Diese Initiative wurde angenommen.
Initiator*innen
Ergebnis der Abstimmung
Diese Initiative wurde angenommen.
Abstimmungsbeteiligung
122 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.
Das waren 10 Prozent aller 1182 Abstimmungsberechtigten.
Text der Initiative (Änderungshistorie einsehen ) 7
Als Repräsentation aller Bürger*innen Europas sollte nur das Europäische Parlament ausschließlich selbst sein eigenes Wahlrecht festlegen. Dieses ist auch bei allen nationalen Parlamenten der EU üblich.
Problembeschreibung
Seit der Einführung der direkten Wahlen für das Europäische Parlament 1979 werden in den Nationen der EU unterschiedliche Wahlsysteme angewendet. Wie das Europäische Parlament in den verschiedene Ländern gewählt wird, entscheiden zum großen Teil die Nationen. Bei der Gestaltung des Wahlsystems haben sie relativ viele Freiheiten (Es gibt zum Beispiel unterschiedliche Höhen von Sperrklauseln und Umrechnungsverfahren von Stimmanteilen in Mandatsanteile). Vorgeschrieben ist allerdings, dass ein Verhältniswahlrecht angewendet werden muss [1,2]. Im Gegensatz zu den nationalen Parlamenten (an deren Wahlsystemen sich die nationalen EU-Parlamentswahlen meist anlehnen) entscheidet das Europäische Parlament aber nicht selbst über das Wahlsystem zur eigenen Wahl. So konnte zum Beispiel die Bundesregierung eine Sperrklausel vorantreiben, auch wenn aktuell noch unklar ist, ab wann diese gelten soll (2024 oder doch schon 2019) [3].
Forderung
Wir fordern das Recht des Europäischen Parlaments vollständig und ausschließlich über sein eigenes Wahlrecht zu entscheiden.
Kosten
keine
Finanzierungsvorschlag
keinen
Arbeitsweise
Die Ini wurde im Team Demokratie & transparentes Europa gemeinsam entwickelt und im Marktplatz zu Diskussion gestellt: https://marktplatz.bewegung.jetzt/t/das-europaeische-parlament-soll-ueber-sein-eigenes-wahlrecht-entscheiden/23556 (immer noch offen)
Quellen
[1] Art 7. TFEU [2] http://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/21/das-europaische-parlament-wahlmodalitaten [3] https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eu-parlament-kleinstparteien-sperrklausel-einfuehrung-bverfg-wahlrecht/ [4] http://www.bpb.de/politik/wahlen/wahlen-in-deutschland/249551/vertrag-von-lissabon
Argument der Initiator*innen
Da das Europäische Parlament alle Bürger*innen Europas repräsentiert, sollte dieses Parlament auch über sein Wahlrecht entscheiden und nicht die Regierungen der einzelnen Länder, da sonst die Gefahr besteht, Wahlsysteme zum eigenen Vorteil zu gestalten.
Trotz weitreichenden Reformen zur Stärkung des Europäischen Parlaments und somit der Partizipation der europäischen Bürger*innen - zuletzt im Vertrag von Lissabon - verbleibt neben dem fehlenden Initiativrecht eine weitere entscheidende Lücke: Das Europäische Parlament hat nicht die Kompetenz, über sein eigenes Wahlrecht zu entscheiden. Solange diese Lücken nicht geschlossen sind, gilt das Europäische Parlament nicht als vollwertiges Parlament, und dass, obwohl es nach dem indischen Parlament, die meisten Wählerinnen und Wähler auf der Welt vertritt [4].
PRO