Leitlinien zur Flüchtlings- und Migrationspolitik

Die Flüchtlingsdebatte ist spätestens seit 2015 eines der am heftigst debattierten Themen innerhalb der Gesellschaft. Diese dreiteilige Initiative soll Lösungen aus der Problematik aufzeigen.

Diese Initiative wurde angenommen.

Initiator*innen
Simon Filser
Ulrik Oswald
JFM
Veröffentlicht am
5. Juli 2017
Bereich
Gerechtigkeit und Verantwortung füreinander
Einordnung
Einzelinitiative
Ebene
Bund
Ergebnis der Abstimmung

Diese Initiative wurde angenommen.

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114 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.

Das waren 29 Prozent aller 398 Abstimmungsberechtigten.

Spätestens seit dem Jahr 2015 sind globale Flüchtlingsströme eines der am heftigsten debattierten Themen innerhalb der Gesellschaft, quer durch Europa. Zunehmend sind Menschen weltweit auf der Flucht, vor Krieg, vor Hunger & Elend. Sie fliehen vor Unterdrückung, Verfolgung, aber auch vor Armut und den Auswirkungen des Klimawandels.

Die Auflistung der Fluchtursachen verdeutlicht wiederum die Vielschichtigkeit der Problematik. Und es zeigt auf, dass es keine einfachen Antworten auf ein derart komplexes Problem gibt und gleich an mehreren Problemzonen wichtige Anpassungen und Veränderungen von Nöten sind, um die globale Flucht wirklich wirksam und nachhaltig zu bekämpfen.

Um möglichst realistische Lösungsansätze für die globalen Flüchtlingsströme zu finden, ist es daher unabdingbar eine Differenzierung zwischen kurzfristigen, mittelfristigen und langfristig zu erreichenden Zielen vorzunehmen, sodass ein klarer Konzeptplan vorliegt.

Derzeit beschäftigt sich das politische Spektrum im Wesentlichen mit zwei vermeintlichen Lösungsansätzen:

  1. Vermeintlicher Lösungsansatz:

Die Aufnahme möglichst vieler Flüchtender unter der Prämisse, möglichst vielen Menschen zu helfen.

  1. Vermeintlicher Lösungsansatz:

Die Abschottung des eigenen Landes bzw. Europas nach außen, sodass Flüchtende an den Außengrenzen Europas "abgewehrt" werden.

Beide vermeintliche Lösungsansätze sind als Extrempositionen zu betrachten, welche an der Realität schlicht und ergreifend scheitern. Erste Position scheitert schlicht und ergreifend an der "Möglichkeit zur Bereitstellung von Hilfe", sprich: Diese Möglichkeit zur Leistung von Hilfe muss auch gewahrt bleiben, um dann auch helfen zu können. Dies gelingt aber nicht, wenn die Gesellschaft sowie die Wirtschaftssysteme überlastet werden und es zum Gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kollaps durch Massenflucht kommt.

Die zweite Position wiederum steht den Grundwerten der Europäischen Union sowie den Grundwerten von "Demokratie in Bewegung" diametral gegenüber, indem es das Elend billigend in Kauf nimmt und Flüchtlinge zu "Menschen zweiter Klasse" einstuft und ihnen das Recht auf ein gutes und würdevolles Leben abspricht. Auch wird keine Grenze dieser Welt Menschen von einer Flucht aus dem Elend abhalten.

Demokratie in Bewegung möchte daher versuchen, endlich realistische Lösungen zu finden, um globale Flucht wirklich effektiv zu bekämpfen und nicht durch das Verbarrikadieren in ideologischen Grabenkämpfen die Handlungsfähigkeit aufs Spiel setzen.

Demokratie in Bewegung möchte sich daher eindeutig von polarisierenden Aussagen bzgl. der Flüchtlingsthematik distanzieren, wie sie von z.B. einigen Parteien vertreten werden.

Wir sehen nicht die eine, allumfassende Lösung für das Problem. Vielmehr handelt es sich um eine Problematik, auf die in den nächsten Jahren immer wieder neu reagiert werden muss und bei der in vielen verschiedenen Bereichen es immer wieder zu neuen Anpassungen kommen muss, um die Flüchtlingsströme wirklich zu beenden.

