wirtschaftlichkeit. Die Informationsfreiheit bildet die Grundlage für eine aktive Teilhabe der Bürger*innen und ermöglicht damit eine bessere Kontrolle des staatlichen Handelns. Das beugt Korruption vor.

Hamburg hat 2012 als erstes Bundesland ein Transparenzgesetz eingeführt. Eine wissenschaftliche Studie des Instituts für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation hat 2017 bestätigt, dass die Umsetzung ohne unverhältnismäßige Mehrarbeit oder Datenmissbrauch erfolgt ist. Außerdem wurden der Veröffentlichung von Informationen durch das Transparenzgesetz mehrheitlich positive Auswirkungen zugeschrieben, z.B. ein gestärktes Vertrauen in das Handeln von Politik und Verwaltung sowie die Förderung politischer Mitbestimmung.

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PRO
Nötig, da es der Koalition in Sachsen an Sinn für Transparenz mangelt, siehe Beispiel Umweltinformationsgesetz.
Es wurden keine Vorschläge eingebracht.