Duale Ausbildung gerecht gestalten - Ausnutzung verhindern

In Berufsausbildungen sollen junge Menschen einen Beruf und das Arbeitsumfeld um diesen Kennenlernen. Leider kommt es durch die geringen Entlohnungen und zahllosen Möglichkeiten immer wieder dazu, dass Azubis ausgenutzt werden und eher als billige Arbeitskraft gesehen werden.

Diese Initiative wurde angenommen.

Initiator*innen
Valentin Gashi
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Maik Stöckinger
Veröffentlicht am
24. Oktober 2018
Bereich
Soziale Gerechtigkeit, Wirtschaft, Arbeit & Finanzen
Einordnung
Einzelinitiative
Ebene
Bund
Ergebnis der Abstimmung

Diese Initiative wurde angenommen.

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62 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.

Das waren 5 Prozent aller 1209 Abstimmungsberechtigten.

In dieser Initative wollen wir das bisherige duale Ausbildungssystem in den Bereichen "Vergütung" und "Kontrolle" erneuern. Auszubildende sollen einen fairen Lohn bekommen, der Ausbeutung verhindert und die Kammern sollen sich personell weiterentwickeln um Ausbildungsbetriebe regelmäßig zu überprüfen.

Problembeschreibung

Das duale Ausbildungssystem in Deutschland ist bisweilen schon großartig gelungen. Dennoch fängt es genau da an, dass man jungen Menschen zeigt, was Ausbeutung bedeuten kann. Ein Großteil der Berufseinsteiger und -Einsteigerinnen (zwei Drittel) tut sich ohnehin schon schwer damit, sich für einen Beruf oder eine Fachrichtung zu entscheiden. Daher muss umso mehr verhindert werden, dass sie beim Lernen als billige Arbeitskraft ausgenutzt werden und im jungen Alter Verdrossenheit gegenüber der Arbeitswelt erleben. Durch die nur grob vorgegebenen und branchenbezogenen Tariflöhne werden Azubis in vielen Bereichen einfach als billige Arbeitskräfte genutzt und “verbrannt”. Im Rahmen jeder beruflichen Ausbildung werden junge Menschen nicht darum herum kommen, sich produktiv am Unternehmen zu beteiligen. Dies geschieht dann natürlich als billige Arbeitskraft. Wir möchten damit nicht pauschal alle Betriebe als Ausbeutungsbetriebe bezeichnen, jedoch ist der finanzielle Vorteil und damit einhergehende Charme offensichtlich. Den Arbeitgebenden soll der Nachwuchs im Fokus liegen. Ziele wäre es, dass die Betriebe Auszubildende einstellen, weil sind in die Zukunft ihres eigenen Betriebes schauen und für Mitarbeitenden Verwendung haben.

Forderung

Die Forderung spaltet sich in zwei Szenarien. Eine feste Bindung an den geltenden Mindestlohn ist nicht beabsichtigt, da diese Initiative hauptsächlich gegen das Ausnutzen von Auszubildenden am Arbeitsplatz vorgeht und nicht gegen ihre Bildung in den Berufsschulen (nur die tatsächliche Arbeitszeit soll sich am Mindestlohn koppeln). Auch eine bessere Kontrolle der Ausbildungsplätze soll erreicht werden.

Tarifvergütung + Zusatzleistung

Der Ausbildungsbetrieb wird verpflichtet den Auszubildenden einen Tariflohn von 100% zu zahlen. Ist der Arbeitgeber nicht Tarif gebunden, zählt der in der Branche überwiegend geltende Tarif. Zusätzlich sollen die Auszubildenden vermögenswirksame Leistungen wie Beispielsweise ÖPNV-Tickets, Wohnungszuschuss, private Nutzung der Tankkarte etc. zur Verfügung stehen, die im Bruttowert den Mindestlohn erreichen. In diesem Szenario gilt die Wochenarbeitszeit, da der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen steuerlich absetzen kann.

Mindestlohnkoppelung der tatsächlichen Arbeitszeit

Da Auszubildende in gewissem Rahmen zur Berufsschule verpflichtet sind, soll der Arbeitgeber dadurch keinen Nachteil erleiden. Jedoch soll ihm der Vorteil einer*s Auszubildenden als “billige Arbeitskraft” genommen werden. Ein Mittel dafür ist die Berechnung der Netto-Arbeitszeit (jährliche Arbeitstage minus arbeitsfreie Tage und Berufsschultage gleich Netto-Arbeitstage). An diesen Tagen sollen die Auszubildenden an der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit den regulären Mindestlohn erhalten. An Berufsschultagen soll der reguläre Tariflohn gezahlt werden. Die jährliche Lohnsumme ergibt, verteilt auf die Arbeitstage, die Ausbildungsvergütung. Sonderzahlungen werden nicht in diesen Betrag eingerechnet. Ausfall in der Schule und übermäßige Überstunden sind jedoch pro Jahr oder quartalsweise nachzuzahlen.

