Deutschland soll ein säkularer und laizistischer Staat werden

Auch im Jahr 2017 ist in Deutschland die strikte Trennung von Staat und Religion (noch) nicht gegeben. So genießen die christlichen Kirchen in Deutschland umfangreiche Privilegien wie z.B. staatliche Finanzierungen und ein eigenes Arbeitsrecht. Diese stehen oftmals im Widerspruch zum Grundgesetz. Dieser Sonderstatus muss beendet werden. Der Laizismus soll endlich umfassend in der Verfassung Deutschlands verankert und auf allen Ebenen des Staates strikt durchgesetzt werden.

Diese Initiative wurde angenommen.

Initiator*innen
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Nick
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Veröffentlicht am
26. Juni 2017
Bereich
Vielfältige, weltoffene und inklusive Gesellschaft
Einordnung
Einzelinitiative
Ebene
Bund
Ergebnis der Abstimmung

Diese Initiative wurde angenommen.

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108 Personen haben an dieser Abstimmung teilgenommen.

Das waren 28 Prozent aller 384 Abstimmungsberechtigten.

Demokratie in Bewegung versteht sich als eine Partei des Humanismus, der Aufklärung und der Wissenschaft sowie der Religions-, Glaubens- und Gewissensfreiheit. In diesem Sinne erkennt Demokratie in Bewegung die historische Bedeutung des Christentums als ein identitätsstiftendes Element für die deutsche Kultur an und würdigt die Arbeit der christlichen Kirchen als Träger in der freien Wohlfahrtspflege. Die Verflechtung zwischen Staat und christlicher Kirche ist jedoch in einem Ausmaß gegeben, das der heutigen gesellschaftlichen Realität mit immer mehr anders- und nichtkonfessionellen Bürgern nicht mehr gerecht wird. So sind laut Zensus 2011 die Konfessionslosen mit rund 33% mittlerweile mit steigender Tendenz die größte “Konfession” in Deutschland (im Vergleich: Katholiken 28,5%, Protestanten 26,5%). Die Römisch-Katholische und die Evangelische Kirche genießen erhebliche Privilegien, die aufgrund dieser Verteilung nicht mehr gerechtfertigt sind.
Demokratie in Bewegung fordert daher die vollständige Trennung von Staat und Kirche. Religion muss Privatsache werden.

Problembeschreibung

Obwohl sich Deutschland als säkularer Staat versteht, besitzt die Kirche hierzulande umfangreiche Privilegien, die nicht mit dem Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat vereinbar sind und an vielen Stellen auch mit einem gewaltigen Konfliktpotential mit dem Grundgesetz einhergehen. Wie z.B. beim gesonderten kirchlichen Arbeitsrecht, welches für kirchliche Einrichtungen gilt. Darüber hinaus werden kirchliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kindergärten und Schulen trotz des hohen Vermögens der Kirchen mitunter bis zu 90 % vom Staat, d.h. von uns allen finanziert und eben nicht von der Kirche. Im Nachfolgenden werden die einzelnen Problematiken erläutert.

