Diese Initiative wurde angenommen.
Initiator*innen
Ergebnis der Abstimmung
Diese Initiative wurde angenommen.
Abstimmungsbeteiligung
108 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.
Das waren 21 Prozent aller 503 Abstimmungsberechtigten.
Text der Initiative (Änderungshistorie einsehen ) 10
Unser langfristiges Ziel ist es, Tierversuche komplett zu ersetzen. Kurzfristig fordern wir, die Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen voranzutreiben. Außerdem fordern wir eine erhebliche Verbesserung der Haltungsbedingungen der Versuchstiere sowie unabhängige Überwachung und Kontrolle.
Problembeschreibung
Entscheidende Fortschritte sind zur Zeit ohne den Einsatz von Versuchstieren noch nicht möglich. Nur mit ihrer Hilfe konnten in der Vergangenheit Lebensvorgänge bei Tieren und Menschen näher aufgeklärt werden, welche letztlich nur im Kontext des Gesamtorganismus entschlüsselt werden können. Zur Erforschung solcher komplexer Vorgänge im intakten, lebenden Organismus sind auch in naher Zukunft Tierversuche leider noch notwendig. Neben Untersuchungen auf zellulärer Ebene (durch Alternativmethoden) sind stets auch Untersuchungen am Gesamtorganismus notwendig, um sowohl Wirksamkeit, als auch Nebenwirkungen einer Substanz zu überprüfen. Durch Tierversuche lassen sich erwünschte und etwa 70% der unerwünschten Wirkungen, die den Menschen betreffen, vorhersagen.
Wissenschaftliche Studien sind allerdings zu abweichenden Erkenntnissen gekommen: https://aerzte-gegen-tierversuche.de/de/infos/wissenschaftliche-studien
Sowohl in der Grundlagenforschung als auch in der anwendungsorientierten Forschung werden Alternativmethoden und Tierversuche heute in komplementärer Weise genutzt. Während molekulare und zelluläre Einzelaspekte von Lebensprozessen so weit wie möglich in vitro oder in silico untersucht werden, sind wissenschaftliche Arbeiten am Tier für das Verständnis der komplexen Zusammenhänge im gesamten Organismus unersetzbar. Die sorgfältige und umsichtige Abwägung und Auswahl der am besten geeigneten Methoden bietet dabei die Chance, die Anzahl der Versuchstiere und ihre Belastungen deutlich zu vermindern.
Das deutsche Tierschutzgesetz gehört zu einem der weltweit strengsten Regelwerke. Es stellt sicher, dass Tierversuche nur in einem von der Gesellschaft akzeptierten Umfang erfolgen und staatlichen Kontrollen unterliegen. Jeder Tierversuch zu biomedizinischen Forschungszwecken muss gegenüber der zuständigen Behörde eines Bundeslandes ausführlich schriftlich begründet werden. Die Behörde wird von einer Tierschutzkommission beraten, der sowohl Fachwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler als auch Vertreterinnen und Vertreter von Tierschutzverbänden angehören. Bei der Entscheidung über den Antrag spielt vor allem die Prüfung der Unerlässlichkeit eine zentrale Rolle. Das heißt, es muss im Antrag plausibel dargelegt werden, dass das Forschungsziel nur durch einen Tierversuch und nicht mit anderen Mitteln erreicht werden kann.
Ist ein Tierversuch erst einmal genehmigt, gibt es allerdings keine wirksame Kontrolle. Jede Tierversuchseinrichtung muss nach § 10 des Tierschutzgesetzes einen sogenannten Tierschutzbeauftragten benennen, der verpflichtet ist, „in besonderem Maße auf den Schutz der Tiere zu achten". Da diese Person aber von dem jeweiligen Tierversuchsinstitut angestellt ist, kann von einer unabhängigen Kontrolle nicht die Rede sein. Meist sind diese Personen sogar selbst Tierexperimentatoren. Der „Tierschutzbeauftragte“ berät außerdem den Antragsteller beim Ausfüllen des Genehmigungsantrages. Für die Kontrolle der Einhaltung der Tierversuchsvorschriften ist die zuständige Behörde (meist die regionalen Veterinärämter) zuständig. Kontrollen sollen nach § 16 des Tierschutzgesetzes regelmäßig erfolgen, vorgeschrieben ist eine Kontrolle jedoch nur mindestens alle drei Jahre. In Einrichtungen mit Primaten muss einmal jährlich eine Besichtigung erfolgen. Es bleibt zudem der Behörde überlassen, ob sie ihre Besuche vorher ankündigt.
