Diese Initiative wurde angenommen.
Initiator*innen
Ergebnis der Abstimmung
Diese Initiative wurde angenommen.
Abstimmungsbeteiligung
86 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.
Das waren 7 Prozent aller 1260 Abstimmungsberechtigten.
Text der Initiative (Änderungshistorie einsehen ) 26
Diese Initiative stellt ein Finanzierungsmodell vor, dass sich an den 4 Kriterien des Netzwerk Grundeinkommen ausrichtet. Die 4 Kriterien sind:
Existenz- und Teilhabesicherung
Individueller Rechtsanspruch für alle Menschen
Keine Bedürftigkeitsprüfung
Kein Zwang zur Arbeit oder zu anderen Gegenleistungen
Wir haben uns für einen starken Finanzierungsmix entschieden, der noch Finanzierungsreserven beinhaltet. Die Zahlen der angenommenen Initiative des BGE werden mit dieser Initiative etwas verändert, bzw. dem aktuellen Stand angepasst.
Problembeschreibung
In der Bevölkerung wird das BGE immer breiter diskutiert. Viele Menschen stehen der Idee positiv gegenüber, allerdings mit Vorbehalten.
Wer soll das bezahlen und ist eine solide Finanzierung möglich?
Forderung
Das Bedingungslose Grundeinkommen soll als universelles soziales Menschenrecht festgelegt werden.
Die Auszahlung des BGE erfolgt an:
- deutsche Staatsbürger*innen, mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
- europäische Staatsbürger*innen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Geflüchtete mit Aufenthaltstitel, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Nicht-EU-Bürger*innen, die eine Aufenthaltsgenehmigung/ Arbeitsgenehmigung/ Duldung und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, nach einer Wartezeit von 6 Monaten.
- Minderjährige, erhalten das BGE ab dem ersten Tag ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland, wenn zumindest ein Elternteil Anrecht auf BGE hat.
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Das BGE erhält nicht, wer sich innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 183 Tage im Ausland aufgehalten hat, in diesem Kalenderjahr bezogenes BGE ist zurückzuzahlen.
Als gewöhnlicher Aufenthalt gilt die gesetzliche Definition nach dem Sozialgesetzbuch und der Abgabenordnung §9 AO, die da lautet:
Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert.
https://dejure.org/gesetze/AO/9.html 3
Das BGE muss als Anteil an der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung verstanden werden.
Die BGE- Auszahlung erfolgt durch eine eigene Behörde. Diese könnte aus der Familienkasse entstehen.
Höhe des BGE ist der Pfändungsfreibetrag (derzeit, Stand 2018, aufgerundet 1140,- Euro). Das neu eingeführte BGE ist an den Pfändungsfreibetrag gekoppelt und wird alle zwei Jahre durch eine einzusetzende Kommission dem Pfändungsfreibetrag angepasst.
Ausgehend von diesem Betrag werden 5,3% (gerundet 60,- €) zusätzlich für jede/n in die Krankenversicherung bezahlt.
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden bei allen Sozialversicherungen aufgehoben. Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV) werden zusammengelegt, da die KV heute schon die PV finanziell unterstützen muss. Dies wurde auch in diesen Initiativen gefordert:
https://abstimmen.bewegung.jetzt/initiative/104-gerechtes-rentensystem
https://abstimmen.bewegung.jetzt/initiative/9-abschaffung-des-zweiklassengesundheitswesens
Die Sozialabgaben bleiben paritätisch erhalten mit KV\PV 6%, Rentenversicherung (RV) 6% und Arbeitslosenversicherung (AV)1%. Insgesamt 13% für Arbeitgeber*innen und 13% für Arbeitnehmer*innen. Die AV soll ein Arbeitslosengeld garantieren in Höhe von 70% des Nettolohns (aus Erwerbsarbeit), das monatlich um 2% abschmilzt (im 1. Monat 70% vom Nettolohn, im 2. Monat 68% vom Nettolohn, ...). Die Höchstgrenze wird auf 5.000 € festgelegt. Die Beitragspflicht besteht für alle Einkommensarten ( Erwerbseinkommen durch selbstständige und nichtselbstständige Arbeit und Kapitalerträge).
