Diese Initiative wurde angenommen.
Initiator*innen
Ergebnis der Abstimmung
Diese Initiative wurde angenommen.
Abstimmungsbeteiligung
126 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.
Das waren 15 Prozent aller 853 Abstimmungsberechtigten.
Text der Initiative (Änderungshistorie einsehen ) 3
Die Flüchtlingsdebatte ist spätestens seit 2015 eines der am heftigst debattierten Themen innerhalb der Gesellschaft. Diese dreiteilige Initiative soll Lösungen aus der Problematik aufzeigen. Diese Initiative umfasst Teil 1, die Bekämpfung von Fluchtursachen, während sichere Fluchtwege, Einwanderungspolitik und Integration Gegenstand weiterer Initiativen werden sollen.
Problembeschreibung
Aktuell befinden sich - mit steigender Tendenz - 65 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht, viele davon im nahen Osten und in Afrika. Sie fliehen vor Krieg, Armut, Hunger, Unterdrückung, Ausbeutung, Verfolgung, Diskriminierung, nicht vorhandenen Lebensperspektiven sowie den Auswirkungen des Klimawandels oder aber vor einer Kombination der genannten Ursachen, wobei der Klimawandel maßgeblich durch den Lebensstil der Menschen in den Industrieländern verursacht wird. Daraus ergibt sich eine Verantwortung für seine Folgen.
Nach deutschem und europäischem Recht erhalten alle Flüchtenden Asyl, welche in ihrer Heimat politisch, religiös oder aufgrund ihrer sexuellen Identität verfolgt werden. Darüber hinaus erhalten Flüchtende aus Kriegsländern wie Syrien ein Asyl auf Basis einer gemeinsamen EU-Richtlinie und der Genfer Flüchtlingskonvention. Sind diese Asylgründe nicht gegeben, so erhalten Asylbewerber/innen ein Bleiberecht in Form des subsidiären Schutzrechtes, einen Duldungsstatus oder ggf. ein Verbot der Abschiebung. Menschen wollen nicht fliehen, sondern lieber in ihrer Heimat bleiben. Fernziel aller Anstrengungen muss es sein, Fluchtursachen zu verhindern und Menschenrechte weltweit durchzusetzen. Denn wenn Menschen fliehen, kann man davon ausgehen, dass die Menschenrechte unter die Räder gekommen sind. Ziel innen- und außenpolitischen Handelns sollte also sein, Fluchtursachen zu verhindern.
Forderung
Das übergeordnete Ziel dieses Forderungskataloges ist die Reduzierung der Flüchtlingszahlen durch direkte und indirekte Maßnahmen. Flucht geschieht nicht freiwillig, sondern aus der Not heraus. Die Menschen flüchten vor Furcht vor etwas, z.B. Krieg. Die Mehrzahl der Flüchtenden wollen ihre kulturellen Wurzeln, Traditionen und Sprachen nicht verlieren. Wichtig ist folglich, dass primär die Ursachen bekämpft werden müssen, sodass es überhaupt nicht zur Flucht kommt und auf der anderen Seite muss sichergestellt werden, dass die Asylgesetze richtig angewendet werden. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, muss eine geordnete Rückführung erfolgen bzw. der/die Migrant/in die Möglichkeit haben, aufgrund der Erfüllung der Kriterien eines Einwanderungsgesetzes (z. B. Arbeits- oder Ausbildungsstelle) ein Bleiberecht zu erhalten
Zur Bekämpfung der primären Fluchtursachen gibt es kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen, welche von der Politik umgesetzt werden sollten, um die Flüchtlingsproblematik dauerhaft zu lösen oder zumindest einzudämmen.
I. Kurzfristige Maßnahmen zur Bekämpfung der Fluchtursachen: Flüchtende sollen nach Möglichkeit auf freiwilliger Basis in ihrem Heimatland oder einem Anrainerstaat bleiben. Grundlagen dafür müssen geschaffen werden durch folgende Maßnahmen:
- Bestandsaufnahme der aktuellen Situation: Es ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen, inwieweit Deutschland auf internationaler Ebene getroffene Zusagen in der Vergangenheit und aktuell einhält. Dies betrifft insbesondere Zusagen zu Klimaschutz, Entwicklungshilfe, Staaten mit brandpunktnahen Flüchtlings-Camps. Zugesagte Gelder für UN, Entwicklungshilfe, Klimaschutz sind zuverlässig zu zahlen.
