Diese Initiative wurde angenommen.
Initiator*innen
Ergebnis der Abstimmung
Diese Initiative wurde angenommen.
Abstimmungsbeteiligung
63 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.
Das waren 6 Prozent aller 982 Abstimmungsberechtigten.
Text der Initiative (Änderungshistorie einsehen ) 8
Seit Anfang 2017 beträgt der Pflegeversicherungsbeitrag bundesweit 2,55%. Dieser teilt sich bei normalen Beschäftigten auf in 50% Arbeitgeberanteil und 50% Arbeitnehmeranteil, jeweils also 1,275%.
In Sachsen ist diese Aufteilung allerdings nicht paritätisch. Dort liegt der Arbeitgeberanteil bei 0,775% und der Arbeitnehmeranteil bei 1,775%.
Ursache ist, dass in allen anderen Bundesländern der Buß-Bettag (22.11.2017) 1995 abgeschafft wurde, als Teil eines Kompromisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Als Sonderlösung wurde die Parität in Sachsen aufgehoben und der Buß- und Bettag konnte behalten werden.
Problembeschreibung
Die Aufhebung dieses paritätischen Beitrages in Sachsen führt dazu, dass dort die Arbeitnehmer im Vergleich zu allen anderen Bundesländern benachteiligt werden.
Bei einem Durchschnittsgehalt von 2524€ im Monat, beträgt der Unterschied 12,62€ pro Monat, 151,44€ im Jahr.
Im Kontext, dass andere Bundesländer noch mehr Feiertage haben und diese bei Sozialbeiträgen auch nicht berücksichtigt werden, ergibt diese Ausnahmeregelung nur wenig Sinn.
Sie entlastet so nur die Unternehmen in Sachsen und gleicht eher einem Steuervorteil.
Weiterhin ist der Höchstzuschuss des Arbeitgebers für Beiträge für die private Krankenversicherung ebenfalls an den Arbeitgeberanteil gekoppelt und dadurch in Sachsen ebenfalls niedriger. 56,42€ monatlich (Pflegeversicherung; bundeseinheitlich außer Sachsen; 4.425,00 € * 1,275%) 34,29€ monatlich (Pflegeversicherung; Bundesland Sachsen; 4.425,00 € * 0,775%)
Forderung
Die Herstellung des paritätischen Pflegeversicherungsbeitrages auch in Sachsen.
Dazu soll der Arbeitgeberanteil von 0,775% auf 1,275% angehoben werden und der Arbeitnehmeranteil von 1,775% auf 1,275% abgesenkt werden.
Dadurch steigt der Höchstzuschuss des Arbeitgebers für Beiträge für die private Krankenversicherung auf 56,42€.
Der Buß- und Bettag wird dabei nicht abgeschafft.
Die Umstellung soll innerhalb von 2 Jahren erfolgen.
Kosten
Betreffen würde es etwa 1.574.307 (Zahl von 2016) Menschen deren Wohnort sich dort befindet.
Nimmt man an, dass diese den Durchschnittslohn bekommen, ergibt sich eine Ersparnis für die Arbeitnehmer zwischen 200 und 250 Millionen Euro pro Jahr bzw. Kosten für die Arbeitgeber in dieser Höhe.
Finanzierungsvorschlag
Die Kosten tragen bei diesem Ausgleich, sämtliche Arbeitgeber Sachsens.
Das kann dazu führen, dass diese höheren Ausgaben auf die Kunden abgeleitet werden.
Arbeitsweise
Die Funktionen im Plenum erlauben es derzeit nicht, eine rein sächsische Initiative zu erstellen.
Es wird daher empfohlen, dass der Landesverband Sachsen dies vermerkt und gegebenenfalls später die Einordnung ändert und den Inhalt anpasst, wenn sich durch Bürgerbefragungen oder nach Meinung der Beweger/innen in Sachsen, die Vorgehensweise geändert werden soll.
Quellen: https://www.lohn-info.de/privatversichert.html https://www.gehaltsvergleich.com/gehalt/Sachsen https://www.statistik.sachsen.de/download/060AVP-Erwerbstaetigkeit/AVI5t02hj1SVBWOG_jeEF.pdf
Argument der Initiator*innen
27 Jahre nach der Einheit, fragt man auch heute noch: Ist die Wiedervereinigung erreicht? Die Antwort ist für die meisten nein.
Während die großen Lohnunterschiede, Abwanderung und Aussterben der Landkreise noch das Offensichtlichste sind, sind es die unterschiedlichen staatlichen Regelungen meist nicht. Das bekannteste ist wohl die unterschiedliche Rentenwertigkeit.
Wie kann sich jemand wertgeschätzt fühlen, dessen Rente formal runtergerechnet wird und mit deren Anpassung so lange gewartet wird, bis die meisten, die 40 Jahre und mehr in der DDR gearbeitet haben, verstorben sind?
Wie kann sich heute jemand wertgeschätzt fühlen, der die gleichen prozentualen Sozialabgaben an den Staat abgibt, aber dessen Sozialleistungen durch einen Abschlag "neues Beitrittsgebiet" systematisch reduziert wird, an vielfältigen Stellen.
Deshalb ist diese Initiative Teil von mehreren Initiativen, die zum Ziel hat, extra "Ost-Gesetze" zu entfernen und damit dafür zu sorgen, dass die ehemaligen staatlichen Grenzen nicht ewig in Gesetzen fortgeschrieben werden.
KONTRA