Die Kapitalerträge und Erwerbseinkommen werden zusammengefasst ( wie zuvor bis 2008 ) und unterliegen der Einkommensteuer. Dafür ist ein Steuer-Stufen-Modell vorgesehen, das ab dem 1. Euro Erwerbseinkommen, bzw Kapitalertrag gilt. Das bedeutet, dass in Tausender Schritten die Steuer jeweils um 10% angehoben wird. So werden die 60% faktisch nie erreicht, bezogen auf das gesamte Erwerbseinkommen. Das erwirtschaftete Einkommen wird in seine Bestandteile gesplittet. Das heißt, dass jeder Teil seinem Prozentsatz zugewiesen und entsprechend versteuert wird. Am Ende werden diese Steuerteile summiert.
0.001,- € bis 1.000,- € 20%
1.000,- € bis 2.000,- € 30%
2.000,- € bis 3.000,- € 40%
3.000,- € bis 4.000,- € 50%
ab 4.000,-€ 60%
siehe auch die Brutto/Netto-Tabelle:
https://docs.google.com/spreadsheets/d/1yt82v8mC-9ofDvAyc21QyH3tZaQJAlgGrQB_34l-8
Grafik (Darstellung der Einkommensteuer im Steuer-Stufen-Modell
https://drive.google.com/file/d/1ES0eUzxPACgZfC6tqwg2mt4G3KUG1wFP/view?usp=drivesdk
Abschaffung der Steuerfreibeträge und des Ehegattensplitting.
Einführung einer Finanztransaktionssteuer mit 2,5% auf Wertpapiere und 0,1% auf Hochfrequenzhandel und Derivate.
Einführung einer gestaffelten Wertschöpfungsabgabe. Die Wertschöpfungsabgabe soll je nach Wirtschaftsbereich gestaffelt werden. Industrieproduktion mit hohem Automatisierungsgrad wird höher belastet als z.B. Handwerksbetriebe oder Sozial- und Gesundheitsbetriebe. Die Wertschöpfungsabgabe wird im Vergleich von Arbeitsproduktivität und Gesamtproduktivität der jeweiligen Branche durch das Finanzamt ermittelt und erhoben. Personalintensive Wirtschaftsbereiche zahlen eine geringere Wertschöpfungsabgabe im Vergleich zu weniger personalintensiven Wirtschaftsbereichen. Sie steigert sich von 5% (personalintensive Betriebe) bis max. 30% (personalschwache Betriebe). Betriebe unterhalb des Gewerbesteuerfreibetrags sind von der Wertschöpfungsabgabe befreit.
s.a. Initiative Wertschöpfungsabgabe:
https://abstimmen.bewegung.jetzt/initiative/173-einfuhrung-einer-wertschopfungsabgabe
Kinder- und Jugendhilfe bleibt erhalten. Nur die Unterhaltsleistungen werden durch das BGE abgedeckt.
Die Sozialhilfe bleibt im Wesentlichen erhalten, bis auf die Hilfen zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter.
Mehrbedarf für z.B. Kranke, Schwangere, Menschen mit Behinderung bleiben optional erhalten.
Nach Bedarf aufstockendes Wohngeld, verbunden mit der Forderung einer lückenlosen Mietpreisbremse und bezahlbarer Wohnraum für alle.
s.a. https://abstimmen.bewegung.jetzt/initiative/63-luckenlose-mietpreisbremse
https://abstimmen.bewegung.jetzt/initiative/61-moderner-bezahlbarer-wohnraum
Der Mindestlohn muss auf 12,- Euro angehoben werden.