- Keine “Deals” zum Aufhalten von Fluchtbewegungen: Die Vereinbarung mit der Türkei, Geflüchtete aufzunehmen und diese mit den EU-Beitrittsverhandlungen zu verbinden, lehnen wir ab. Die indirekte Konjunkturförderung - die Hilfsgelder bleiben auf jeden Fall in der Region, bei Baufirmen, Versorgungsdienstleistern etc.- muss genügen.
- Maßnahmen bezüglich kriegerischen Auseinandersetzungen: 3.1. Es muss eine deutliche Distanzierung von konfliktverschärfenden, bis hin zu Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen Maßnahmen erfolgen, wie z.B. Waffenverkäufe oder Waffentechnologieverkäufe in Krisengebiete oder an Staaten,die direkt oder indirekt in Krisen verwickelt sind, sind einzustellen. Eintritt für den globalen Frieden, Abrüstung und Einsatz gegen jede Form der kriegerischen Auseinandersetzung. 3.2. Profiteur/innen von Kriegen und Konflikten benennen: Immer auch gibt es Profiteur/innen beim Krieg und Konflikten. Dies bezieht sich sowohl auf Einzelpersonen, auf Organisationen, Unternehmen sowie Staaten. Es gilt, Verflechtungen aufzudecken bzw. transparent zu machen um die Profiteur/innen von Krieg klar erkennbar zu machen. Ein denkbares Mittel dafür wäre ein Staaten-Ranking bezogen auf das profitieren von bewaffneten Konflikten bzw. Krieg. 3.3. Handlungsspielräume für UN-Einsätze erweitern: Die UN muss als Schutzmacht einsatzbereit stehen, um humanitäre Katastrophen zu verhindern, wie etwa Genozide, Deportation und Mord. Die UN muss mit umfangreicheren Mitteln ausgestattet werden, um ihrer Aufgabe zur Sicherung des Friedens gerecht werden zu können.
4.“Geflüchtete in der Nähe ihrer Heimatländer versorgen” Durch die Nähe zum Fluchtland besteht in Anrainerstaaten eine häufig geringere sprachliche und kulturelle Barriere, weshalb die Integration zumeist einfacher zu gestalten ist, als z.B. in Deutschland. Flüchtende sollen nach Möglichkeit auf freiwilliger Basis in ihrem Heimatland oder einem Anrainerstaat bleiben. Die Auffanglager sind finanziell und strukturell auszustatten, es müssen dort Perspektiven für einen längeren Aufenthalt geschaffen werden, der über das tägliche Überleben hinausgeht. Dazu sollen sofortige Verhandlungen mit den Staaten, die Flüchtlingslager betreiben, aufgenommen werden.
II: Mittelfristige Maßnahmen zur Bekämpfung der Fluchtursachen: Überprüfung der EU-Subventionen und Schutzzölle: Oftmals führen EU-Subventionen dazu, dass lokale, z.B. Lebensmittelproduzenten nicht mit den Produktpreisen der EU-subventionierten Erzeugnisse mithalten können. Der örtlichen Bevölkerung wird somit die wirtschaftliche Grundlage entzogen, auf der sie überhaupt etwas aufbauen könnten. Der Anspruch muss die Hilfe zur Selbsthilfe sein. Subventionen und Schutzzölle gehören auf den Prüfstand und gegebenenfalls abgeschafft.
- Neubewertung bestehender und Bewertung neuer Entwicklungs-/ Partnerprojekte: Die Entwicklungspolitik sollte ebenfalls einer grundsätzlichen Neubewertung unterzogen werden, ebenso einer Neuausrichtung. Der zentrale Anspruch muss die Hilfe zur Selbsthilfe sein 2.Die Projektfinanzierungen sollten nicht über Staaten erfolgen, sondern direkt in Projekte vor Ort. Ein effektiverer Einsatz der Geldmittel durch verminderte Korruption und weniger Zweckentfremdung durch zwischengeschaltete Staaten muss sichergestellt werden
- Einseitige Handelsprivilegien für Entwicklungsländer nach dem Vorbild des Lomé-Abkommens von 1975, um die Auswirkungen wirtschaftlicher Ungleichgewichte im Handel zu kompensieren. Dabei soll nur die Wirtschaftskraft als Kriterium herangezogen werden, um zu verhindern, dass eine Bevorzugung bestimmter Staaten entsteht, die aktuellen internationalen Verträgen widerspricht.