Die Flüchtlings- und Migrationspolitik sollte einem mehrstufigen Konzept folgen, das folgende Hauptausrichtungen aufweist:

I. Verringerung der Zahl der Flüchtenden (Fluchtursachen) II. Sichere Fluchtwege und Perspektiven für Wirtschaftsflüchtlinge III. Integration, Eingliederung in die Gesellschaft

Die Initiative ist in diese drei Teile gespalten, diese Initiative stellt Teil I - Verringerung der Zahl der Flüchtenden dar.

Problembeschreibung

Aktuell befinden sich -mit steigender Tendenz - 65 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht, viele davon im nahen Osten und in Afrika. Sie fliehen vor Krieg, Armut, Hunger, Unterdrückung, Ausbeutung, Verfolgung, Diskriminierung, nicht vorhandenen Lebensperspektiven sowie den Auswirkungen des Klimawandels oder aber vor einer Kombination der genannten Ursachen.

Viele Flüchtende versprechen sich ein besseres Leben in der Europäischen Union. Darüber hinaus sind viele Flüchtende auch direkt mit dem klaren Ziel "Deutschland" auf der Flucht, nicht zuletzt durch die mittlerweile sehr bekannte Aussage von Dr. Angela Merkel: "Wir schaffen das", durch welche die Offenheit Deutschlands gegenüber Flüchtenden unterstrichen werden sollte.

Nach deutschem und europäischem Recht erhalten alle Flüchtenden Asyl, welche in ihrer Heimat politisch, religiös oder aufgrund ihrer sexuellen Identität verfolgt werden. Darüberhinaus erhalten Flüchtende aus Kriegsländern wie Syrien ein Asyl auf Basis einer gemeinsamen EU-Richtlinie und der Genfer Flüchtlingskommission. Sind diese Asylgründe nicht gegeben, so erhalten Asylbewerber ein Bleiberecht in Form des subsidiären Schutzrechtes, einen Duldungsstatus oder ggf. ein Verbot der Abschiebung.

Für Menschen, bei denen im Rahmen der genannten Rechtsrahmen kein Asyl gestattet wird, bedeutet dies eine Rückführung in ihr Heimatland. In der Praxis gestaltet sich dies jedoch oft sehr schwierig, da entweder das Heimatland nicht eindeutig identifiziert werden kann oder aber weil der jeweilige Heimatstaat nicht mit einer Abschiebung einverstanden ist.

Die gewaltige und steigende Zahl der Flüchtenden aufgrund sich zuspitzender Konflikte oder aber der sich ändernden Klimasituation macht deutlich, dass diese Menschen nicht alle aufgenommen werden oder hier bleiben können. Das Problem verschärft sich zusätzlich in naher Zukunft, wenn bei Klimaflüchtlingen nicht einmal mehr eine Rückkehrmöglichkeit besteht, etwa weil ganze Küstengebiete oder Inseln buchstäblich im Meer versunken sind.

Zur Bewältigung des Problems eröffnen sich zwei Lösungsansätze:

  1. Die Bekämpfung der Fluchtursachen (Krieg, Hunger, Klimawandel etc.)
  2. Die Rückführung abgelehnter Asylbewerber, gesetzliche Asylregelungen ergänzen

Diese Initiative (Teil I von III) widmet sich der Verringerung der Zahl der Flüchtenden. Dies ist zwingend notwendig, wenn Teil III der Initiative, nämlich die erfolgreiche Integration und Teilhabe der Geflüchtenden an der Gesellschaft gelingen soll.

Gleichzeitig bedingt Teil II der Initative (Sichere Fluchtwege und Persektiven für Wirtschaftsflüchtlinge) ebenso Teil I der Initiative, also diese hier. Im Mittelpunkt steht dabei der Anspruch, den Flüchtenden auch Hilfe anbieten zu können bzw. die Kapazitäten dafür bereitstellen zu können. Dies ist nur gegeben, wenn es nicht zu unkontrollierten, massenhaften Fluchtbewegungen kommt, was den Kollaps von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Systemen riskieren würde.