s.a. https://abstimmen.bewegung.jetzt/initiative/97-mindestlohn-oberhalb-der-armutsgrenze-12
Kosten
Einwohner (Stand 2017) 82.800.000
BGE pro Kopf, pro Monat 1.140 €
ergibt eine monatliche Zahlung 94.392.000.000 €
ergibt einen Gesamtbedarf im Jahr 1.132.704.000.000 €
Aufgliederung der BGE-Empfänger*innen
44.430.000 Beschäftigte 607.802.400.000 €
38.370.000 Nichtbeschäftigte 524.901.600.000 €
zuzüglich: Von der Gemeinschaft zu tragende Kosten für Krankenversicherung (die PV ist in der KV enthalten),
pro Kopf im Monat 60 €
pro Kopf im Jahr 720 €
gesamt 59.616.000.000 €
Gesamt-Finanzierungsbedarf 1.192.320.000.000 €
Finanzierungsvorschlag
1) Einsparungen der wegfallenden
direkten Transferleistungen
(die Zahlen sind aus 2017 und stammen
aus dem Sozialbericht des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales)
168.389.000.000 €
die Transferleistungen im einzelnen:
Leistungen der Funktion Kinder und Ehegatten 59.800.000.000
Familienzuschläge des öffentlichen Dienstes 3.634.000.000
Leistungen der Funktion Arbeitslosigkeit 45.400.000.000
Ausbildungs- und Aufstiegsförderung 3.017.000.000
Sozialhilfe (SGB XII Kap. 3+4) 8.700.000.000
Kinder- und Jugendhilfe (Unterhalt) 900.000.000
Wohngeld 1.347.000.000
Bundesmittel für Krankenversicherung 16.000.000.000
steuerliche Leistungen für Familienlastenausgleich 29.591.000.000
2) Keynes-Multiplikatorfaktor Rückfluß aus erhöhter Binnennachfrage Schätzung von Experten gehen von 37% aus - Faktor 1,37, 37% des BGE-Volumens
419.100.480.000 €
3) Kapitalertragssteuer (KESt) Besteuerung aller Einnahmen mit Einkommensteuer (ESt) (s.Link unten)
70.500.000.000 €
4) Finanztransaktionssteuer lt. Gutachten des Bundesfinanzministerium (BMF)
88.000.000.000 €
5) Hinzugewinn der ESt (s.Link unten)
174.400.000.000 €
6) Wertschöpfungsabgabe
Bruttowertschöpfung der Wirtschaft in
Deutschland 2017 bei rund
2.941.000.000.000 €, davon 10%,
294.100.000.000 €
Gesammtsumme Gegenfinanzierung 1.214.489.480.000 €
Überschuß 22.169.480.000 €
Für die Punkte 3 und 5
https://docs.google.com/document/d/1kwuJL2xJjlgw2mVyWxLkWevDhNsj07t2vuYv2Jf-QIw
https://docs.google.com/document/d/1c1PkybDUHfDvWQI-QF16qDq5XipoCpmPANomBK35dis
Die Säulen der Finanzierung im Überblick
https://drive.google.com/file/d/1dt32JWD9wJorKPg8oXDtsDvqx57NdMLf/view?usp=drivesdk
Mit diesem Modell hätten wir eine moderate Umverteilung erreicht.
Die Finanzierungssäulen sind kein starres Gebilde, sondern können ausgleichend aufeinander abgestimmt werden.
Arbeitsweise
Quellenangaben:
Netzwerk Grundeinkommen
https://www.grundeinkommen.de/grundeinkommen/idee
Arbeitsgruppe “genug für alle” von attac
Statistisches Bundesamt
https://www.deutschlandinzahlen.de/statistik-links/statistisches-bundesamt
Bundeszentrale für Politische Bildung
Gutachten BMF
Sozialbericht 2017
Keynes-Multiplikatorfaktor
https://www.misesde.org/?p=10884
Folgende Literatur wurde benutzt:
Sozialrevolution – Campus Verlag 2017
Utopien für Realisten – Rutger Bregman - Rowohlt 2017
Edition Brand Eins – Was würdest Du arbeiten, wenn Du nicht musst
Armut – Christoph Butterwegge – PapyRossa 2016
Radikal Gerecht – Thomas Straubhaar – Edition Körber Stiftung – 2017
Sicheres Grundeinkommen für alle – Eva Douma – Bundeszentrale für Pol. Bildung 2018
Arbeitsfreisetzung – Wenzlaff – Humane Wirtschaft 04-2018
Arbeitsmarkt – Der Effekt von Hartz IV wird überschätzt – Südd. Zeitung 18.06.2018
Netzwerk Grundeinkommen: Wie hoch muß ein Grundeinkommen sein?
