Diese Initiative wurde angenommen.
Initiator*innen
Ergebnis der Abstimmung
Diese Initiative wurde angenommen.
Abstimmungsbeteiligung
50 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.
Das waren 4 Prozent aller 1203 Abstimmungsberechtigten.
Text der Initiative (Änderungshistorie einsehen ) 12
Die angenommene Initiative „Organspende per Gesetz für Alle“ führt zu offenen Fragen, die sich aus dem Ziel der Initiative ergeben.
Durch die nachstehende Änderungsinitiative sollen weitere Zusätze eingebracht werden um die Umsetzung der ursprünglichen Initiative zu konkretisieren.
Problembeschreibung
Der Initiativtext beschreibt bisher nur grob, dass alle Deutschen zu Organspendern gemacht werden sollen.
Dabei entsteht noch folgende Frage:
1) Wie soll die Organspende für Kinder in Zukunft geregelt werden? Bisher erfolgt die Einwilligung für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren durch die Eltern.
Weiterhin wurde bisher fast gar nicht auf das jetzige System der Organspende eingegangen, sowie Problemen damit, die zu der derzeit niedrigen Spendequote führen.
Nicht immer ist es mangelnder Wille der Bevölkerung der Spenden verhindert. Weitere Ursachen wie Desinformation, Finanzierungsprobleme für Kliniken sowie ein starkes Misstrauen haben zu dieser Situation beigetragen.
Es ist daher sinnvoll, nicht nur an der Konsequenz der niedrigen Spendenquote zu arbeiten, sondern auch an Systemfehlern, die dazu führten und immer noch weiter zu weniger Spendevorgängen führen werden, selbst mit der geforderten Widerspruchslösung.
Bearbeitet wurden daher auch folgende Problemstellungen:
2) Welche Auswirkungen könnte ein Widerspruch/Zustimmung auf den eigenen Wunsch nach einem Organ haben?
3) Wie kann das jetzige System der Aufklärung in der Bevölkerung verbessert werden?
4) Was muss getan werden, um potentielle Organspender besser zu identifizieren und zu melden?
5) Wie kann die Bereitschaft zur Transplantation auch in den Kliniken verbessert werden?
6) Wie kann verhindert werden, dass Transplantation nicht aus Profitinteressen durchgeführt wird?
7) Wer entscheidet für Menschen, die nicht für sich selbst entscheiden können (ausgenommen Kinder)?
Forderung
Zu 1) Textergänzung bei Forderungen:
Ab 14 Jahren kann ein Kind selbst Widerspruch/Zustimmung einlegen, vorher ist Widerspruch durch mindestens ein Elternteil/Erziehungsberechtigten möglich. Dieser Widerspruch bleibt solange gültig, bis er vom Kind geändert wird.
Bei Zustimmung/Widerspruch in einem Register kann ein Kommentar zu den Beweggründen hinzugefügt werden, welche die Situation zwischen Ärzten und Angehörigen einfacher macht. Einen Kommentar einbringen können Kinder auch schon vor dem 14. Lebensjahr.
Zu 2) Textergänzung bei Forderungen:
Eine Willensbekundung zum Nicht-Spenden hat keinerlei Auswirkungen.
zu 3) Textergänzung bei Forderungen:
Die Aufklärung hat zum Ziel die Mitmenschen bestmöglich aufzuklären ohne Zielsetzung zu mehr Organspenden, sondern zu mehr Information.
Einmal jährlich bieten die Transplantationszentren einen Tag der offenen Tür an. An diesen Tagen finden Vorträge zur Thematik der Organtransplantation und Führungen im Krankenhaus statt, die es auch ermöglichen, sich mit Ärzten und Patienten (die ihre Zustimmung dazu geben) persönlich auszutauschen. Aktuell gibt es fast 50 Transplantationszentren, also 50 Möglichkeiten im Jahr, sich zu informieren, wenn jedes Zentrum den Tag selbst festlegt.
Wer Aufklärung möchte, kann sich hierfür an das zuständige Gesundheitsamt wenden. Die dort angestellten Ärzte können dann alle Fragen zum Thema kompetent beantworten.
Aufklärung über das Widerspruchsrecht der Eltern soll Bestandteil von geburtsvorbereitenden Informationen und Veranstaltungen sein.
zu 4) Textergänzung bei Forderungen:
Der Spendewunsch oder Widerspruch wird in einem Zentralregister vermerkt auf das alle Ärzte und Kliniken zugreifen können.
