Diese Initiative wurde abgelehnt.
Initiator*innen
Es wurde auch folgende Variante eingebracht
Leitlinien einer zukunftsorientierten Gesundheitspolitik
Die Stärken des deutschen Gesundheitssystems ausbauen, negative Entwicklungen erkennen und verbessern - für eine moderne Gesundheitspolitik auf der Basis von Solidarität, Gerechtigkeit und Zukunftsorientierung
Ergebnis der Abstimmung
Diese Initiative wurde abgelehnt.
Abstimmungsbeteiligung
71 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.
Das waren 19 Prozent aller 371 Abstimmungsberechtigten.
Text der Initiative (Änderungshistorie einsehen ) 8
Wir wollen Wege aufzeigen, wie unser Gesundheitswesen in Hinblick auf mehr individuelle Selbstbestimmung, demokratische Gestaltung und Solidarität verändert werden muss.
Dazu ist unerlässlich: A. Freie Wahl des Arztes/Therapeuten sowie der Art der Behandlungsmethode. B. Einrichtung einer repräsentativen, demokratisch gewählten Institution zur Gestaltung des rechtlichen Rahmens und zur Beschlussfassung über alle wesentlichen Aspekte des Gesundheitswesens. C. Finanzierung des Gesundheitswesens aus einer neuen Steuer oder Abgabe
Problembeschreibung
Die persönlichen Freiheiten im Umgang mit Problemen der Gesundheit werden immer mehr und mehr durch angebliche ökonomische Zwänge, aber auch durch eine zunehmend einseitige Dominierung "leitliniengerechter" Vorgehensweise eingeschränkt. Die ärztliche Therapiefreiheit und Berücksichtigung oftmals höchst individueller Befindlichkeiten auf Seiten der Patienten werden durch diese Entwicklung in Frage gestellt und zunehmend unmöglich gemacht.
Ein demokratisch legitimiertes Gremium zur Kontrolle und Weiterentwicklung unseres Gesundheitswesens sowie der großen in diesem System fliessenden Geldströme fehlt. Der Gemeinsame Bundesausschuss - das mächtigste Gremium des Gesundheitsapparates - besteht aus 13 überwiegend medizinisch nicht gebildeten Personen. Die Versicherten haben in diesem Gremium kein Stimmrecht.
In der Finanzierung der heutigen gesetzlichen KV fehlen gerade diejenigen, die gesund und einkommensstark sind. Bei einer alternden und zunehmend auf Leistungen des Gesundheitswesens angewiesenen Bevölkerung ist die solidarische Teilnahme aller Bürger unverzichtbar.
Forderung
A. Selbstbestimmung im Gesundheitswesen bedeutet: A.1. Die Unterscheidung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung soll entfallen. Alle Bürger können den Arzt ihres Vertrauens aufsuchen. Die Honorierung der Ärzte/Psycho-/Physio-Therapeuten erfolgt nach einem Zeitschlüssel (s.u. A.3.) Das therapeutisch-medizinische Gespräch wird so gebührend aufgewertet . Auf diesem Wege wird auch der Zugang aller Versicherten zur ärztlich verantworteten Behandlung mit von der konventionellen Medizin abweichenden Therapieformen bürokratiefrei gewährleistet.
A.2. Die aktuell noch bestehenden Hürden zur Erstattung der Arznei- und Heilmittel (z.B. Kunsttherapie) der im Sozialgesetzbuch V bereits genannten besonderen Therapie-richtungen Homöopathie, anthroposophische Medizin und Phytotherapie sollen beseitigt werden. Zur Honorierung dieser Leistungen können die in der sogenannten „Integrierten Versorgung“ für diese Therapierichtungen aktuell bereits implementierten Regelungen als Orientierung dienen.
A.3. Für freiberufliche/niedergelassene Ärzte könnte ein Satz von ca. 2,50 €-3 € je Arztminute angesetzt werden. Das Honorar derjenigen Ärzte, die im Angestelltenverhältnis tätig sind, kann vom jeweiligen Arbeitgeber der Verrechnungsstelle (s.u. ) zzgl. einer Verwaltungs-pauschale von ca. 3-5% in Rechnung gestellt werden. Die Verpflichtungen der Arbeitgeber zur gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung an den Sozialbeiträgen bleiben hiervon unberührt. Entsprechende Zeithonorierungssätze für die Therapeuten der Psycho- und Physiotherapie, Ergotherapie u.a. sind noch auszuhandeln.
A.4. Ein bestimmter, noch festzulegender Betrag soll jedem Versicherten jährlich zu freier Verfügung für gesundheitliche Belange oder - Bildung zur Verfügung stehen. Dieser Betrag wird aus den geleisteten Beiträgen entnommen.
