Diese Initiative wurde angenommen.
Initiator*innen
Ergebnis der Abstimmung
Diese Initiative wurde angenommen.
Abstimmungsbeteiligung
93 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.
Das waren 24 Prozent aller 384 Abstimmungsberechtigten.
Text der Initiative
Die Forderungen der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG e.V.) beruhen auf der Erarbeitung von grundsätzlichen Überlegungen und bilden daher eine gute Grundlage zum Aufbau eines gerechteren Rentensystems.
Problembeschreibung
Die sich abzeichnende Rentnerarmut kann nur durch eine grundlegende Reform des Rentensystems verhindert werden. Als Ausgangbasis eines solchen Rentensystems ist daher ein bereits von der ADG e.V. ausgearbeitetes Rentenkonzept hervorragend geeignet, das als Forderungskatalog an die Parteien zur Bundestagswahl 2017 vorgestellt wurde und auf das wir uns deshalb als Basismodell beziehen.
Forderung
Wir fordern folgende Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung in Ahnlehnung zum vom ADG e.V. ausgearbeiteten Konzept:
(1) Einheitliches Rentenversicherungssystem für alle Bürger
Gleiches Recht für alle Bürger in einer solidarischen Gesellschaft
Abschaffung des Zwei-Klassensystems bei der Altersversorgung; Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1, GG) für alle Bürger
Einführung einer solidarischen Bürgerrentenversicherung für alle Bürger einschließlich Selbstständige, Politiker und Beamte
Die Bürgerversicherung muss selbstverwaltet organisiert und nicht gewinnorientiert sein
(2) Sozialgerechte Beitragsverteilung
Jährliche Offenlegung und vollständige Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen durch den Bundeshaushalt
Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze und Einführung einer Mindest- und Höchstrente (z.B. nach Schweizer Modell)
Beitragspflicht für Vermögens- und Kapitaleinkünfte
Volle staatliche Übernahme der Kosten/Beiträge von Arbeitslosen, Hartz-IV-Empfängern und nicht erwerbstätigen Asylbewerbern
(3) Leistungen für Rentenbezieher reformieren
Anhebung des Rentenniveaus wieder auf 70 Prozent netto bei 45 Versicherungsjahren (40 Versicherungsjahre waren es vor 1984)
Jährliche Rentenanpassung nach Preissteigerungsrate/Bruttolohn ohne Dämpfungsfaktoren
Regelaltersgrenze für Renteneintritt bei Vollendung des 65. Lebensjahres
Kein Rentenabschlag bei der Erwerbsminderungsrente
Kein Rentenabschlag bei der Hinterbliebenenrente, wenn der Ehe- oder Lebenspartner vor dem 65. Geburtstag gestorben ist
Gleichstellung aller Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, mit den Müttern und Vätern, die nach 1991 geborene Kinder erzogen haben
(4) Organisatorische und juristische Verbesserungen
Einbeziehung der gesetzlich Versicherten bei Entscheidungen über das Rentenrecht, anstelle nicht betroffener Lobbyisten und Funktionäre
Pflichtversicherung vor allem auch derjenigen in der gesetzlichen Rentenversicherung, die über sie bestimmen und richten
Laut Bundesregierung betragen die nicht durch Bundeszahlungen gedeckten versicherungsfremden Leistungen in den gesetzlichen Sozialversicherungen 65 Milliarden Euro pro Jahr. Damit könnten insbesondere die Politiker und die Richter dem Eindruck entgegentreten, dass sie sich mit ihrer Gesetzgebung bzw. mit ihrer Rechtsprechung auf Kosten der Zwangsversicherten bereichern.
Kosten
Kosten werden gedeckt durch die Beiträge und die Ausgliederung der versicherungsfremden Leistungen
Finanzierungsvorschlag
Beiträge und Ausgliederung der versicherungsfremden Leistungen
Arbeitsweise
Argument der Initiator*innen
Ein konkreter Vorschlag ist immer besser als allgemeine Schlagworte und Thesen und wenn es den gibt, sollte man ihn nutzen.