Dieser Anspruch ist auch deshalb wichtig, damit die Gesellschaft mitgenommen wird und die Hilfe auch stemmen kann und möchte. Nicht zuletzt ist der Anspruch wichtig, um auf eine europäische Verteilung der Geflüchteten hinwirken zu können, für die sich viele Länder nur unter der Prämisse einer Obergrenze aussprechen.

Forderung

Das übergeordnete Ziel dieses Forderungskataloges ist die Reduzierung der Flüchtlingszahlen durch direkte und indirekte Maßnahmen. Zum einen muss differenziert werden zwischen tatsächlicher Flucht und dem Wunsch nach Migration in ein anderes Land zur Erhöhung des eigenen Lebensstandards. Letzters wird in Teil II der Initiative behandelt in Form eines Einwanderungsgesetzes.

Flucht wiederum geschieht nicht freiwillig, sondern aus der Not gedrungen heraus. Die Menschen flüchten vor Furcht aus etwas, z.B. Krieg. Die Mehrzahl der Flüchtenden wollen ihre kulturellen Wurzeln, Traditionen und Sprachen nicht verlieren. Das Groß der Flüchtenden, sei es durch Krieg, Dürre oder Armut, hat gar kein Interesse in ein urbanes, kulturfremdes Europa zu flüchten und möchte ebenfalls nicht in ein anderes Land integriert werden (z. B. klare Aussagen von Syrienflüchtlingen in der Türkei, die gegen die Schulpflicht in türkischen Schulen protestierten). Wie dennoch eine gute Integration gelingen kann, wird in Teil III der Initiative behandelt.

Maßgeblich sticht aber ins Auge, das primär die Ursachen bekämpft werden müssen, damit es überhaupt nicht zur Flucht kommt und auf der anderen Seite muss sichergesetellt werden, dass die Asylgesetze richtig angewendet werden und es zu einer geordneten Rückführung bzw. einem Verweis auf die normale Einwanderung per Einwanderungsgesetz kommt, sollte eine Ablehnung erfolgen.

Die Forderungen verfolgen somit zwei Ziele:

I. Bekämpfen primärer Fluchtursachen:

Es soll eine politische Einwirkung auf das Land, aus welchem geflüchtet wird, stattfinden dahingehend, dass die Flüchtenden im Land verbleiben. Die Einwirkung bezieht sich darüber hinaus jedoch auch explizit auf dem internationalen Rahmen, kann also auch mehrere Staaten umfassen, z.B. bei Themengebieten wie dem Klimawandel. (schätzungsweise 30 % - 50 % der Flüchtenden)

II. Rückführung abgelehnter Asylbewerber, Differenzierung Asyl und Migration:

Es muss eine klare Unterscheidung zwischen echter Flucht oder aber dem Wunsch nach der Erhöhung des eigenen Lebensstandards (Wirtschaftsflüchtling) getroffen werden. Menschen, die wirklich auf der Flucht sind z.B. vor Verfolgung, müssen im Rahmen des Asylgesetzes behandelt werden. Das Asylgesetz ist darüber hinaus zu ergänzen auf Basis der Initiative zur Erweiterung des Asylgesetzes von Demokratie in Bewegung.

Alle anderen Menschen, die im Rahmen des Asylgesetzes abgelehnt werden würden, muss der Weg der Einwanderung über ein Einwanderungsgesetz ermöglicht werden, in welchem dann die Bedingungen bzw. Voraussetzungen für die Einwanderung geprüft werden.

Es muss eine transparente, offene und auch in den primären Fluchtländern verankerte Informationspolitik betrieben werden, welche ganz klar die zwei Möglichkeiten: Asyl und Migration (Einwanderung) darstellt und die jeweils dafür geltenden Voraussetzungen. Ebenso muss dargestellt werden, was man in Deutschland zu erwarten hat, was für Probleme entstehen könnten und so weiter.

Zur Bekämpfung der primären Fluchtursachen gibt es kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen, welche von der Politik umgesetzt werden sollten, um die Flüchtlingsproblematik dauerhaft zu lösen oder zumindest einzudämmen.

