Diese Initiative wurde angenommen.
Initiator*innen
Ergebnis der Abstimmung
Diese Initiative wurde angenommen.
Abstimmungsbeteiligung
85 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.
Das waren 9 Prozent aller 975 Abstimmungsberechtigten.
Text der Initiative (Änderungshistorie einsehen ) 2
Die angenommene Initiative „Organspende per Gesetz für Alle“ führt zu offenen Fragen, die sich aus dem Ziel der Initiative ergeben. Durch die nachstehende Änderungsinitiative sollen Zusätze eingebracht werden, um die Umsetzung der ursprünglichen Initiative zu konkretisieren.
Problembeschreibung
1) Der Initiativtext beschreibt bisher, dass alle Deutschen zu Organspendern gemacht werden sollen nach dem Vorbild anderer Länder mit Widerspruchsregelung.
Dabei ist ein Widerspruch vorhanden, denn die meisten Länder mit Widerspruchsregelung, machen keinen Unterschied zwischen ihren eigenen Staatsbürgern und Eingereisten aus anderen Staaten.
Die Frage ist also offen, wie verfährt man mit Bürgern anderer Staaten?
2) Der Verweis auf ein nationales Widerspruchsregister fehlt und die Bedingungen die es erfüllen muss.
3) Ein nationales Widerspruchsregister schützt nicht davor unter ausländische Organspendepflicht zu fallen.
Bisher wird empfohlen den Organspendeausweis dabei zu haben oder einen Widerspruch im jeweiligen Zielland einzureichen.
Es darf jedoch bezweifelt werden, ob der Organspendeausweis immer richtig verstanden und interpretiert wird bzw. überhaupt danach gesucht wird.
Auch die Kenntnis ausländischer Organspendegesetze ist nicht sehr weit verbreitet.
4) Ein Widerspruchsregister kann nur geprüft werden, wenn die Identität des Spenders feststeht. Was tun bei Menschen, deren Identität nicht klar ist?
5) Abzusehen ist, dass selbst bei Organspendepflicht für alle, die Organspenden gegenüber dem Bedarf immer geringer werden. Ursächlich ist die demographische Entwicklung.
Forderung
zu 1) Textergänzung in Forderungen: Bei ausländischen Staatsbürgern wird das Gesetz des jeweiligen Heimatlandes angewandt und ggf. deren Widerspruchsregister geprüft.
Bei Ländern in denen es keine Möglichkeit zum Widerspruch gibt oder keine Regeln zur Organspende vorliegen, gilt die Zustimmungsregelung. Nahe Verwandte können also ihr Einverständnis zur Organspende geben. Eine automatische Organspendepflicht gilt bei diesen also nicht.
Zu 2) Textergänzung in Forderungen: Aufbau eines nationalen Widerspruchsregisters. Dieses muss nach den öffentlich-rechtlichen Grundsätzen geführt werden (Datenschutzregeln).
Eine persönliche Einsicht zur Prüfung muss möglich sein, denkbar über den Postweg oder/und den Gang zum Bürgeramt.
Die Änderung des Eintrages darf nicht länger als 24 Std. dauern.
Das Abrufen und Ändern des Eintrages muss für Anwender kostenfrei sein.
Zu 3) Textergänzung in Forderungen: Ein internationales Widerspruchsregister soll angestrebt werden.
Das Ziel ist, die Feststellung der Organspendebereitschaft in internationalen Fällen zu beschleunigen und den Widerspruch auch international zu gewährleisten. Aufgrund der recht unterschiedlichen internationalen Datenschutzgesetze kann dies ein längerfristiger Prozess werden. Es wird daher empfohlen, zuerst einen Datenaustausch der nationalen Register einzurichten. Der Antragssteller kann nach Zustimmung für diesen Datenaustausch gefragt werden, mit dem Hinweis auf die möglichen Risiken in Bezug auf die Datenbestimmungen der ausländischen Register.
Zu 4) Textergänzung in Forderungen: Bei nicht eindeutig feststellbarer Identität darf keine Organentnahme vorgenommen werden.
Zu 5) Textergänzung in Forderungen: Die Förderung der regenerativen Medizin muss gesteigert werden, bis sie das Defizit wirksam ausgleichen kann. (Tissue Engineering, Organzüchtung oder auch Organdruck / Bioprinting sind hier entsprechende Stichworte)
Kosten
Es handelt sich nur um eine Konkretisierung der originalen Initiative.
Forderung 5) ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Eine Förderungsstrategie mit einer Kostenabschätzung soll über eine eigenen Initiative erarbeitet werden.
Finanzierungsvorschlag
Nicht notwendig.
Arbeitsweise
Es wurde eine Nachdiskussion geführt, mit dem Ziel Verbesserungsvorschläge zu ermitteln. Die Erstinitiatoren von "Organspende per Gesetz für alle" wurden in Diskussion eingeladen.
Hieraus entstanden drei Initiativenentwürfe: Ergänzungen zu „Organspende per Gesetz für alle“ Teil 1 Initiative: Ergänzungen zu „Organspende per Gesetz für alle“ Teil 2A Initiative: Ergänzungen zu „Organspende per Gesetz für alle“ Teil 2B
Diese sollen separat abgestimmt werden, aufgrund unterrschiedlicher Lösungsansätze in Unterpunkten.
Argument der Initiator*innen
Das Thema Organspendepflicht ist in der Bevölkerung umstritten.
Mit der Forderung von DiB, für die Organspendepflicht, muss also aufkommenden Fragen/Standpunkten begegnet werden.
Eine Ausdetailierung der originalen Initiative ist also geboten, allein um zu zeigen, das man sich damit wirklich auseinander gesetzt hat.
Es wird die Arbeit von Wahlkämpfern und anderen Vertretern der Partei erleichtern und auch Diskussionen vereinfachen.
KONTRA
KONTRA