Die für Forschungszwecke benötigten Tiere entsprechen 0,35% aller in Deutschland verwendeten 795 Millionen Tiere. Der größte Anteil der für Forschungszwecke verwendeten Tiere verteilt sich auf die Grundlagenforschung (31,1%) und die „translationale und angewandte Forschung“ (11,9%). Zahlreiche Tierversuche werden im Rahmen des Verbraucherschutzes durchgeführt und sind gesetzlich vorgeschrieben (sogenannte „regulatorische Zwecke“). In Deutschland werden etwa 23,7% aller Versuchstiere für derartige Sicherheitsprüfungen, Qualitätskontrollen oder toxikologische Prüfungen nach dem Chemikalien-, Arzneimittel- oder Lebensmittelhygienerecht verwendet. Diese Prüfungen sind Voraussetzung für die Zulassung von Medikamenten oder anderen Stoffen, mit denen der Mensch in Berührung kommt.
Um in der tierexperimentellen Forschung europaweit einen hohen bioethischen Standard zu sichern, hat das Europäische Parlament 2010 die Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere erlassen. Sie betont drei Grundsätze, die zur Sicherung des Tierschutzes in der Forschung eingehalten werden sollen und als sogenanntes „3R-Prinzip“ bezeichnet werden: die Reduzierung (Reduction) und Verfeinerung (Refinement) von tierexperimentellen Methoden sowie die Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden (Replacement) zum Tierversuch. Darüber hinaus enthält die EU-Richtlinie zahlreiche neue Regelungen für die Genehmigung und Durchführung von Tierversuchen.
Im Hinblick auf den Schweregrad der Versuche lässt sich feststellen, dass vorwiegend Versuche mit geringer Belastung (etwa 60 Prozent) durchgeführt wurden, während der Anteil an Tierversuchen mit mittlerer Belastung bei etwa 21 Prozent oder schwerer Belastung bei 6 Prozent lag. Der Anteil an Tierversuchen, die vollständig unter Vollnarkose durchgeführt wurden, aus der die Tiere nicht mehr erwacht sind, lag bei etwa 13 Prozent. Die von der EU vorgelegte Liste, was unter Schweregrad „schwer“ fällt, liest sich wie ein Horrorkabinett:
Schwimmen bis zur Erschöpfung, um Depression zu simulieren („forcierter Schwimmtest“ bei Ratten und Mäusen)
Verabreichen von Elektroschocks, denen das Tier nicht entkommen kann („erlernte Hilflosigkeit“ bei Mäusen); die Tiere geben verzweifelt auf und lassen die Schmerzen über sich ergehen
Tod durch Vergiftung
Bestrahlung mit Todesfolge
Tod durch Abstoßungsreaktion von Transplantaten
Knochentumore und metastasierende Tumore
Knochenbrüche
Versagen mehrerer Organe, z. B. bei Blutvergiftung
Anzüchten von mit schwerem Leid verbundenen genetischen Störungen
längere Einzelhaltung von Primaten oder Hunden
Immobilisierung zur Herbeiführung von Magengeschwüren oder Herzversagen
Abtrennen von Gliedmaßen
Von uns hinzugefügt:
Bauchfellentzündung: Löcher in den Darm stechen, so dass der Darminhalt in die Bauchhöhle gelangt (Maus)
Epilepsie: Giftinjektion ins Gehirn oder Stromstöße (Ratte)
Herzinfarkt: Zuziehen einer Schlinge um eine Herzkranzarterie (Hund, Ratte)
Magersucht: Halbierte Futterration, bis das Tier 55% seines Gewichts abgenommen hat (Ratte)
MS: Auslösen einer gegen den eigenen Körper gerichteten Immunreaktion durch Injektion von Eiweißen und Mineralöl (Maus)
Forderung
Abschaffung von Tierversuchen und wiederholten Tierversuchen, die unter Schweregrad „schwer“ fallen, siehe oben!
