Diese Initiative wurde angenommen.
Initiator*innen
Ergebnis der Abstimmung
Diese Initiative wurde angenommen.
Abstimmungsbeteiligung
107 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.
Das waren 8 Prozent aller 1278 Abstimmungsberechtigten.
Text der Initiative (Änderungshistorie einsehen ) 7
§218 ff und §219 ff StGB schränken schwangere Personen in ihrem Selbstbestimmungsrecht ein und sollen aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.
Problembeschreibung
Abtreibungen in Deutschland sind verboten. Unter bestimmten Umständen können sie straffrei bleiben, hierzu müssen sich schwangere Personen einer Beratung unterziehen, die "dem Schutz des ungeborenen Lebens" (§219 StGB) dienen soll.
Diese Regelungen schränken schwangere Personen nicht nur in ihrer Entscheidungsfreiheit ein, sondern bevormunden sie auch noch. Sie gehen von einem Frauenbild aus, was es Frauen nicht zutraut, ohne erzwungene Beratung eine solche Entscheidung zu treffen.
Forderung
Die Paragraphen 218 ff und 219 ff sollen aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden und die selbstbestimmte Entscheidung zur Beendigung einer Schwangerschaft vollständig entkriminalisiert werden.
Ein neuer Paragraph sollte nur diejenigen Fälle unter Strafe stellen, in denen ohne explizite Zustimmung der schwangeren Person der Schwangerschaft Schaden zugefügt wird.
Kosten
keine
Finanzierungsvorschlag
keine Kosten, daher kein Finanzierungsvorschlag
Arbeitsweise
Quellen: Strafgesetzbuch (online z.B. hier: https://dejure.org/gesetze/StGB/)
Argument der Initiator*innen
Das Selbstbestimmungsrecht schwangerer Personen darf nicht länger eingeschränkt werden.
KONTRA
KONTRA
PRO
KONTRA