Diese Initiative wurde angenommen.
Initiator*innen
Ergebnis der Abstimmung
Diese Initiative wurde angenommen.
Abstimmungsbeteiligung
139 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.
Das waren 36 Prozent aller 382 Abstimmungsberechtigten.
Text der Initiative (Änderungshistorie einsehen ) 3
- Parteien sollen privaten Parteispenden nur bis maximal 50.000 € pro Person und Jahr annehmen dürfen
- Unverzügliche Veröffentlichung von privaten Parteispenden ab 2000 €
Problembeschreibung
Immer wieder spenden einzelne Personen große Summen an Parteien. Dadurch beeinflussen sie massiv die politische Agenda in ihrem Sinne.
Jüngstes Beispiel sind die Spenden des Immobilien-Unternehmers Christoph Alexander Kahl an die CDU. Im November spendete er 100.000 Euro - gestückelt in zwei 50.000 Euro Spenden, um die Veröffentlichungsplicht zu umgehen. [1]
Spenden unter 50.000 Euro müssen erst ab 10.000 Euro veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung erfolgt oft erst im folgenden Jahr im Rechenschaftsbericht der Parteien. Immer wieder wurden Spenden gestückelt, um nicht im Bericht aufzutauchen.
Forderung
- Parteien sollen privaten Parteispenden (Geld- wie Sachspenden) nur bis maximal 50.000 € pro Person und Jahr annehmen dürfen. Für Sachspenden gilt eine Bagatellgrenze von 500 €.
- Unverzügliche Veröffentlichung von privaten Parteispenden ab 2000 € (Name des Spenders und Verwendungszweck).
Kosten
2016 haben Parteien in Deutschland 2,71 Millionen Euro an Großspenden (Spenden über 50.000 €, auch Unternehmensspenden) erhalten. [1]
Eine Begrenzung von privaten Parteispenden würde eine Neuausrichtung der eigenen Finanzierung der Parteien nötig machen. Parteien müssten sich auf Mitgliedsbeiträge, Kleinspenden und engagierte Ehrenamtliche konzentrieren.
Finanzierungsvorschlag
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Arbeitsweise
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Argument der Initiator*innen
Durch private Parteispenden beeinflussen einzelne Personen massiv die politische Agenda in ihrem Sinne. Mitbestimmung darf keine Frage des Geldes sein. Eine Begrenzung und mehr Transparenz ist ein wichtiger Schritt zur Eingrenzung des ausufernden Lobbyismus.
Demokratie in Bewegung geht mit gutem Beispiel voran. In unserer Satzung verpflichten wir uns, alle Spenden über 1000 Euro unverzüglich mit Name, Summe und ggf. Verwendungszweck zu veröffentlichen.