Als Vermerk oder eigener Unterpunkt kann auch angegeben werden für welche Zwecke Organe entnommen werden dürfen und für welche nicht (Spende, Forschung, Ausbildung).
zu 5) Textergänzung bei Forderungen:
Alle entstehenden Kosten die für die Kliniken entstehen müssen vollständig und realistisch durch die Krankenkassen erstattet werden und nicht per Pauschale.
zu 6) Textergänzung bei Forderungen:
Eine unabhängige Kontrollperson wird in der Klinik etabliert und überwacht die Abläufe, eine Art Organspendebeauftragter.
Ein Whistleblower Gesetz das Mitarbeiter von Kliniken ermutigt ohne Bestrafung Mängel aufzuzeigen.
Fehlverhalten wird durch Strafanzeige gegen den behandelnden Arzt konsequent verfolgt.
zu 7) Textergänzung bei Forderungen:
Menschen die nicht in der Lage sind, über sich selbst zu entscheiden sind von der Widerspruchslösung ausgenommen.
Kosten
Die Kosten die derzeit für den Prozess der Organspende über eine Pauschale von den Kassen übernommen wird, reicht nicht immer aus, und führt zu einem Defizit.
Da dieser Betrag gemäß Forderung 5) vollständig und realistisch erstattet werden muss, wird es zu Kostensteigerungen kommen.
Haben alle Maßnahmen Erfolg und es kommt zu mehr Spendenvorgängen, wird es ebenfalls zu Kostensteigerungen kommen.
Weiterhin wird durch das Hinzufügen eines Organspendebeauftragten in jeder Klinik, ein personeller und somit auch finanzieller Mehraufwand entstehen für die Kliniken entstehen.
Finanzierungsvorschlag
Es handelt sich nur um eine Konkretisierung der originalen Initiative.
Die Kosten sind durch den Haushalt der Krankenkassen auszugleichen.
Arbeitsweise
Es wurde eine Nachdiskussion geführt, mit dem Ziel Verbesserungsvorschläge zu ermitteln. Die Erstinitiatoren von "Organspende per Gesetz für alle" wurden in Diskussion eingeladen.
Nachdem eine erste Initiative "Ergänzungen zu „Organspende per Gesetz für alle“ Teil 1" angenommen wurde, haben wir nun einige kontroversere Forderungen diskutiert.
Um zu akzeptablen Ergebnissen zu kommen, wurde hier im Verlauf der Diskussion eine systemische Konsensierung durchgeführt. Hierzu wurden die Fragen, die in der Problemstellung zu finden sind formuliert, deren Lösungsvorschläge gesammelt, ausdiskutiert und bewertet.
Gemäß dem Ergebnis des systemischen Konsensierens ergaben sich die im Abschnitt Forderung formulierten Antworten.
Es war ausdrücklicher Wunsch der Initiatoren, mehrere akzeptable sich ergänzende Lösungsvorschläge für das Problem zu übernehmen.
Es wurde daher folgende Entscheidung hinsichtlich der Lösungen getroffen:
Haben zwei oder mehrere Lösungen einer Fragestellung hohe Zustimmungswerte (in diesem Falle >70%) und schließen sich nicht gegenseitig aus, wurden sie gemeinsam aufgenommen.
Ausnahme ist die Frage 7 und die darauf bezogene Forderung. Diese wurde als Ergebnis der Plenumsdiskussion auf den Marktplatz zur Diskussion gestellt und deren Ergebnis als Änderung mit aufgenommen.
Diese Initiative soll folgende Initiative: https://abstimmen.bewegung.jetzt/initiative/43-organspender-per-gesetz-fur-alle
zusammen mit: https://abstimmen.bewegung.jetzt/initiative/176-erganzungen-zu-organspende-per-gesetz-fur-alle-teil-1
ergänzen.
Argument der Initiator*innen
Das Thema Organspendepflicht ist in der Bevölkerung umstritten.
Mit der Forderung von DiB, für die Organspendepflicht, muss also aufkommenden Fragen/Standpunkten begegnet werden.
Eine Ausdetailierung der originalen Initiative ist also geboten, allein um zu zeigen, das man sich damit wirklich auseinander gesetzt hat.
Es wird die Arbeit von Wahlkämpfern und anderen Vertretern der Partei erleichtern und auch Diskussionen vereinfachen.
KONTRA