I. Kurzfristige Maßnahmen zur Bekämpfung der Fluchtursachen:

Flüchtende sollen nach Möglichkeit auf freiwilliger Basis in ihrem Heimatland oder einem Anrainerstaat bleiben. Grundlagen dafür müssen geschaffen werden durch folgende Maßnahmen:

  1. Bestandsaufnahme der aktuellen Situation:

Es ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen, inwieweit Deutschland auf internationaler Ebene getroffene Zusagen in der Vergangenheit und aktuell einhält. Dies betrifft insbesondere Zusagen zu Klimaschutz, Entwicklungshilfe, Staaten mit brandpunktnahen Flüchtlings-Camps. Zugesagte Gelder für UN, Entwicklungshilfe, Klimaschutz sind zuverlässig zu zahlen.

  1. Keine faulen Deals:

Keine Zusagen z.B. zu einem EU-Beitritt o.ä. im Rahmen von Flüchtlings-Deals. Die indirekte Konjunkturförderung - die Hilfsgelder bleiben auf jeden Fall in der Region, bei Baufirmen, Versorgungsdienstleistern etc.- muss genügen.

  1. Maßnahmen bezüglich kriegerischen Auseinandersetzungen:

3.1. Distanzierung von kriegerischen Handlungen und Maßnahmen die diese bedingen:

Es muss eine deutliche Distanzierung von kriegstreibenden Maßnahmen erfolgen, wie z.B. Waffenverkäufe oder Waffentechnologieverkäufe an Staaten, welche Krieg führen oder welche kriegerische Auseinandersetzungen forcieren bzw. darin verwickelt sind. Eintritt für den globalen Frieden, Abrüstung und Einsatz gegen jede Form der kriegerischen Auseinandersetzung.

3.2. Profiteure von Kriegen und Konflikten benennen:

Immer auch gibt es Profiteure beim Krieg und Konflikten. Dies bezieht sich sowohl auf Einzelpersonen, auf Organisationen, Unternehmen sowie Staaten. Es gilt, Verflechtungen aufzudecken bzw. transparent zu machen um die Profiteure von Krieg klar erkennbar zu machen. Ein denkbares Mittel dafür wäre ein Staaten-Ranking bezogen auf das profitieren von bewaffneten Konflikten bzw. Krieg.

3.3. Handlungsspielräume für UN-Einsätze erweitern:

Die UN muss als Schutzmacht einsatzbereit stehen, um humanitäre Katastrophen zu verhindern, wie etwa Genozide, Deportation unnd Mord. Die UN muss mit umfangreicheren Mitteln ausgestattet werden, um ihrer Aufgabe zur Sicherung des Friedens gerecht werden zu können.

  1. Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungshilfe und diplomatischer Beziehungen:

4.1. Unterstützung der Anrainerstaaten von Fluchtländern

Es müssen Mittel bereitgestellt werden, um Anrainerstaaten bei der Aufnahme von Flüchtlingen zu unterstützen. Durch die Nähe zum Fluchtland besteht eine häufig geringere sprachliche und kulturelle Barriere, weshalb die Integration in Anrainerstaaten zumeist einfacher zu gestalten ist, als z.B. in Deutschland. Dies kann auch eine Öffnung für den Arbeitsmarkt bedeuten. Die Entwicklungshilfe für die Anrainerstaaten muss aufgestockt werden.

4.1. Verhandlungen mit Anrainerstaaten

Es müssen sofortige Verhandlungen mit den Staaten geführt werden, welche Flüchtlingslager betreiben (z.B.Türkei, Jordanien). Diese sollen dazu motiviert werden, die Lager in Siedlungen umzuwandeln, in welchen dann ein mäglichst autarkes und eigenverwaltetes Leben der Geflüchtetenden möglich ist, für eine Jahre oder auch länger. Es müssen konkrete Perspektiven für Geflüchtete vor Ort geschaffen werden, sodass diese einen Anreiz dafür bekommen, nicht weiter zu fliehen.

II: Mittelfristige Maßnahmen zur Bekämpfung der Fluchtursachen:

  1. Überprüfung der EU-Subventionen und Schutzzölle:

Oftmals führen EU-Subventionen dazu, dass lokale, z.B. Lebensmittelproduzenten nicht mit den Produktpreisen der EU-subventionierten Erzeugnisse mithalten können. Der örtlichen Bevölkerung wird somit die wirtschaftliche Grundlage entzogen, auf der sie überhaupt etwas aufbauen könnten. Der Anspruch muss die Hilfe zur Selbsthilfe sein. Subventionen und Schutzzölle gehören auf den Prüfstand und gegebenenfalls abgeschafft.