B. Demokratie im Gesundheitswesen braucht ein Gremium, welches demokratisch gewählt wird.
B.1. Als erster Schritt in diese Richtung sollte der „Gemeinsame Bundesausschuss“ (GBA) auf ca. 100 allgemein, frei und gleich gewählte Mitglieder erweitert werden. Hierbei ist der Länderproporz zu beachten. Alle Mitglieder dieses erweiterten GBA haben gleiches Initiativ- u. Stimmrecht.
B.2. In einem zweiten Schritt kann - wiederum auf dem Weg demokratischer Wahl - eine Erweiterung dieses GBA hin zu einem Gesundheitsparlament oder einer Gesundheitskonferenz erfolgen. Diesem Gremium soll auch obliegen, Studienaufträge an die Wissenschaft zu erteilen. Alle Ergebnisse solcher akkreditierter Studien müssen veröffentlicht werden. Sie dienen der Entscheidungsfindung des Gremiums, haben aber keinen zwingenden Charakter für die Beschlussfassung.
C. Steuerfinanzierung des Gesundheitswesens
C.1. Das Gesundheitswesen soll zukünftig durch eine Gesundheitsabgabe oder -steuer finanziert werden. Hierbei können auch Boni für Patienten berücksichtigt werden, wenn z.B. ein besonders gesundheitsbewusstes Verhalten nachgewiesen wird - z.B. Nichtraucher o.ä. Die Abgabe ist kostendeckend und wird paritätisch von den Arbeitgebern mitfinanziert. Die Gesetzlichen Krankenkassen werden dann durch eine einfache Behörde ersetzt und aufgelöst. Die Verrechnungsstelle kann z.B. beim Finanzamt angesiedelt sein.
C.2. Die Erstattung der Honorare an Ärzte und Therapeuten erfolgt durch die o.g. Behörde nach Plausibilitätsprüfung der Abrechnungen in Schriftform u./o. elektronisch durch diese und zuvor durch den Patienten. Hierbei kommt im Wesentlichen die Einhaltung einer - noch zu bestimmenden - vernünftigen Arbeitszeit pro Tag und Behandler zur Prüfung in Betracht.
C.3. Die bisherigen Kassengeschäftsstellen sollen in ein flächendeckendes Netz von Gesundheits-Informationsstellen mit umfassenden, für jedermann zugänglichen Datenbanken und interaktiver Beteiligung aller Bürger umgewandelt werden. So können kontinuierlich Gesundheitsbildung, Vorschläge zur Optimierung des Gesundheitswesens, Clearing-/Beschwerdeprozesse und ein ständiger Austausch mit dem o.g. Gesundheitsparlament realisiert werden.
Kosten
Insgesamt werden die Gesamtkosten unseres Gesundheitswesen durch die o.g. Maßnahmen reduziert - Doppel- und Vielfachstrukturen z.B. bei der Verwaltung der heutigen Krankenkassen werden vermieden. Alle Ausgaben werden auf demokratischer Basis durch das Gesundheitsparlament bzw. die Gesundheitskonferenz kontrolliert. Eine jährliche Bilanzerstellung durch die genannte Kostenerstattungsbehörde ist selbstverständlich. Das Gesundheitsparlament prüft und genehmigt diese Bilanzen. Das Gesundheitsparlament wird mit Mitteln des Gesundheitswesens finanziert. Es ist zu vermuten, dass die Kosten hierfür deutlich unter den gegenwärtigen Verwaltungskosten der Kassen liegen werden.
Finanzierungsvorschlag
s.o. unter Punkt C. Solidarische Finanzierung über eine Steuer.
Arbeitsweise
Beschäftigung mit der Entwicklung unseres Gesundheitswesens über mehr als 27 Jahre in eigener Kassen-Praxis haben die niedergelegten Gedanken entstehen lassen.
Argument der Initiator*innen
Die erkennbaren Fortschritte einer neuen Ausrichtung des Gesundheitswesens liegen auf der Hand: Optionen für eine plurale Weiterentwicklung neuer Therapiemöglichkeiten werden geöffnet, die Beteiligung der Bevölkerung an langfristigen Planungen aber auch an Reaktionen auf akute Problemlagen wird das Interesse an Prävention, Selbstbeteiligung und Motivation zu gesundheitsbewusstem Lebensstil beträchtlich steigern.
Es wurde auch folgende Variante eingebracht
Leitlinien einer zukunftsorientierten Gesundheitspolitik
Die Stärken des deutschen Gesundheitssystems ausbauen, negative Entwicklungen erkennen und verbessern - für eine moderne Gesundheitspolitik auf der Basis von Solidarität, Gerechtigkeit und Zukunftsorientierung
KONTRA
KONTRA
KONTRA
PRO
KONTRA
KONTRA
KONTRA
KONTRA