NEIN zu Tierversuchen

Wesentlich intensivere Förderung tierversuchsfreier Verfahren

Diese Initiative wurde angenommen.

Initiator*innen
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Ernst Richter
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Veröffentlicht am
24. Juli 2017
Bereich
Nachhaltigkeit
Einordnung
Einzelinitiative
Ebene
Bund
Ergebnis der Abstimmung

Diese Initiative wurde angenommen.

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108 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.

Das waren 21 Prozent aller 503 Abstimmungsberechtigten.

Unser langfristiges Ziel ist es, Tierversuche komplett zu ersetzen. Kurzfristig fordern wir, die Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen voranzutreiben. Außerdem fordern wir eine erhebliche Verbesserung der Haltungsbedingungen der Versuchstiere sowie unabhängige Überwachung und Kontrolle.

Problembeschreibung

Entscheidende Fortschritte sind zur Zeit ohne den Einsatz von Versuchstieren noch nicht möglich. Nur mit ihrer Hilfe konnten in der Vergangenheit Lebensvorgänge bei Tieren und Menschen näher aufgeklärt werden, welche letztlich nur im Kontext des Gesamtorganismus entschlüsselt werden können. Zur Erforschung solcher komplexer Vorgänge im intakten, lebenden Organismus sind auch in naher Zukunft Tierversuche leider noch notwendig. Neben Untersuchungen auf zellulärer Ebene (durch Alternativmethoden) sind stets auch Untersuchungen am Gesamtorganismus notwendig, um sowohl Wirksamkeit, als auch Nebenwirkungen einer Substanz zu überprüfen. Durch Tierversuche lassen sich erwünschte und etwa 70% der unerwünschten Wirkungen, die den Menschen betreffen, vorhersagen.

Wissenschaftliche Studien sind allerdings zu abweichenden Erkenntnissen gekommen: https://aerzte-gegen-tierversuche.de/de/infos/wissenschaftliche-studien

Sowohl in der Grundlagenforschung als auch in der anwendungsorientierten Forschung werden Alternativmethoden und Tierversuche heute in komplementärer Weise genutzt. Während molekulare und zelluläre Einzelaspekte von Lebensprozessen so weit wie möglich in vitro oder in silico untersucht werden, sind wissenschaftliche Arbeiten am Tier für das Verständnis der komplexen Zusammenhänge im gesamten Organismus unersetzbar. Die sorgfältige und umsichtige Abwägung und Auswahl der am besten geeigneten Methoden bietet dabei die Chance, die Anzahl der Versuchstiere und ihre Belastungen deutlich zu vermindern.

Das deutsche Tierschutzgesetz gehört zu einem der weltweit strengsten Regelwerke. Es stellt sicher, dass Tierversuche nur in einem von der Gesellschaft akzeptierten Umfang erfolgen und staatlichen Kontrollen unterliegen. Jeder Tierversuch zu biomedizinischen Forschungszwecken muss gegenüber der zuständigen Behörde eines Bundeslandes ausführlich schriftlich begründet werden. Die Behörde wird von einer Tierschutzkommission beraten, der sowohl Fachwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler als auch Vertreterinnen und Vertreter von Tierschutzverbänden angehören. Bei der Entscheidung über den Antrag spielt vor allem die Prüfung der Unerlässlichkeit eine zentrale Rolle. Das heißt, es muss im Antrag plausibel dargelegt werden, dass das Forschungsziel nur durch einen Tierversuch und nicht mit anderen Mitteln erreicht werden kann.

Ist ein Tierversuch erst einmal genehmigt, gibt es allerdings keine wirksame Kontrolle. Jede Tierversuchseinrichtung muss nach § 10 des Tierschutzgesetzes einen sogenannten Tierschutzbeauftragten benennen, der verpflichtet ist, „in besonderem Maße auf den Schutz der Tiere zu achten". Da diese Person aber von dem jeweiligen Tierversuchsinstitut angestellt ist, kann von einer unabhängigen Kontrolle nicht die Rede sein. Meist sind diese Personen sogar selbst Tierexperimentatoren. Der „Tierschutzbeauftragte“ berät außerdem den Antragsteller beim Ausfüllen des Genehmigungsantrages. Für die Kontrolle der Einhaltung der Tierversuchsvorschriften ist die zuständige Behörde (meist die regionalen Veterinärämter) zuständig. Kontrollen sollen nach § 16 des Tierschutzgesetzes regelmäßig erfolgen, vorgeschrieben ist eine Kontrolle jedoch nur mindestens alle drei Jahre. In Einrichtungen mit Primaten muss einmal jährlich eine Besichtigung erfolgen. Es bleibt zudem der Behörde überlassen, ob sie ihre Besuche vorher ankündigt.