III. Langfristige Maßnahmen zur Bekämpfung der Fluchtursachen:
Um die Lebensbedingungen in den ärmeren Ländern dauerhaft zu verbessern, muss eine enge internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Fluchtursachen forciert werden, wie z.B. durch gemeinsame Abkommen zur Bekämpfung des Klimawandels oder der Hungers, fairem Handel, Durchsetzung von Menschenrechten, Bildungsinstrumenten in Zusammenarbeit mit vor Ort arbeitenden NGOs: 1. Umstellung der Entwicklungshilfe auf Wirtschaftsförderung: Der Kontinent Afrika hat den Status des Entwicklungskontinents in vielen Bereichen schon verlassen. Über ein kontrollierendes Element (z.B. Einbeziehung von NGOs) ist sicherzustellen, dass Projekte fair ablaufen, dass die Prinzipien des fairen Handels, fairer Arbeitsbedingungen und der Nachhaltigkeit erfüllt sind. 2. Wirtschaftliche Unabhängigkeit: Länder aus der wirtschaftlichen Abhängigkeit entlassen und in eine wirtschaftliche Kooperation auf vielen Ebenen überführen. 3. Klimawandel: Aktive Bekämpfung des Klimawandels als prognostizierte Fluchtursache Nr.1. Deutschland und die EU sollen den Klimawandel als Asylgrund anerkennen und sich dadurch ihrer Verantwortung stellen.
Kosten
Eine Kostenentwicklung muss anhand des aufgeführten Maßnahmenkataloges ermittelt werden. So schließt der Maßnahmenkatalog z.B. eine Neubewertung der Entwicklungshilfe ein, aber auch Investitionen in Klimaschutz. Durch die zu erwartenden reduzierten Exporte sowie einen ernstgemeinten Klimaschutz ergeben sich langfristig leichte Einbußen beim Wirtschaftswachstum.
Auf der anderen Seite kommt es zu massiven Kosteneinsparungen, wenn Flucht vermieden wird bzw. die Flucht nach Deutschland, denn Integration ist teuer, die Investition in die Bekämpfung der Fluchtursachen ist daher langfristig kostengünstiger und erstrebenswerter.
Finanzierungsvorschlag
Die Kostenanalyse muss kleinschrittig in Betrachtung der jeweiligen Teilgebiete erfolgen. Dies schließt auch die Finanzierung mit ein. Diese muss im konkreten Erarbeitungsprozess ermittelt werden, wenn es zu einer Zustimmung zu den Leitlinien kommt.
Arbeitsweise
Diskussion, Abstimmung, Neuformulierung, um die alte Ini mit demselben Text ersetzen zu können
Erwiderung zu den eingebrachten Vorschlägen aus dem Plenum: - "Einführung des Klimawandels als Asylgrunds im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und auf EU-Ebene": Wurde ergänzt. - "Volle Verantwortung ohne wenn und aber": Wurde als Zustimmung interpretiert. - "Umstellung der Entwicklungshilfe auf Wirtschaftsförderung" sollte umformuliert werden: Dieser Punkt wurde präzisiert. - "Genauer benennen was der Zweck dieser Initiative ist": Das bezieht sich teilweise auf die Diskussion, trotzdem wurde die Einleitung entsprechend ergänzt. - "Titel ist etwas irreführend. Er sollte nur "Leitlinien zur Flüchtlingspolitik" lauten, da Migration nicht nur Flucht umfasst": Titel wurde geändert
Vorschläge aus dem Diskussionsteil: - "Genau diese Anregung von dir sollte noch als Leitmotiv mit in die Initiative aufgenommen werden: Die Lebensbedingungen in der 3. Welt sind angemessen zu analysieren sowie mittelfristig und dauerhaft zu verbessern": Die zweite Hälfte wurde übernommen. - "Der Zusammenhang zwischen westlichem Lebensstil (Verkehr, Fleischkonsum, Wegwerfgüter) und Fluchtursachen fehlt als zentrales Argument": Wurde bei der Problembeschreibung ergänzt. - "Beispiel Maßnahme: Einseitiges Freihandelsabkommen, die dürfen alles zollfrei exportieren und auf Import Zoll erheben": Wurde ergänzt bei Mittelfristigen Maßnahmen.
Argument der Initiator*innen
Lösungen auf mehreren Ebenen sind wichtig, um die Fluchtursachen wirklich zu beseitigen und menschliches Elend zu verhindern.
PRO
KONTRA
KONTRA
KONTRA
KONTRA
KONTRA
KONTRA
KONTRA
KONTRA
PRO
PRO
PRO