StGb Paragraph 166 abschaffen

Der "Blasphemie-Paragraph" 166 des Straphgesetzbuches soll restlos gestrichen werden

Diese Initiative wurde angenommen.

Initiator*innen
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Florian Stinner
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Veröffentlicht am
22. März 2019
Bereich
Innenpolitik
Einordnung
Einzelinitiative
Ebene
Bund
Ergebnis der Abstimmung

Diese Initiative wurde angenommen.

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98 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.

Das waren 8 Prozent aller 1272 Abstimmungsberechtigten.

Gotteslästerung ist in Deutschland eine Straftat und wird mit bis zu 3 Jahren bestraft, wenn sie den öffentlichen Frieden gefährdet. Dieser veraltete Paragraph stört Satiriker in ihrer künstlerischen Freiheit und lässt Atheisten verstummen.

Problembeschreibung

Gotteslästerung ist in Deutschland eine Straftat und wird mit bis zu 3 Jahren bestraft, wenn sie den öffentlichen Frieden gefährdet. Dieser veraltete Paragraph stört Satiriker in ihrer künstlerischen Freiheit und lässt Atheisten verstummen.

Die Theorie: Eine Gottheit ist in monotheistischen Religionen eine absolute Größe, sie ist unantastbar und in sich perfekt, ihr kann niemand etwas anhaben. Wenn eine nichtgläubige Person versucht, die Gottheit zu verunglimpfen, sollte es der betroffenen Gottheit also auch nichts ausmachen, da sie darüber steht und darüber hinweg sehen kann. Klagt jetzt aber ein Gläubiger auf Blasphemie (Gotteslästerung), hebt er selbst die Gottheit auf eine hierarchische Ebene herunter, auf der sie in ihrer Würde angreifbar wird. Er enthebt quasi den Gott aus seinem Amt als unantastbare und absolute Größe und müsste deshalb selbst der Blasphemie beschuldigt werden. Alleine dieser Widerspruch sollte uns als Gesellschaft dazu veranlassen, diesen Paragraphen fallen zu lassen.

Ein wahrer Gläubiger, der fest an die Unantastbarkeit seiner Gottheit glaubt, ist über jeden Blasphemievorwurf erhaben und akzeptiert deshalb auch die schlimmste Satire.

Forderung

Der Paragraph 166 des Strafgesetzbuches soll restlos gestrichen werden.

Kosten

Keine, es sollten eher sogar Gerichtskosten bisheriger Blasphemieklagen eingespart werden können.

Finanzierungsvorschlag

Nicht nötig.

Arbeitsweise

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__166.html

Argument der Initiator*innen

Sobald man der Satire Grenzen setzt, werden diese ständig verschärft - das befürworten wir nicht. Außerdem ist der Nebensatz hinsichtlich des öffentlichen Friedens sehr ungenau formuliert. Das ist ein Problem. In einer säkularen Gesellschaft muss das Kritisieren von Glaubensgemeinschaften auf die gleiche Art und Weise akzeptiert und toleriert werden, wie gegenüber anderen gesellschaftlichen Bereichen.

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PRO
"Religionsgemeinschaften müssten Satire und Spott genauso ertragen wie jeder Bürger, jede Partei und jede Institution." Zitat Lindner
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PRO
Die Argumentationskette ist schlüssig
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KONTRA
Ändern, nicht abschaffen
2 Optionen sind hier schlecht abzustimmen
Ein anderes Wort für "Mimimi" finden...
2 Varianten in einer Ini geht nicht.
Der Forderung der Ini stimme ich zu, aber die Argumentation sollte weniger persönlich ausfallen.