Problemfeld: Arbeitsrecht und Diskriminierung

Paragraph 118, Absatz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) besagt: § 118 Geltung für Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften (1) Auf Unternehmen und Betriebe, die unmittelbar und überwiegend politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung, auf die Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes Anwendung findet, dienen, finden die Vorschriften dieses Gesetzes keine Anwendung, soweit die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs dem entgegensteht. Die §§ 106 bis 110 sind nicht, die §§ 111 bis 113 nur insoweit anzuwenden, als sie den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile für die Arbeitnehmer/innen infolge von Betriebsänderungen regeln. (2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform. Der Paragraph ist weder zeitgemäß, noch vereinbar mit einem säkularisierten Staat, da er der Kirche ein eigenes Arbeitsrecht einräumt, welches im Widerspruch zu vielen Grundrechten steht und eine echte Diskriminierung für viele Arbeitnehmer/innen darstellt, in folgenden Unterpunkten näher ausgeführt. Die Grundlage für das kirchliche Arbeitsrecht ist das Selbstordnung- und Selbstverwaltungsrecht nach Art. 137 der Weimarer Reichsverfassung. Darauf wiederum fußt Artikel 140 GG. Konfessionslosen oder Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften wird die Anstellung in vielen Einrichtungen verboten aufgrund ihrer religiösen Orientierung. Der Arbeitgeber (die Kirchen) greift dadurch umfassend in das Privatleben der Arbeitnehmer/innen ein. Dabei verstößt die Eintragung der Religionszugehörigkeit auf der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) gegen Art. 140 (3) der Verfassung. Beim Verstoß gegen Moralvorstellungen können Kündigungen bzw. fristlose Kündigungen drohen. Es gilt überdies eine besondere Loyalitätspflicht, die sich in das Privatleben erstreckt. Beispiele für diese Moralverstöße: Homosexualität, Wiederheirat nach Scheidung, Kirchenaustritt, Bekenntnis zu einer anderen Religionsgemeinschaft, Befürwortung der Streichung des §218 StGB (Schwangerschaftsabbruch) Arbeitnehmer/innen besitzen kein Streikrecht im kirchlichen Arbeitsrecht. Ein Betriebsrat ist nicht im kirchlichen Arbeitsrecht vorgesehen Die Kirche sieht sich und die Arbeitnehmer/innen in einer "Dienstgemeinschaft", weshalb sich Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber nicht wie im Normalfall gleichberechtigt gegenüberstehen. Viele soziale Einrichtungen wie z.B. Krankenhäuser werden aus öffentlichen Mitteln bezahlt, während die Grundrechte dennoch nicht gelten. Arbeitnehmer/innen werden in die Mitgliedschaft der Religion gezwungen aus Furcht vor Arbeitslosigkeit, Homosexuelle können ihr Leben nicht offen leben aus Furcht vor Arbeitslosigkeit

Problemfeld: Religionsunterricht in Schulen

Der Religionsunterricht ist das einzige Schulfach, das in Deutschland Verfassungsrang hat (Artikel 7 GG) und an allen öffentlichen Schulen unterrichtet wird. Zwar kann er vor allem in älteren Jahrgangsstufen aufgrund der zunehmend kritisch-konstruktiven Herangehensweise an die Themen des Lehrplans (Kirchenkritik, Atheismus usw.) durchaus eine Bereicherung für junge Menschen darstellen, aber gerade in jüngeren Altersstufen werden Kinder vielfach (mangels Alternative) einfach gezwungen, ihn zu besuchen, ohne dass sie überhaupt die geistige Reife besitzen, um Religionen auch kritisch zu hinterfragen. Dies wird mitunter von der Lehrkraft auch gar nicht gewünscht. Der Ethikunterricht hingegen muss in vielen Schulen von engagierten Lehrern, Eltern und Schüler/innen mitunter hart gegen die zuständigen Schulaufsichtsbehörden erkämpft werden.

Problemfeld: Kirchenvermögen

Die Römisch-Katholische und die Evangelische Kirche in Deutschland verfügen zusammengenommen über ein zwei-bis dreistelliges Milliardenvermögen (Bistum Paderborn: 4,16 Milliarden Euro; Erzbistum Köln: 3,35 Milliarden Euro; Bistum Limburg: 1,001 Milliarden Euro; Erzdiözese München und Freising: 5,5 Milliarden Euro usw.), auf das sie keine Steuern oder Abgaben leisten.

Problemfeld: Verträge zwischen Staat und Kirche

Es bestehen zahlreiche gültige Verträge zwischen dem Staat und verschiedenen Religionsgemeinschaften, die tlw. seit mehreren Jahrzehnten unangetastet sind und mit umfangreichen Kosten für den Steuerzahler verbunden sind. Einige davon basieren direkt auf Gesetzesvorlagen des Dritten Reichs. So auch der Konkordatsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl vom 8. September 1933, Reichsgesetzblatt Teil II. Nr. 38.