Wohlstand für Alle – Ludwig Erhard – Anaconda Verlag – 2009 – Erstauflage 1957
Die Große Rentenlüge – Holger Baludis/Dagmar Hühne – Westend Verlag 2017
Und morgen regieren wir uns selbst – Andrea Ypsilanti – Westend Verlag 2017
Kapitalfehler – Matthias Weick/Marc Friedrich – Eichhorn Verlag 2016
Machtwirtschaft Nein Danke- Gerhard Schick – Campus Verlag 2014
Die Tyrannei des Wachstums – Jason Hickel – dtv 2017
Wohlstand ohne Wachstum – Tim Jackson – oekom verlag 2007/2016
Kein Kapitalismus ist auch keine Lösung – Ulrike Herrmann - Westend Verlag 2016
Teil der Lösung – Roland Blaschke/Werner Rätz – Rotpunktverlag
Ethischer Welthandel - Christian Felber – Deuticke 2017
Das Gesetz der Hydra – Paul Kirchhof – Knaur 2008
Das Bundessteuergesetzbuch in der Diskussion – Paul Kirchhof – C.h.Beck 2013
Reichtum ohne Gier – Sahra Wagenknecht – Campus Verlag – 2016
Zukunftsmodell Grundeinkommen – Werner Rätz/Dagmar Paternoga – attac-basis-texte 2017
Der sogenannte Keynes Multiplikatorfaktor – Eduard Braun – 11.9.2015
Gegenwart und Zukunft industrieller Wertschöpfung in Deutschland – Studie vom Roland Berger Institute (RBI) - 2017
Der Mindestlohn hilft dem ganzen Land – Alexander Hagelüken – Südd.Zeitung 3.07.2018
Kritik am „Frankfurter Manifest“ – Klaus Fürst – Denkfabrik Grundeinkommen 21.07.2018
Norwegen wurde reich, weil es umverteilte – Kalle Moene – Der Freitag Ausgabe 21/2018
Das Grundeinkommen verstößt gegen die Menschenwürde – Heinrich Alt – Süddeutsche Zeitung 11.01.2017
Werden wir faul, wenn wir nicht arbeiten müssen, Herr Kovce? – Philip Kovce – Mannheimer Morgen 28.10.2017
Das Bedingungslose Grundeinkommen – Ein unhaltbares Versprechen – Stiftung Marktwirtschaft 2013
Was soll überhaupt noch wachsen? – Christine Ax – Mannheimer Morgen 13.05.17
Eine Art von Grundeinkommen – Süddeutsche Zeitung – 21.11.2016
Forschungsbericht Nr. 489: Die Wertschöpfungsabgabe als ein möglicher Finanzierungsbaustein der sozialen Sicherung in Deutschland - Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Juli 2017
Argument der Initiator*innen
Erläuterungen:
Unser Modell wird nicht als Sozialleistung betrachtet, sondern stellt eine Partizipation der Bürger*innen an der gesamtwirtschaftlichen Leistung dar.
Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) für Alle ist die Anerkennung für die Mitwirkung an dem Erfolg der Gemeinschaft. Es ist Ausdruck der Solidarität, eine gegenseitige Verantwortung. Gegenseitigkeit bedeutet hier die Verantwortung der/des Einzelnen für die Gemeinschaft aber auch die Verantwortung der Gemeinschaft für die/den Einzelne/n. Es trägt zum sozialen Frieden bei. Das BGE bedeutet, dass die/der Einzelne innerhalb der Gemeinschaft respektiert wird, die Gemeinschaft sich um ihn kümmert. Genau diese Gewissheit lässt es zu, dass sie/er auch für diese Gemeinschaft einsteht.
Besserverdienende werden mit ca. 174,4 Mrd € aus der ESt und 70,5 Mrd € aus der KESt mehr belastet. Es erhalten jedoch alle ein BGE von 1.140 € mtl., dadurch wird die Mehrbelastung wieder reduziert. Diese Berechnung erfolgt unter der Prämisse, dass der Grundfreibetrag zur ESt entfällt.
