Teilhabe hörbehinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben

Viele hörbehinderte Menschen sind in der Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben erheblich eingeschränkt. Sie haben das Menschenrecht zur Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Gefordert ist die Einführung individueller Fachleistung in Form eines Kommunikationshilfebedarfs.

Diese Initiative wurde angenommen.

Initiator*innen
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Anne Isakowitsch
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Veröffentlicht am
5. Juli 2017
Bereich
Vielfältige, weltoffene und inklusive Gesellschaft
Einordnung
Einzelinitiative
Ebene
Bund
Ergebnis der Abstimmung

Diese Initiative wurde angenommen.

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94 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.

Das waren 24 Prozent aller 398 Abstimmungsberechtigten.

Viele hörbehinderte Menschen haben kaum Möglichkeit, eine kulturelle Veranstaltung eigener Wahl zu besuchen und sich in einer politischen Partei zu engagieren. Einen Yoga-Kurs können sie nur besuchen, wenn die Lehrkraft sich in der Gebärdensprache ausdrücken kann. Viele taube und schwerhörige Menschen sind in der Teilhabe am öffentlichen Leben erheblich eingeschränkt. Mit dieser Initiative wird die Einführung individueller Fachleistung in Form eines Kommunikationshilfebedarfs als Regelleistung für Menschen mit Hörbehinderung gefordert.

Problembeschreibung

Menschen mit Hörbehinderung streben nach einer selbständigen Lebensführung und der Einbeziehung in die Gesellschaft. Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention besagt, dass die Vertragsstaaten wie Deutschland verpflichtet sind, allen Menschen mit Behinderung den Einsatz von persönlicher Assistenz, insbesondere zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, zu ermöglichen sowie Maßnahmen einzuleiten, die eine Isolation und Ausgrenzung von der Gemeinschaft verhindern sollen (vgl. § 53 Abs. 3 SGB XII). Des Weiteren besagt Artikel 29, dass die Vertragsstaaten sicherstellen müssen, dass Menschen mit Behinderung am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können.

Tatsächlich sind viele hörbehinderte Menschen in der Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben erheblich eingeschränkt. Sie haben das Menschenrecht zur Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben.

Forderung

Getrennt von der personenzentrierten Geldleistung sollte Menschen mit Hörbehinderung eine individuelle Fachleistung in Form eines Kommunikationshilfebedarfs als Regelleistung für die zwischenmenschliche Face-to-Face-Verständigung zur Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben zur Verfügung gestellt werden.

Die Beantragung des Regelleistungsmodells soll durch einen formlosen Antrag erfolgen, welcher von gehörlosen und hochgradig hörbehinderten Menschen bei Erstermittlung ohne Nachweis von Einkommen und Vermögen beim übergeordneten Rehaträger gestellt wird.

Kosten

Nicht bekannt.

Finanzierungsvorschlag

Nicht bekannt.

Arbeitsweise

"Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen-Bundes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) vom 26.04.2016" (http://www.gehoerlosen-bund.de/browser/619/stellungnahmezumreferentenentwurfdesbthgvom26.04.2016.pdf) – "Bundesteilhabegesetz für gehörlose und hochgradig hörbehinderte Menschen" (http://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/anhaenge/positionspapier150620.pdf)

Argument der Initiator*innen

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PRO
Hörbehinderte Menschen müssen u.a. bei öffentlichen Veranstaltungen, in Behörden einen Gebärdendolmetscher zur Verfügung gestellt bekommen
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KONTRA
Praxisferne Forderung: wäre es anders, gäbe es sie schon, da das Grundrecht auf Teilhabe offensichtlich nicht angezweifelt wird.
Es wurden keine Vorschläge eingebracht.