Diese Initiative wurde angenommen.
Initiator*innen
Ergebnis der Abstimmung
Diese Initiative wurde angenommen.
Abstimmungsbeteiligung
142 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.
Das waren 17 Prozent aller 819 Abstimmungsberechtigten.
Text der Initiative
Die Unterschriftensammlung für die Zulassung zu Bundestags- und Landtagswahlen erfolgt immer noch rein über händische Unterschriften. Im Jahr 2017 sollte es eine Möglichkeit geben, diese Unterschriften mithilfe des Personalausweises bzw. ePerso auch online einzureichen. Außerdem sollte die Entscheidung, ob eine Partei überhaupt als Partei anerkannt wird, vor der Sammlung der Unterstützerunterschriften gefällt werden.
Problembeschreibung
Es gibt immer noch keine Möglichkeit, Unterstützerunterschriften online abzugeben, obwohl die benötigte Infrastruktur schon fast vorhanden ist. Das führt dazu, dass kleinere Parteien durch unnötige künstliche Hürden, über die 2000 benötigten Unterschriften hinaus, extrem behindert werden. Das Papierverfahren mit Straßensammlung, Wahlberechtigungsbescheinigung jeder einzelnen Unterschrift und Einreichung der bestätigten Unterschriften ist so fehlerträchtig, daß man zur Sicherheit 2500++Unterschriften sammeln muß. z.B,: Personen unterschreiben für mehrere Parteien Ämter machen fehlerhafte Bestätigungen. Dokumente gehen auf dem Postweg verloren oder kommen zu spät.
Forderung
Das Prüfverfahren, ob eine Partei überhaupt als Partei anerkannt wird, sollte vor der Sammlung der Unterstützerunterschriften durchgeführt werden. Dadurch wird verhindert, dass unnötig Zeit, Energie und Geld in das Sammeln von Unterstützerunterschriften investiert wird. Unterstützerunterschriften sollten zusätzlich zu der aktuellen Möglichkeit (in Papierform von den Wahlämtern vor Ort bestätigt, für Menschen, die nicht online sind) auch online abgegeben werden können. Dafür müsste es eine Online-Plattform ähnlich des Petitionsportals des Bundestages geben. Die Verifizierung erfolgt dort über den Personalausweis. Die Vorlage der bestätigten Unterstützerunterschriften beim Landeswahlleiter sollte auch per E-Mail oder Fax möglich sein, wie bei allen anderen Behördenvorgängen auch.
Zu diesem Zwecke soll das Bundeswahlgesetz entsprechend angepasst werden.
Kosten
Für die Einrichtung und Unterhaltung eines zuverlässig funktionierenden Onlineportales. Dieses kann dem Petitionsportal des Bundes angegliedert werden, um Kosten zu sparen und die bestehende Identitätsbestätigung zu nutzen.
Finanzierungsvorschlag
Auch wenn die Einrichtung des Online-Portals Kosten verursacht, wird an anderer Stelle gespart. Dadurch, dass online abgegebene Unterschriften nicht mehr bei den Verwaltungen bestätigt werden müssen spart der Staat Geld.
Arbeitsweise
Erfahrung aus der Unterstützerunterschriftensammlung zur Bundestagswahl 2017 Bundeswahlgesetz, besonders § 54. https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/_54.html Bundeswahlordnung http://www.gesetze-im-internet.de/bwo1985/
Argument der Initiator*innen
Als neue Partei und besonders als spät gegründeter Landesverband durften wir erleben, wie das Zulassungsverfahren zur Bundestagswahl (analog läuft es auch bei den Landtagswahlen) uns sehr in Bedrängnis gebracht hat. Wir mussten tausende Menschen persönlich ansprechen, um einen Teil davon zum Ausfüllen eines Formulars zur Unterstützung unserer Landesliste zu bewegen. Dies war für alle ehrenamtlichen Unterschriftensammler mit sehr großem zeitlichen Aufwand verbunden. Diese ausgefüllten Formulare mussten dann von den Sammlern auch noch auf zum Teil 50 verschiedenen Gemeinden zum Bestätigen vorgelegt werden. Dies erfolgte unter großem zeitlichen Aufwand persönlich oder mit finanziellem Aufwand und dem Unsicherheitsfaktor Postweg und Bearbeitungsdauer. Dabei rannten wir uns die Hacken ab, ohne sicher zu wissen, ob DiB überhaupt als Partei anerkannt werden würde, was vielleicht den ganzen Aufwand überflüssig gemacht hätte.
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