Forderung

Demokratie in Bewegung fordert die konsequente Trennung von Kirche und Staat auf allen Ebenen. Dies umfasst einen Maßnahmenkatalog von konkreten Forderungen:

  1. Verankerung des Laizismus im Grundgesetz (Art. 20 Abs. 1: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer, laizistischer und sozialer Bundesstaat) und Durchsetzung der Trennung von Kirche und Staat endlich konsequent auf allen Ebenen.

  2. Streichung des Gottesbezuges in der Präambel des Grundgesetzes.

  3. Abänderung des Artikel 7 GG: Religionsunterricht sollte durch ein allgemeinverbindliches Fach “Ethik und Weltanschauungskunde” ersetzt werden. Religionskunde und insbesondere die Kunde über alle prägenden Religionen unserer Welt soll ein zentrales Element darstellen und überkonfessionell erfolgen.

  4. Vollständige Bindung jeder Religionsgemeinschaft an das Grundgesetz und allen darauf aufbauenden Gesetzen, einschließlich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

  5. Keine Eintreibung der Kirchensteuer durch den Staat. Damit einhergehend die Streichung der Religionszugehörigkeit von der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM).

  6. Keine Finanzierung von Funktionär/innen der Religionsgemeinschaften durch den Steuerzahler, ebenso keine Finanzierung etwaiger Umbauten durch den Steuerzahler.

  7. Aufhebung aller kirchlich-staatlichen Verträge.

  8. Einführung einer (jährlichen) Vermögensabgabe bzw. -steuer für die Römisch-Katholische und die Evangelische Kirche in einer von einer Expertenkommission zu ermittelnden Höhe.

  9. Die Umwandlung der rechtlichen Organisationsform von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften von Körperschaften des öffentlichen Rechts zu eingetragenen Vereinen (e.V.). Kirchliche Zwecke sollen nicht länger als Voraussetzungen für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft dienen. Das gilt nicht für die kirchlichen Wohlfahrtsverbände, solang ihr Zweck gemeinnützig oder mildtätig ist.

  10. Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft müssen den hiesigen rechtlichen Bedingungen und Gesetzmäßigkeiten unterliegen. Die Rechte von Patient/innen müssen gewährleistet werden, ein Verbot für bspw. die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen ist nicht rechtens. Einzelne Ärzt/innen können diesen Eingriff aufgrund ihrer religiösen Überzeugung verweigern, die Einrichtung ist dazu verpflichtet die Rechte der Patient/innen zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten. In Bezug auf Arbeitnehmer/innen gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Jedwede Seelsorge ist eine rein kirchliche Aufgabe und folglich auch durch diese zu finanzieren.

  11. Bei Kindergärten und Schulen in kirchlicher Trägerschaft, die staatliche Zuschüsse erhalten, muss die Entfernung zur Bildungsstätte das vorrangige Aufnahmekriterium sein. Die Religionszugehörigkeit der Kinder und auch ihrer Eltern dürfen für die Aufnahme nicht berücksichtigt werden. Konfessionsgebundener Religionsunterricht kann auf freiwilliger Basis zusätzlich zum regulären Unterricht, bspw. als AG, angeboten werden.

  12. Das Diskriminierungsverbot muss auch für Kirchen gelten: Keine Ausgrenzung mehr von Menschen bei öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Kindergärten, weil sie "falsche Moralvorstellungen", Homosexualität oder ein sonstiges Merkmal aufweisen, was aus kirchlicher Sicht unvereinbar mit der Glaubensvorstellung ist.

  13. Glaubensvorstellungen, Lebensweisen und Lebensentwürfe sind Privatsache und in diesem Rahmen respektiert, solange sie nicht im Widerspruch zum Grundgesetz stehen.

