Diese Initiative wurde angenommen.
Initiator*innen
Ergebnis der Abstimmung
Diese Initiative wurde angenommen.
Abstimmungsbeteiligung
135 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.
Das waren 11 Prozent aller 1190 Abstimmungsberechtigten.
Text der Initiative (Änderungshistorie einsehen ) 8
Durch die Aufhebung des sogenannten Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche sollen zukünftig alle Schwangeren den Zugang zu Informationen über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in Praxen und Kliniken haben.
Problembeschreibung
Laut der aktuell geltenden Rechtslage dürfen Frauenärzt*innen nicht öffentlich darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, da schon dies unter das Werbeverbot fällt und somit eine Straftat darstellt, die mit Gefängnis- oder Geldstrafe geahndet wird.
Daher können Frauen sich nicht ausreichend über die Möglichkeiten von Schwangerschaftsabbrüchen informieren. Eine Befragung der taz zeigt auf: Ein vollständiger Überblick, wie viele Ärzt*innen in Deutschland an welchen Orten Schwangerschaftsabbrüche durchführen, existiert momentan nicht.
Weil ein Schwangerschaftsabbruch seinem Ausgangspunkt nach ersteinmal eine Straftat ist (die aber unter besonderen Umständen straffrei bleibt) spielt dieses Thema auch in der medizinischen Ausbildung kaum eine Rolle. Dies führt dazu, dass immer weniger Ärzt*innen überhaupt Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Vielerorts ist das Angebot von Kliniken oder Praxen, die einen Abbruch vornehmen, extrem schlecht, seit Jahren nimmt die Zahl der dafür bereitstehenden Einrichtungen ab. Diese Situation könnte sich in den kommenden Jahren noch verschärfen, denn in ganz Deutschland gehen immer mehr Ärzt*innen, die Abtreibung durchführen, in Rente – und es fehlt an Nachwuchs.
Vor allem auf dem Land und in katholisch geprägten Regionen müssen Frauen deshalb oft sehr lange Wege auf sich nehmen, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen wollen. Die Fahrt- und Übernachtungskosten übernimmt auch niemand, was für Frauen mit geringen Einkommen ein gewaltiges Hindernis darstellen kann.
Außerdem wird in letzter Zeit vermehrt aufgrund von § 219a StGB Anklage erhoben gegen Ärzt*innen, die auf ihren Webseiten Schwangerschaftsabbrüche in ihrem gewöhnlichen Leistungskatalog neben anderen Dienstleistungen aufführen. Das geht nicht zuletzt auch auf die Bemühungen der sog. Lebensschützer zurück, die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit leisten, z.B. auch durch Demonstrationen vor Praxen.
Forderung
§ 219a StGB soll ersatzlos gestrichen werden.
Kosten
Keine. Im Gegenteil die Kosten für Ermittlungstätigkeiten der Staatsanwaltschaften und für die Gerichtsverfahren entfallen. Gesundheitskosten werden eingespart, weil Folgekosten von Komplikationen o.ä. zurückgehen werden.
Finanzierungsvorschlag
Keiner
Arbeitsweise
Quellen:
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu §219a StGB: https://www.bundestag.de/blob/546646/c859048b1b56bebb8a9bd0eca275b119/wd-3-252-17-pdf-data.pdf
Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/006/1900630.pdf
Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion Die Linke: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/000/1900093.pdf
Gespräch mit Frauenärtzin Hänel: https://www.deutschlandfunk.de/aerztin-kristina-haenel-leichtfertige-abtreibungen-gibt-es.694.de.html?dram:article_id=425368
Statistiken zum Thema Abtreibungen: https://de.statista.com/themen/267/abtreibung/
Artikel aus der taz über die Unterversorgung: http://www.taz.de/!5487589/
Argument der Initiator*innen
Das Werbeverbot soll vor allem die Schwangerschaftsabbrüche nach der Fristenlösung treffen. Die anderen Indikationen sind nicht so sehr das Ziel.
Das oft (gerade wieder von der CDU) vorgebrachte Argument, daß ein Schwangerschaftsabbruch nichts "Normales" sein und nicht kommerzialisiert werden darf, geht aus unserer Sicht völlig fehl.
Sich für einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden, ist für Frauen immer eine Ausnahmesituation und oft extrem belastend. Sie steht wegen der knappen Fristen für die Beratung und die Durchführung des Abbruchs unter Druck und ist auf schnelle und zuverlässige Infomationen angewiesen. Viele Kliniken führen zwar Abtreibungen durch, aber nicht solche nach Fristenlösung.
Wir möchten, dass Frauen in dieser Situation gute medizinische Bedingungen und eine gute psychologische Betreuung haben. Dazu gehört, dass sie sich informieren können, ohne z.B. auf die Internet-Seiten der Lebensschützer mit ihren Listen und der gleichzeitig ausgedrückten Ablehnung angewiesen zu sein.
Wir sind der Überzeugung, dass jede Schwangere selbst über ihren Körper entscheiden darf und dass der Staat nicht die Aufgabe hat, sie in dieser Situation zu bevormunden. Und insbesondere darf der Staat nicht die Schwangere einer gesundheitlich unsicheren Situation überlassen oder sie sogar in einen illegalen Schwangerschaftsabbruch treiben.
Nichts anderes bewirkt aber auch der § 219a StGB, weswegen wir für seine ersatzlose Streichung sind.
PRO
PRO
PRO
PRO
KONTRA
PRO