  1. Neubewertung bestehender und Bewertung neuer Entwicklungs-/ Partnerprojekte:

Die Entwicklungspolitik sollte ebenfalls einer grundsätzlichen Neubewertung unterzogen werden, ebenso einer Neuausrichtung. Der zenntrale Anspruch muss die Hilfe zur Selbsthilfe sein, d.h. Wirtschaftswachstum soll generiert werden. Dies bedeutet auch, dass Schritt für Schritt die Abhängigkeit von Entwicklungshilfe vermindert werden soll hin zur eigenen Wirtschaftlichkeit. Entwicklungsschädliche Projekte müssen gestoppt werden.

Die Projektfinanzierungen sollten nicht über Staaten erfolgen, sondern direkt in Projekte vor Ort. Ein effektiverer Einsatz der Geldmittel durch verminderte Korruption und weniger Zweckentfremdung durch zwischengeschaltete Staaten muss sichergestellt werden.

  1. Bildungsflucht vermeiden

Gebildete Flüchtlinge ohne Perspektive im eigenen Land sollten auf Basis des Asylgesetzes oder des Einwanderungsgesetzes aufgenommen werden. Diese ermöglichen den Aufbau von Beziehungen mit den Herkunftsländern. Mit dem Aufbau dieser Beziehungen werden auch Bildungsarbeitsplätze in diesen Ländern entstehen, sodass weitere Bildungsflucht vermindert wird. Die Förderung der Bildung muss ein hohes Ziel der Entwicklungshilfe in den Ländern sein.

III. Langfristige Maßnahmen zur Bekämpfung der Fluchtursachen:

  1. Internationale Betrachtungsweisen:

Es muss eine enge internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Fluchtursachen forciert werden, wie z.B. durch gemeinsame Abkommen zur Bekämpfung des Klimwandels oder der Hungers.

  1. Umstellung der Entwicklungshilfe auf Wirtschaftsförderung:

Der Kontinent Afrika hat den Status des Entwicklungskontinents in vielen Bereichen schon verlassen. Über ein kontrollierendes Element (z.B. einbeziehung von NGOs) ist sicherzustellen, dass Projekte fair ablaufen.

  1. Wirtschaftliche Unabhängigkeit:

Länder aus der wirtschaftlichen Abhängigkeit entlassen und in eine wirtschaftliche Kooperation auf vielen Ebenen überführen.

  1. Klimawandel

Aktive Bekämpfung des Klimawandels als prognostizierte Fluchtursache Nr.1.

Kosten

Eine Kostenentwicklung muss anhand des aufgeführten Maßnahmenkataloges ermittelt werden. So schließt der Maßnahmenkatalog z.B. eine Neubewertung der Entwicklungshilfe ein, aber auch Investitionen in Klimaschutz.

Auf der anderen Seite kommt es zu massiven Kosteneinsparungen, wenn Flucht vermieden wird bzw. die Flucht nach Deutschland, denn Integration ist teuer, die Investition in die Bekämpfung der Fluchtursachen ist daher langfristig kostengünstiger und erstrebenswerter.

Die Kostenanalyse muss kleinschrittig in Betrachtung der jeweiligen Teilgebiete erfolgen.

Finanzierungsvorschlag

Die Kostenanalyse muss kleinschrittig in Betrachtung der jeweiligen Teilgebiete erfolgen. Dies schließt auch die Finanzierung mit ein. Diese muss im konkreten Erarbeitungsprozess ermittelt werden, wenn es zu einer Zustimmung zu den Leitlinien kommt.

Arbeitsweise

Diskussion Marktplatz.

Argument der Initiator*innen

Realistische Lösungen sind wichtig, um die Fluchtursachen wirklich zu beseitigen und menschliches Elend zu verhindern.

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PRO
Diese Initiative hat es in sich! Zusammenhänge werden deutlich beschrieben und sinnvolle Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Es wurden keine Vorschläge eingebracht.