Wir haben hier ein Stufenmodell entwickelt, das ohne Freibeträge und ohne Ehegattensplitting auskommt. Vorgesehen ist eine Entlastung der Einkommensbezieher*innen bis zum Einkommen von 84.000 € brutto (incl. unversteuertem BGE) pro Jahr. Die Mehrbelastung trifft nur etwa 5% der Steuerpflichtigen.
Die Wertschöpfungsabgabe kann die seit 1982 wirksam gewordene Entkopplung der Industriegewinne zur Lohnentwicklung nicht rückgängig machen. Sie soll in die Zukunft gerichtet als Partizipation der Arbeitnehmer*innen an der wirtschaftlichen Entwicklung eingesetzt werden.
Durch den Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze und Einführung einer "Bürger*innenversicherung", d.h. alle zahlen in eine Kasse ein, kann der Beitragssatz auf 26% begrenzt werden (13% für AN, 13% für AG).
Der Arbeitgeber*innenanteil an der KV, RV und AV betrug 2017 ca. 300 Mrd€.
Ein weiteres Instrument der Finanzierung ist die Finanztransaktionssteuer. Wir haben den vom Bundesfinanzministerium angesetzten niedrigen Betrag angenommen, obwohl auch höhere Beträge von bis zu 275 Mrd€ möglich sind. Die Differenz von 187 Mrd€ wäre als Finanzpuffer zu sehen.
Es ist notwendig sich von der Aussage der Calvinistischen Arbeitsehtik, „Wer nichts tut darf auch nicht essen“, zu lösen. Ein vielfach propagiertes Recht auf Arbeit der/s Einzelnen heißt doch nichts anderes, dass allein Arbeit zur Bewältigung besserer Lebensbedingungen führt. Das Recht auf Arbeit zementiert das kapitalistische System. Auch das Recht auf Faulheit wie Lafargue es ausdrückte, ist nicht erstrebenswert, da es allein auf der Erfüllung von Konsumwünschen gründet. Ein BGE soll Sicherheit, des Abgeschirmtseins von äußeren Einflüssen, vermitteln. Es soll das gute Leben gewährleisten.
Über die Finanzierung werden Verwerfungen des Steuerrechts und des Sozialrechtes behoben.
Mit der Einführung eines Stufenmodells bei der Einkommensteuer und der damit verbundenen Einbeziehung der Kapitalerträge wird Steuergerechtigkeit eingeführt. Es erfüllt die Art. 14 und 15 des GG.
Mit dem DiB-Finanzierungsmodell werden unter Anrechnung des BGE die Bürger*innen bis zum Medianeinkommen steuerfrei gestellt. Da der Grundfreibetrag und das Ehegattensplitting wegfallen, beteiligen sich alle an der Finanzierung des BGE. Ein Ausgleich der Geringverdiener*innen ist durch das ausreichend hoch gewählte BGE gewährleistet. Ein weiterer Erfolg dieser Reform ist die Abschaffung der stillen Progression, die heute bereits Arbeitnehmer*innen mit Medianeinkommen mit dem Spitzensteuersatz belastet.
In den Sozialgesetzen ist eine weitere Bedingung des GG zu erfüllen. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Die Vielzahl der Rentenkassen trägt nicht zur Befriedung der Gesellschaft bei. Diese Diversität teilt die Gesellschaft. Solidarität innerhalb der Gemeinschaft geht verloren. Sie wird als ungerechter Staat wahrgenommen.
Das DiB-BGE soll die soziale Gerechtigkeit wieder herstellen. Die durch Automatisierung, Digitalisierung, Monopolisierung und Globalisierung veränderte Arbeitsproduktivität zu Gunsten der Unternehmen wird durch die Wertschöpfungsabgabe der Gemeinschaft zugeführt und verbleibt nicht ausschließlich bei den Unternehmen. Die Gemeinschaft stellt den Unternehmen eine funktionierende Infrastruktur aus Energieversorgung, Verkehrsstruktur, Bildung und Wissenschaft zur Verfügung. Die Infrastruktur wird von allen finanziert und bedingt, dass auch der Nutzen Allen zu Gute kommt.
Die Stärkung der Binnennachfrage ist ein weiteres wichtiges Argument. Unser DiB-Modell ist auf jede Volkswirtschaft übertragbar.
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