Die für Forschungszwecke benötigten Tiere entsprechen 0,35% aller in Deutschland verwendeten 795 Millionen Tiere. Der größte Anteil der für Forschungszwecke verwendeten Tiere verteilt sich auf die Grundlagenforschung (31,1%) und die „translationale und angewandte Forschung“ (11,9%). Zahlreiche Tierversuche werden im Rahmen des Verbraucherschutzes durchgeführt und sind gesetzlich vorgeschrieben (sogenannte „regulatorische Zwecke“). In Deutschland werden etwa 23,7% aller Versuchstiere für derartige Sicherheitsprüfungen, Qualitätskontrollen oder toxikologische Prüfungen nach dem Chemikalien-, Arzneimittel- oder Lebensmittelhygienerecht verwendet. Diese Prüfungen sind Voraussetzung für die Zulassung von Medikamenten oder anderen Stoffen, mit denen der Mensch in Berührung kommt.

Um in der tierexperimentellen Forschung europaweit einen hohen bioethischen Standard zu sichern, hat das Europäische Parlament 2010 die Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere erlassen. Sie betont drei Grundsätze, die zur Sicherung des Tierschutzes in der Forschung eingehalten werden sollen und als sogenanntes „3R-Prinzip“ bezeichnet werden: die Reduzierung (Reduction) und Verfeinerung (Refinement) von tierexperimentellen Methoden sowie die Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden (Replacement) zum Tierversuch. Darüber hinaus enthält die EU-Richtlinie zahlreiche neue Regelungen für die Genehmigung und Durchführung von Tierversuchen.

Im Hinblick auf den Schweregrad der Versuche lässt sich feststellen, dass vorwiegend Versuche mit geringer Belastung (etwa 60 Prozent) durchgeführt wurden, während der Anteil an Tierversuchen mit mittlerer Belastung bei etwa 21 Prozent oder schwerer Belastung bei 6 Prozent lag. Der Anteil an Tierversuchen, die vollständig unter Vollnarkose durchgeführt wurden, aus der die Tiere nicht mehr erwacht sind, lag bei etwa 13 Prozent. Die von der EU vorgelegte Liste, was unter Schweregrad „schwer“ fällt, liest sich wie ein Horrorkabinett:

Schwimmen bis zur Erschöpfung, um Depression zu simulieren („forcierter Schwimmtest“ bei Ratten und Mäusen)

Verabreichen von Elektroschocks, denen das Tier nicht entkommen kann („erlernte Hilflosigkeit“ bei Mäusen); die Tiere geben verzweifelt auf und lassen die Schmerzen über sich ergehen

Tod durch Vergiftung

Bestrahlung mit Todesfolge

Tod durch Abstoßungsreaktion von Transplantaten

Knochentumore und metastasierende Tumore

Knochenbrüche

Versagen mehrerer Organe, z. B. bei Blutvergiftung

Anzüchten von mit schwerem Leid verbundenen genetischen Störungen

längere Einzelhaltung von Primaten oder Hunden

Immobilisierung zur Herbeiführung von Magengeschwüren oder Herzversagen

Abtrennen von Gliedmaßen

Von uns hinzugefügt:

Bauchfellentzündung: Löcher in den Darm stechen, so dass der Darminhalt in die Bauchhöhle gelangt (Maus)

Epilepsie: Giftinjektion ins Gehirn oder Stromstöße (Ratte)

Herzinfarkt: Zuziehen einer Schlinge um eine Herzkranzarterie (Hund, Ratte)

Magersucht: Halbierte Futterration, bis das Tier 55% seines Gewichts abgenommen hat (Ratte)

MS: Auslösen einer gegen den eigenen Körper gerichteten Immunreaktion durch Injektion von Eiweißen und Mineralöl (Maus)

Forderung

Abschaffung von Tierversuchen und wiederholten Tierversuchen, die unter Schweregrad „schwer“ fallen, siehe oben!

Drastische Erhöhung der finanziellen Förderung der tierversuchsfreien Verfahren und Verfahren, in dem die Belastung von Tieren der Kategorien „keine Wiederherstellung der Lebensfunktion“ (Versuche, die gänzlich unter Vollnarkose durchgeführt werden und aus der das Tier nicht mehr erwacht, gelten als belastungsfrei), „gering“ und „mittel” einzustufen ist und Versuche, in denen die Tiere so wohl und artgerecht wie möglich leben können.