Beispielrechnung: 20 Arbeitstage (BW) Sep'18 .40h/Woche Arbeitszeit. 800€ Ausbildungsvergütung (5,00€/h). 2 Berufsschultage/Woche. Mindestlohn ist jedoch 8,84€/h.

2 von 5 Tagen sind Berufsschule, daher sind 2 Tage/Woche mit dem Stundenlohn der Ausbildungsvergütung zu zahlen, 3 Tage/Woche nach Mindestlohn. (2 x 8h x 5,00€ =80,00€) (3 x 8h x 8,84€ = 212,16€) -> 80,00€+212,16€ = 292,16€ -> 1168,64€ /Monat. Ca. 46% Steigerung mit 368,64€.

In beiden Szenarien soll der Staat auf Antragsbasis kleinen Unternehmen Fördermittel oder steuerliche Vorteile zur Verfügung stellen, um diese Regeln einhalten zu können.

Der Anspruch auf eine solche Förderung erlischt, wenn bereits durch Förderung unterstützte Ausbildungsplätze durch andere als Kompetenz- oder Eignungsgründe (Nichtbestehen der Prüfung, ausführlich begründete Schädigung des Betriebsklimas oder nachweislich fehlende Arbeitsmoral) nicht in ein festes Arbeitsverhältnis (mind. 3 Jahre) übernommen worden sind. Diese Entscheidungen sollen mit, wenn vorhanden, dem Betriebsrat und der zuständigen Kammer entschieden werden.

Durch gleiches Angebot fokussiert sich die Nachfrage nicht mehr nach Bekanntheit des Unternehmens sondern richtet sich nach ihrer Qualität und dem Inhalt. Jobben wird nebensächlich, da man in der Ausbildung genug verdient um sich in einem normalen Rahmen ein selbstständiges Leben aufbauen kann.

Des Weiteren soll die Kontrolle der Ausbildungsbetriebe ausgebaut werden. In regelmäßigen Abständen sollen die Ausbildungsplätze und -bedingungen unter die Lupe genommen werden. Unabhängige Gremien sollen hier aus Vertretern der Kammern, Gewerkschaften, externen Betriebsräten, externen Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) und Arbeitgebervertretung mit je einer Person per Losverfahren aus der Region gegründet und mit dieser Aufgabe betraut werden.

Kosten

Die Differenz zur bisherigen Ausbildungsvergütung beläuft sich auf 150 - 500€ pro Monat pro Auszubildende*n. Kleine Betriebe (unter 10 Mitarbeitende) können sich diese Ausbildungsvergütung nicht leisten und sollen daher eine Unterstützung vom Staat in Höhe der Differenz zwischen vollem Tariflohn und dem aktuellen Mindestlohn erhalten können. Diese Förderung ist auf Antragsbasis zu gewähren (FfAiK = Förderung für Ausbildungsmaßnahmen in Kleinunternehmen).

Die weiteren Stellen der Kammern zur Kontrolle der Ausbildungsstätten finanzieren sich durch die Beiträge der Betriebe an die jeweiligen Kammern.

Finanzierungsvorschlag

Die steigenden Kosten für Auszubildende sollen bei Unternehmen ab 10 Mitarbeitenden nicht fremdfinanziert werden. Bei Unternehmen unter 10 Mitarbeitenden sollen diese Mehrkosten durch Förderung aus dem Steuerhaushalt bezahlt werden.

Die zusätzlichen Stellen bei den Kammern sollen durch eigenes Finanzmanagement finanziert werden.

Arbeitsweise

Eigene Erfahrung als Azubi. Gespräche mit anderen Azubis und Ausbildern. Ergebnisse der Umfrage "Schule, und dann?" der Allensbach-Stiftung. (Berufswahl)

Argument der Initiator*innen

Wenn ein Unternehmen wirklich vor hat, sich den Nachwuchs selber zu formen, muss genau das im Fokus liegen. Einem jungen Menschen bringt es wenig, einen Ausbildungsplatz zu bekommen und dann zu erfahren, dass man als Überbedarf ausgebildet wird, weil Auszubildende gut anpacken und günstig sind.

Auch ausbildungsfremde Inhalte sollen somit eingegrenzt werden.

Mit einem ganzheitlichen Lohnniveau für Ausbildungsplätze entsteht für die jungen Menschen die Möglichkeit, den Beruf zu erlernen, den sie sich wünschen.

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PRO
Gerechte Bezahlung und Übernahmegaranie angesichts der zurückgehenden Zahl von Fachkräften.
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KONTRA
Keine Flickschusterei, Ansehen der Arbeit nachhaltig verbessern
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KONTRA
Begünstigung kleiner Unternehmen und das Argument weniger Überbedarf zu produzieren widersprechen sich.
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KONTRA
1. Initiative nicht auf die Begriffe Tarif und Lohn festsetzen. 2. Kontrollmechanismen mehr ausarbeiten
1. Initiative nicht auf die Begriffe Tarif und Lohn festsetzen. 2. Kontrollmechanismen mehr ausarbeiten
Das Element "Tariflohn von 100% ist zu zahlen", ist verwirrend.