Kosten

Es ist mit Gewinnen anstatt mit Kosten zu rechnen. Die Sonderstellung der Kirchen kostet den Staat jährlich einen Gesamtbetrag in Höhe von rund 19 Milliarden Euro. Darin eingerechnet ist der Verzicht auf Einnahmen bspw. durch die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer sowie die Befreiung der christlichen Kirchen von allen Steuern, aber auch direkte Subventionen wie bspw. die Ausbildung der Theolog/innen an staatlichen oder kirchlichen Hochschulen oder Zahlungen von Kommunen und Bundesländern aufgrund von Verträgen und Konkordaten. Der Steuerzahler muss also zur Finanzierung von Kirchenfunktionär/innen und kirchlichen Einrichtungen erhebliche finanzielle Mittel aufwenden.

Finanzierungsvorschlag

Durch die Initiative können massiv Kosten für den Staat und die Steuerzahler eingespart werden, da Religionsgemeinschaften sich nun vollständig selbst finanzieren müssen durch ihre Mitglieder und der Staat nicht mehr zur Finanzierung bereitsteht.

Arbeitsweise

Die Initiative wurde in Diskussion auf dem Marktplatz der Ideen entwickelt und kombiniert zwei Initiativen:

https://marktplatz.bewegung.jetzt/t/trennung-von-kirche-und-staat/493

https://marktplatz.bewegung.jetzt/t/bekenntnis-deutschlands-zur-saekularisierung-und-zum-laizismus/2115/16

Quelle der Kostenschätzung: Carsten Frerk, Finanzen und Vermögen der Kirchen, Alibri-Verlag, Aschaffenburg 2002; Carsten Frerk, Violettbuch Kirchenfinanzen, Aschaffenburg 2010; Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit, Augsburg (http://www.bfg-augsburg.de)

Quelle: Michael Schmidt-Salomon: Manifest des Evolutionären Humanismus, Alibri-Verlag, Aschaffenburg 2005

Argument der Initiator*innen

Im Zuge der Aufklärung um 1700 setzte eine Säkularisierung Deutschlands und Europas ein. Ein Bekenntnis zu Wissenschaft und Empirie und eine Abkehr von Religionen und Spiritualität. Die Säkularisierung setzt sich seitdem v.a. aufgrund der Bildungsexpansion in allen westlichen Gesellschaften zunehmend fort, bis heute und zwar quer durch alle gesellschaftlichen Ebenen.

Deutschland ist heute eine parlamentarische Demokratie. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften haben keine Entscheidungshoheit über weltliche Angelegenheiten mehr. Auch verlieren die christlichen Kirchen zunehmend an Anziehungskraft. Es treten zunehmend mehr Menschen aus den beiden großen Kirchen aus, da sie sich nicht mehr mit ihnen identifizieren können. So hat die katholische Kirche allein zwischen 2006 und 2016 rund 2 Millionen Mitglieder verloren, die evangelische Kirche im selben Zeitraum sogar 3,2 Millionen.

Wir sehen in Deutschland weniger die christlichen Wertvorstellungen als Leitkultur etabliert, sondern den Geist der Aufklärung und des evolutionären Humanismus. In diesem Sinne sollten evolutionäre Humanisten aufgeklärte Hedonisten sein und zugleich nach Glück und Gerechtigkeit streben sowie für kritisches Denken, Bildung und Erkenntnis und Wissen eintreten. Religionen und Glaubensgemeinschaften stehen unserer Ansicht nach im Widerspruch zu diesen Wertvorstellungen. Zwar lassen sich einige unserer heutigen Werte wie Nächstenliebe und Barmherzigkeit auf einen christlichen Ursprung zurückführen, in der Geschichte mussten viele andere Werte jedoch erst gegen den heftigen Widerstand der Religions- und Glaubensgemeinschaften erkämpft werden.