Die Bundesregierung fördert die tierversuchsfreie Forschung mit durchschnittlich 4-5 Millionen Euro jährlich, hinzu kommen einzelne Projekte einiger Bundesländer im einstelligen Millionenbereich – lächerliche Beträge verglichen mit den Milliarden, die der tierexperimentellen Forschung zur Verfügung stehen. Der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DGF), die in großem Maße Tierversuche im Hochschulbereich finanziert, stand im Jahr 2015 ein Etat von 2,98 Milliarden Euro aus der Staatskasse zur Verfügung. Der Etat der ebenfalls aus öffentlichen Geldern finanzierten Max-Planck-Gesellschaft, deren zahlreiche Institute zum großen Teil Tierversuche durchführen, lag 2015 bei 2,22 Milliarden Euro. Hinzu kommen die zahlreichen Universitäten und staatlichen Einrichtungen wie das Deutsche Primatenzentrum in Göttingen, die mit Steuergeldern Tierversuche machen.

Selbstverpflichtungen zur Basler Deklaration der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und ihren Institutionen: mehr Transparenz und Kommunikation über den Zweck und die Durchführung ihrer Tierversuche zur Vertrauensbildung in der Öffentlichkeit.

Von Entscheidungsträgern wird proaktives Handeln und die Bereitwilligkeit zum Dialog gefordert, die auch die ständige Bereitschaft einschließt, die eigenen Labore für interessierte Journalistinnen und Journalisten zu öffnen.

Der/die „Tierschutzbeauftragte” muss Angestellte/r einer unabhängigen staatlichen Institution sein, um Interessenskonflikte zu minimieren.

Kontrollen sollen nach § 16 des Tierschutzgesetzes regelmäßiger erfolgen als bisher, nicht nur mindestens alle drei Jahre, sondern zweimal jährlich und zwingend unangekündigt.

Kosten

Auf Dauer erwarten wir Einsparungen durch die Förderung von tierversuchsfreien Verfahren.

Finanzierungsvorschlag

k.A.

Arbeitsweise

Quellen: Ärzte gegen Tierversuche e.V. https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/

Bundesministerium für Ernährung und Landwitschaft http://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/tierschutz_node.html

Deutsche Forschungsgemeinschaft-Magazin, Forschungspolitik, Tierversuche in der Forschung http://www.dfg.de/dfgmagazin/forschungspolitikstandpunkteperspektiven/tierexperimentelleforschung/

https://www.tierrechte.de/themen/tierversuchsfreie-forschung/was-sind-tierversuchsfreie-verfahren

http://www.invitrojobs.com/index.php/de/

https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/infos/tierversuchsfreie-forschung/762-huerde-validierung

https://aerzte-gegen-tierversuche.de/de/infos/wissenschaftliche-studien/1924

Argument der Initiator*innen

Die besten Gesetze und Statistiken taugen nichts, wenn sie nicht ständig auf Einhaltung überprüft bzw. aktualisiert werden.

Alle Wesen haben ein Recht auf Leben, auch die Tiere. © Dalai Lama

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PRO
Mal aus einer ganz anderen Sicht. Wenn ich meinen Tierarzt frage,
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PRO
Es gibt noch weitere Quellen!
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PRO
Tierversuche sind Tierquälerei, die Ergebnisse fast nie 1 zu 1 auf den Menschen anwendbar. gilt in der Kosmetik als auch in der Medizin
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KONTRA
Alternativen benennen anstatt blind zu verbieten
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PRO
Meine Mutter hatte im Jahr 2002 einen schweren Herzinfarkt, - hatte vorher nie Herzprobleme und einige Monate später starb sie an einem sc
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KONTRA
Wieder einmal zeigt sich die Komplexität im Detail. Was ist denn, wenn durch Tierversuchen nur ein Menschenleben gerettet wird?
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PRO
Kosmetik-Tierversuche sollten schon komplett abgeschafft werden und dann noch etwas: Tierversuche an Primaten! ganz u. gar unethisch!
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PRO
Meine Mutter hatte im Jahr 2002 einen schweren Herzinfarkt, - hatte vorher nie Herzprobleme und einige Monate später starb sie an einem sc
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PRO
Hier die Alternative zu Tierversuchen, leider in englisch
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PRO
Was sind tierversuchsfreie Verfahren?
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PRO
Wir brauchen keine Tierversuche - unsere Medikamente stammen doch selten von hier ;)
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PRO
Selbst das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will, dass langfristig auf Tierversuche verzichtet wird!
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PRO
Die Zahl ist falsch ...
Die Forderung sollte konkretisiert werden, denn tierversuchsfreie Verfahren werden bereits seit 1980 durch das BMBF gefördert.