Drastische Erhöhung der finanziellen Förderung der tierversuchsfreien Verfahren und Verfahren, in dem die Belastung von Tieren der Kategorien „keine Wiederherstellung der Lebensfunktion“ (Versuche, die gänzlich unter Vollnarkose durchgeführt werden und aus der das Tier nicht mehr erwacht, gelten als belastungsfrei), „gering“ und „mittel” einzustufen ist und Versuche, in denen die Tiere so wohl und artgerecht wie möglich leben können.
Die Bundesregierung fördert die tierversuchsfreie Forschung mit durchschnittlich 4-5 Millionen Euro jährlich, hinzu kommen einzelne Projekte einiger Bundesländer im einstelligen Millionenbereich – lächerliche Beträge verglichen mit den Milliarden, die der tierexperimentellen Forschung zur Verfügung stehen. Der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DGF), die in großem Maße Tierversuche im Hochschulbereich finanziert, stand im Jahr 2015 ein Etat von 2,98 Milliarden Euro aus der Staatskasse zur Verfügung. Der Etat der ebenfalls aus öffentlichen Geldern finanzierten Max-Planck-Gesellschaft, deren zahlreiche Institute zum großen Teil Tierversuche durchführen, lag 2015 bei 2,22 Milliarden Euro. Hinzu kommen die zahlreichen Universitäten und staatlichen Einrichtungen wie das Deutsche Primatenzentrum in Göttingen, die mit Steuergeldern Tierversuche machen.
Selbstverpflichtungen zur Basler Deklaration der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und ihren Institutionen: mehr Transparenz und Kommunikation über den Zweck und die Durchführung ihrer Tierversuche zur Vertrauensbildung in der Öffentlichkeit.
Von Entscheidungsträgern wird proaktives Handeln und die Bereitwilligkeit zum Dialog gefordert, die auch die ständige Bereitschaft einschließt, die eigenen Labore für interessierte Journalistinnen und Journalisten zu öffnen.
Der/die „Tierschutzbeauftragte” muss Angestellte/r einer unabhängigen staatlichen Institution sein, um Interessenskonflikte zu minimieren.
Kontrollen sollen nach § 16 des Tierschutzgesetzes regelmäßiger erfolgen als bisher, nicht nur mindestens alle drei Jahre, sondern zweimal jährlich und zwingend unangekündigt.
Kosten
Auf Dauer erwarten wir Einsparungen durch die Förderung von tierversuchsfreien Verfahren.
Finanzierungsvorschlag
k.A.
Arbeitsweise
Quellen: Ärzte gegen Tierversuche e.V. https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/
Bundesministerium für Ernährung und Landwitschaft http://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/tierschutz_node.html
Deutsche Forschungsgemeinschaft-Magazin, Forschungspolitik, Tierversuche in der Forschung http://www.dfg.de/dfgmagazin/forschungspolitikstandpunkteperspektiven/tierexperimentelleforschung/
https://www.tierrechte.de/themen/tierversuchsfreie-forschung/was-sind-tierversuchsfreie-verfahren
http://www.invitrojobs.com/index.php/de/
https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/infos/tierversuchsfreie-forschung/762-huerde-validierung
https://aerzte-gegen-tierversuche.de/de/infos/wissenschaftliche-studien/1924
Argument der Initiator*innen
Die besten Gesetze und Statistiken taugen nichts, wenn sie nicht ständig auf Einhaltung überprüft bzw. aktualisiert werden.
Alle Wesen haben ein Recht auf Leben, auch die Tiere. © Dalai Lama
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KONTRA
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