Aus religiösen Motiven entstand immer wieder großes Leid und Elend im Verlauf der Geschichte. Vor allem die katholische Kirche unterstützte von Anbeginn ihrer Zeit Sklaverei und Leibeigenschaft und verschärfte sie in vielerlei Hinsicht, unterstützte die durch Raubmord begangene Eroberung und Ausbeutung Mittel- und Südamerikas, pflegte im Rahmen der Inquisition einen intoleranten Umgang mit Andersgläubigen und betrog sogar ihre eigenen Anhänger durch das System des Ablasshandels.

Auch heute noch treiben Konflikte zwischen verschiedenen Religionen und Konfessionen ganze Länder und Völker in den Krieg bzw. den bewaffneten Konflikt. Außerdem pflegen die Kirchen ihre traditionelle Strategie der Diskriminierung und Ausgrenzung. Dies bezieht sich nicht nur auf Krieg, sondern z.B. auch auf Diskriminierungen und Ausgrenzung von Minderheiten. So werden bspw. Homosexuelle heute systematisch von den Kirchen ausgegrenzt und Frauen werden nicht die gleichen Rechte und Pflichten zuerkannt wie Männern. Das bedeutet unter Umständen ein Leben in Unfreiheit, wenn sich der Arbeitsplatz in einer kirchlichen Einrichtung befindet. Ferner bedeutet das die Abweisung von Kindern in Kindergärten, weil die Eltern die “falschen Überzeugungen” mitbringen. Und es bedeutet die Verweigerung medizinischer Hilfe in Krankenhäusern, wenn die Moralvorstellungen der Kirchen verletzt werden.

Dies alles sind schlicht unhaltbare Zustände für ein angeblich modernes Land. Uns geht es mit dieser Initiative jedoch keinesfalls um die Beseitigung der Religion und des Glaubens. Kirche und Religion/Glaube sind zwei völlig verschiedene Konzepte, die nur durch Zufall im Verlauf der Geschichte zueinander gefunden haben: Es braucht keine Kirche, um religiös zu sein und glauben zu können. Jeder darf und soll selbstverständlich glauben, was er oder sie möchte.

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PRO
Politik muss den Boden bereiten, damit Religionsfreiheit gelebt werden kann. Dafür muss sie neutral bleiben d.h., sich raus halten.
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KONTRA
Auch religiöse Menschen können die Ziele von „Demokratie in Bewegung“ unterstützen
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KONTRA
Politische Neutralität, Grundgesetz
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PRO
1. Diese Initiative wendet sich nicht gegen Gläubige, auch wer glaubt kann sie unterstützen.
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PRO
Bei allem Streit um die Formulierung, ich finde es schon wichtig Religion und Staat zu trennen. Das bedeutet ja nicht Abschaffung der Kirche
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PRO
Grundsätzlich für die Trennung
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PRO
Glauben ist Privatsache, deshalb DAFÜR!
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PRO
Entweder alle oder keiner -
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KONTRA
Religionsunterricht an staatlichen Schulen ist gut für die Gesellschaft
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PRO
Werte sind historisch kulturell gewachsen
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KONTRA
"Arbeitnehmer werden in die Mitgliedschaft der Religion gezwungen aus Furcht vor der Arbeitslosigkeit" (Zitat aus der Initiative)
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PRO
Ich bin dafür, an der Formulierung sollte aber tatsächlich noch gefeilt werden
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KONTRA
Die derzeitigen Forderungen gefährden die Vielfalt
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PRO
Spannend - Geschichtsaufarbeitung mal anders ;)
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KONTRA
Gewinnrechnung falsch - Deutschland kann internationale Veträge nicht einseitig auflösen
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KONTRA
Ich bin Unterstützer dieser Initiative! Aufgrund der emotionalen Diskussion, die bereits hier entstand, sehe ich auch eine große Gefahr.
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PRO
Mit dieser Initative können viele Mißstände auf einmal beseitigt werden.